DGUV Vorschrift 2

Die DGUV unterstützen durch ihre Vorschriften Arbeitsplätze gesund und sicher zu gestalten.

Jedes Unternehmen muss sich von einem Betriebsarzt und einer Fachkraft für Arbeitssicherheit beraten und unterstützen lassen.
Diese Unfallverhütungsvorschrift bestimmt näher die Maßnahmen, die der Unternehmer zur Erfüllung der sich aus dem Gesetz über Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit (Arbeitssicherheitsgesetz) ergebenden Pflichten zu treffen hat.

Grundprinzip für die Ermittlung und Festlegung der sicherheitstechnischen und betriebsärztlichen Betreuungsleistungen
Jedes Unternehmen, das Personal beschäftigt, muss sich von einem Betriebsarzt oder einer Betriebsärztin und einer Fachkraft für Arbeitssicherheit beraten und unterstützen lassen. So sieht es das Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) vor. Die BGW konkretisiert das ASiG in dieser Vorschrift für ihre versicherten Betriebe.


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§ 5 Bericht der DGUV Vorschrift 2
Der Unternehmer hat die gemäß § 2 dieser Unfallverhütungsvorschrift bestellten Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit zu verpflichten, über die Erfüllung der übertragenen Aufgaben regelmäßig schriftlich zu berichten. Die Berichte sollen auch über die Zusammenarbeit der Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit Auskunft geben.

Betriebsärztliche und sicherheitstechnische Regelbetreuung in Betrieben

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Überblick über Wartungsprozesse, Wartungsrichtlinien und laufende Wartungsverträge
In der Instandhaltung stehen Sie jeden Tag vor der Herausforderung, eine optimale Verfügbarkeit Ihrer Anlagen zu gewährleisten.

Wie können Sie die Anlagenverfügbarkeit weiter optimieren?
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Mit der Wartungssoftware sind Sie besser in der Lage den Überblick über Wartungsprozesse, Wartungsrichtlinien, laufende Verträge, die Ausfallzeiten zu behalten.

Eine gründliche Kontrolle ist für jede Maschine obligatorisch.
Die Bestandsaufnahme der Maschinen vor Ort ist der erste und wichtigste Schritt zur Durchführung einer gelungenen Maschinenverwaltung. Das gilt in erster Linie für die Technik, die Arbeitssicherheit und Ergonomie.
Aber auch für die Abwicklung der Wartungen, Überholungen, Demontage, Inbetriebnahme und Unterweisungen sind zentrale Themen, die mit der Wartungsplaner Software von HOPPE abgedeckt werden.
Eine gründliche Kontrolle, Instandsetzung und Wartung ist für jede Maschine obligatorisch. Verborgene Schäden und verdeckter Verschleiß werden so erkannt und können Instand gesetzt werden.

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Der Wartungsplaner ist modular aufgebaut. Die Module können jederzeit an Ihre individuellen Anforderungen angepasst werden. Die bessere Nachvollziehbarkeit und die intuitive Handhabung verhilft schon bereits jetzt vielen Unternehmen zu Kosten- und Zeitersparnis.

Die Digitalisierung wird zu mehr Ersparnis beitragen!
Um mehr Sicherheit im Management der Prüftermine zu verwirklichen, bringt sich die Hoppe Unternehmensberatung mit einem Wartungsplaner ins Spiel.
Nur wenn Sie das Verhältnis von Kosten und Nutzen in der Wartungsdokumentation deutlich verbessern, schaffen Sie die Digitalisierung zu vertretbaren Kosten. Um einen kostenoptimierten Maßnahmen-Mix zu erreichen setzt Ulrich Hoppe auf die Digitalisierung:
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Die Instandhaltungssoftware sorgt für optimierte Abläufe in der Wartungsplanung
Der Wartungsplaner kommt bei der Produktionstechnik und bei der Betriebstechnik zum Einsatz.



Prüftermine dokumentieren und erinnern lassen

Einfach klar und übersichtlich - Wartungstermine mit dem Wartungsplaner verwalten


DGUV Vorschrift 2
Die DGUV unterstützen durch ihre Vorschriften Arbeitsplätze gesund und sicher zu gestalten. - Erforderliche Arbeitsschutzmaßnahmen überprüfen und Durchführung (Umsetzung) beobachten

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