DGUV Vorschrift 2

Die DGUV unterstützen durch ihre Vorschriften Arbeitsplätze gesund und sicher zu gestalten.

Jedes Unternehmen muss sich von einem Betriebsarzt und einer Fachkraft für Arbeitssicherheit beraten und unterstützen lassen.
Diese Unfallverhütungsvorschrift bestimmt näher die Maßnahmen, die der Unternehmer zur Erfüllung der sich aus dem Gesetz über Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit (Arbeitssicherheitsgesetz) ergebenden Pflichten zu treffen hat.

Grundprinzip für die Ermittlung und Festlegung der sicherheitstechnischen und betriebsärztlichen Betreuungsleistungen
Jedes Unternehmen, das Personal beschäftigt, muss sich von einem Betriebsarzt oder einer Betriebsärztin und einer Fachkraft für Arbeitssicherheit beraten und unterstützen lassen. So sieht es das Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) vor. Die BGW konkretisiert das ASiG in dieser Vorschrift für ihre versicherten Betriebe.


Die Software Wartungsplaner übernimmt die Verwaltung der Arbeits- und Betriebsmittel im Unternehmen und protokolliert somit lückenlos sämtliche Aktivitäten.

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§ 5 Bericht der DGUV Vorschrift 2
Der Unternehmer hat die gemäß § 2 dieser Unfallverhütungsvorschrift bestellten Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit zu verpflichten, über die Erfüllung der übertragenen Aufgaben regelmäßig schriftlich zu berichten. Die Berichte sollen auch über die Zusammenarbeit der Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit Auskunft geben.

Betriebsärztliche und sicherheitstechnische Regelbetreuung in Betrieben

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Wartungen geschickt terminieren und sorgfältig dokumentieren
Die gesetzlichen Prüfvorschriften, die Wartungspläne der Hersteller und die Störmeldungen müssen stets unter Kontrolle bleiben. Die Wartungen geschickt terminiert und sorgfältig dokumentiert werden.
All diese Aufgaben integriert die Hoppe Unternehmensberatung jetzt in der Software Wartungsplaner.
Das intelligente Wartungsmanagement ebnet den Weg für die predictive bzw. preventive Maintenance.

Die Lösung für Ihre Betriebsinstandhaltung. Software für Wartungstechniker
Der Wartungsplaner hat als Ziel Sie als Wartungstechniker bei der täglichen Arbeit zu begleiten. Die Software ermöglicht in Produktionsbetrieben eine bessere Instandhaltungsplanung und Koordinierung der Instandhaltungsarbeiten.

Sorgen Sie für die Betriebsbereitschaft Ihrer Anlagen, Maschinen und Technik
Planen Sie die Wartungstermine und Intervallberichte, welche den zuständigen Mitarbeitern zugewiesen werden können.
Hinterlegen Sie im Wartungsplaner Ihre Checklisten als Leitfaden für die Abarbeitung der Wartung.

Mit dem Wartungsplaner verpassen Sie keine fälligen Wartungen.
Damit sorgen Sie für die Betriebsbereitschaft Ihrer Anlagen und Maschinen. Ein Dashboard, Grafiken und eine Kalenderdarstellung zeigen zuverlässig, welche Aufgaben zu erledigen sind.

Digitalisierte Prozesse unterstützen die Transformation in der Instandhaltung.
Der Weg von der klassischen Instandhaltung hin zur Smart Maintenance für die Industrie 4.0 führt zu neuen Formen der Instandhaltungsrganisation. Einen Überblick über aktuelle Instandhaltungsaufgaben der Instandhaltung liefert unsere Instandhaltungsoftware Wartungsplaner.



Prüftermine dokumentieren und erinnern lassen

Einfach klar und übersichtlich - Wartungstermine mit dem Wartungsplaner verwalten


DGUV Vorschrift 2
Die DGUV unterstützen durch ihre Vorschriften Arbeitsplätze gesund und sicher zu gestalten. - Erforderliche Arbeitsschutzmaßnahmen überprüfen und Durchführung (Umsetzung) beobachten

Bestellen Wartungsplaner 195,- € Starterlizenz / Netzwerklizenz Beschreibung Wartungsplaner Software Bedienungsanleitung Module Wartungsplaner Gefahrstoffverwaltung - Elektroprüfungen FLUKE Gossen Metrawatt Barcode-Scanner eMailCenter APP-Interface
DGUV Vorschrift 2 Arbeitsschutzmaßnahmen prüfen
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DGUV Vorschrift 2 Betriebsärztliche und sicherheitstechnische Betreuung
Erforderliche Arbeitsschutzmaßnahmen überprüfen und Durchführung (Umsetzung) beobachten
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DGUV Vorschrift 2 - Unterstützung bei grundlegenden Maßnahmen der Arbeitsgestaltung – Verhältnisprävention