“Return on Invest“ im Wartungsmanagement maximieren
Übernehmen Sie die Kontrolle über die Leistung Ihrer Anlagen und maximieren Sie Ihren ROI (Return on Invest).
Mit dem Wartungsmanager sorgen Sie für eine optimale Verfügbarkeit Ihrer Anlagen und gleichzeitig für mehr Sicherheit der Mitarbeiter.
Sie erhalten eine Kontrolle über alle Instandhaltungsmaßnahmen und erhöhen die Sicherheit am Arbeitsplatz.
Asset Refurbishment and Replacement Program
Der Wartungsplaner bietet ein Bestandsmanagement für Wartung / Reparatur und Instandhaltung.
Mit der Software verringern Sie die Anforderungen im Fertigungsbereich und verbessern Ihre Instandhaltungsentscheidungen.
Das Ziel ist es, die Kosten zu senken und die Produktivität zu steigern.
Risiken alternder Assets müssen frühzeitig erkannt und gesteuert werden.
Mit der Software verfügen Sie über ein Asset Refurbishment and Replacement Programm.
Was ist ein Asset Refurbishment and Replacement Program?
Ein Asset Refurbishment and Replacement Programm ist eine Software zur Verwaltung von Modernisierungen und zum Austausch von Anlagen.
Spielend leicht setzen Sie Wartungskonzepte wie TPM (Total Productive Maintenance) oder Predictive Maintenance um.
Wenn Ihr Wartungsteam eine Software benötigt, mit deren Hilfe Sie Wartungen, Prüftermine und Reparaturen effizient und übersichtlich organisieren, durchführen und überwachen können, dann ist der Wartungsplaner genau das richtige für Sie.
Vermeiden Sie Stilstände Ihrer Maschinen und Anlagen durch eine frühzeitige Erkennung.
Sorgfältig die Fristen für die Gerätewartung einhalten
Aus Sicherheitsgründen müssen Elektrogeräte regelmäßig überprüft werden.
Hierfür gelten bestimmte Anforderungen und gesetzliche Vorschriften.
Zahlreiche Geräte sind täglich im Einsatz, die regelmäßig in vorgegebenen Abständen gewartet werden müssen.
Andernfalls kann das haftungsrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.
Grundlage für die Wartung sind die Unfallverhütungsvorschrift (UVV) und die Herstellerangaben des jeweiligen Geräts.
Immer wieder kommt es auch in Betrieben zu Stromunfällen und Bränden.
Ursachen sind dabei meist Verschleiß oder unsachgemäße Nutzung der elektrischen Geräte.
Sämtliche Elektrogeräte in den Betrieben müssen jedoch aus Sicherheitsgründen regelmäßig fachgerecht überprüft werden. (UVV, VDE-Prüfung, DGUV Vorschrift 3)
Darunter fallen alle elektrischen Geräte und Betriebsmittel in den Büros, ebenso die Kaffeemaschine, der Staubsauger und die Mikrowelle.
Die Berufsgenossenschaft hat mit der Unfallverhütungsvorschrift Regeln für die Sicherheit festgelegt.
Generell ist die Überprüfung der elektrischen Geräte vor der ersten Inbetriebnahme, vor Wiederinbetriebnahme, etwa nach Umrüstung, und in regelmäßigen Zeitabständen vorgeschrieben.
Elektrische Betriebsmittel werden unterschieden in:
Ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel sind Elektrogeräte, die während des Betriebs bewegt oder zu einem anderen Platz gebracht werden können, während sie an den Versorgungsstromkreis angeschlossen sind.
Dazu zählen zum Beispiel Kaffeemaschinen und Staubsauger. Hier ist eine jährliche Prüffrist vorgesehen, in Büros (Drucker, Telefon etc.) alle zwei Jahre.
Ortsfeste elektrische Betriebsmittel sind fest installierte elektrische Geräte, die nicht leicht bewegt werden können. Dazu gehören auch solche Geräte, die vorübergehend fest angebracht sind, wie etwa Waschmaschinen. Hier ist eine Prüffrist alle vier Jahre vorgesehen.
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