Wir beraten Sie bei der Digitalisierung von Arbeitsschutzprozessen
Wir sind eine innovative Unternehmensberatung und Ansprechpartner für Fragen zum Thema Prüffristenmanagement, Arbeitssicherheit und Arbeitsschutz.
Unsere Kernkompetenz und Schwerpunkt ist es, unsere Kunden mit dem Wartungsplaner bei der Digitalisierung von Arbeitsschutzprozessen zu unterstützen.
Hierzu steht uns ein Team von etablierten Software-Entwicklern zur Verfügung.
Unsere Arbeitsschutzsoftware hilft dabei, die rechtlich vorgegebene und komplexe Arbeitsschutzstruktur greifbarer zu machen.
Der Hoppe Wartungsplaner erleichtert die Dokumentation von Wartungen.
Mit dem Wartungsplaner von HOPPE kann Produktivität der Instandhalter deutlich gesteigert werden.
Verkürzen Sie die Stillstandzeiten und steigert die Lebensdauer von Anlagen.
Mehr Maschinenverfügbarkeit, weniger Stillstand - So gelingt flexible Wartungsplanung
Die Deadline rückt näher, die Maschinenauslastung ist hoch, die Produktionsaufträge häufen sich – und plötzlich geht nichts mehr.
Ihre Systeme arbeiten am Limit, die starren Infrastrukturen können nicht mithalten.
Die Folge? Verzögerungen, unzufriedene Kunden, steigende Kosten. Doch was wäre, wenn Ihr System zur Wartungsplanung nicht an Grenzen stoßen würde?
Wenn es flexibel auf jede Herausforderung reagieren könnte – jederzeit, in jeder Situation?
Genau hier zeigt die Wartungsplaner Software seine wahre Stärke: Sie sorgt dafür, dass Prozesse selbst unter höchsten Belastungen reibungslos weiterlaufen.
Während traditionelle Lösungen wie Exceltabellen oder Cloud-Lösungen starr und unflexibel reagieren, passt sich der flexible Wartungsplaner Ihren Anforderungen im Wartungsmanagement an.
Der Wartungsplaner mit seinen verschiedenen Modulen ist Skalierbarkeit.
Erfahren Sie in unserer kostenfreien Demo Version, wie flexible der Wartungsplaner traditionelle Excel Listen übertrifft, wie Sie Prüf- und Wartungstermine mühelos bewältigen und welche Erfolgsfaktoren Ihnen den Weg zur optimalen Implementierung ebnen.
Fordern Sie jetzt das Infopaket an, machen Sie Schluss mit Engpässen in der Instandhaltung und setzen Sie auf eine Zukunft mit grenzenloser Flexibilität!
Führender Anbieter im Bereich der Arbeitsschutz Software
„Zu den Führern im Bereich Prüftermin- und Wartungsterminmanagement im Arbeitsschutz zu zählen ist eine Auszeichnung und Meilenstein in unserer fast 35-jährigen Geschichte.
Der Dank gebührt allen Anwendern der Software Wartungsplaner im In- und Ausland.
Dieses Qualitätsmerkmal ist eine wunderbare Motivation, die Strategie und unser Engagement fortzuführen und zu verstärken“,
freut sich Ulrich Hoppe, Senior Consultant bei der HOPPE Unternehmensberatung aus Heusenstamm.
Arbeits- und Betriebsmittel verantwortliche nutzen Corona-Pause um für Sicherheit zu sorgen
In normalen Jahren nutzen verantwortungsbewusste Fachkräfte für Arbeitssicherheit die Winterpause für erforderliche Wartungsarbeiten und Inspektionen.
Sie müssen der sogenannten Verkehrssicherungspflicht nachkommen und ihre eingesetzte Arbeits- und Betriebsmittel in einem sicheren Zustand halten.
So gelten für z.B. für einige Betriebsmittel strenge Normen, die die Anforderungen an den Zustand definieren und entsprechende Wartungsarbeiten und Inspektionen fordern.
Um die Sicherheit für die Benutzer zu gewährleisten, muss an solchen Betriebsmitteln wiederkehrend eine Prüfung bzw. Inspektion durchgeführt werden.
Was auf den ersten Blick intakt aussieht, muss nicht zwingend den sicherheitstechnischen Anforderungen genügen.
Betriebsmittel sind einer regelmäßigen Prüfung unterzogen
Betriebe sind nicht nur zur regelmäßigen vorgeschriebenen Prüfung durch einen entsprechend qualifizierten Sachverständigen verpflichtet,
sondern müssen die Betriebsmittel auch einer regelmäßigen Wartung und Kontrolle unterziehen.
Sachverständige empfehlen den Unternehmen, ihre Wartungen, Prüfungen und Kontrollen hinreichend zu dokumentieren.
Abkürzungen - Beschreibung
- HochhVO - Hochhausverordnung
- KhBauVO - Krankenhausbauverordnung
- LfB - Landesbevollmächtigter für Bahnaufsicht
- MPBetreibV - Medizinprodukte-Betreibr VO
- MPG - Medizinprodukte Gesetz
- MRL - EG-Maschinenrichtlinie
- RdErl NW - Runderlass des Minesteriums für Städtbau und Wohnen, Kultur und Sport
- RöV - Röntgenverordnung
- RRwS - Richtlinie für Rohrleitungsanlagen zum Befördern wassergefährdender Stoffe
- SächsTechPrüfVO - Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums des Innern über die Prüfung technischer Anlagen und Einrichtungen nach Bauordnungsrecht
- SkPersVO - Sachkundige-Personen-Verordnung
- SP - Sachkundige Person
- SPrüfV - Sicherheitsanlagen-Prüfverordnung
- StörfallV - Störfallverordnung
- StrSchV - Strahlenschutzverordnung
- SV - Sachverständiger
- TA Luft - Technische Anleitung zur Reinhaltung der Luft
- ThürTechPrüfVO - Thüringer Verordnung über die Prüfung technischer Anlage und Einrichtungen in Gebäuden
- TPrüfV - Technische Prüfverordnung
- TPrüfVO - Technische Prüfungsverordnung - Sachsen-Anhalt
- TPrüfVO - Technische Prüfverordnung - Nordrhein-Westfalen
- TRB - Technische Regeln Druckbehälter
- TRbF - Technische Richtlinie über den Umgang mit brennbaren Flüssigkeiten
- UVV - Unfallverhütungsvorschriften
- VAwS - Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen und über Fachbetriebe
- VbF - Verordung über brennbare Flüssigkeiten
- VBG - Verband der Gewerblichen Berufsgenossenschaften
- VDE - Verband der Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik e.V.
- VdS - Verband der Sachversicherer
- VkV - Verkaufstättenverordnung
- VkVO - Verkaufstättenverordnung
- VOGL - Verordnung über Gashochdruckleitungen
- VStättV - Versammlungsstättenverordnung
- VStättVO - Versammlungsstättenverordnung
- VvVFeuA - Verwaltungsvorschrift über Feuerungsanlagen
- WHG - Wasserhaushaltsgesetz
- ZfP - zerstörungsfreie Werkstoffprüfung
- ZH - Berufsgenossenschaftliche Richtlinie, Sicherheitsregeln, Grundsätze, Merkblätter
- ZS - Zertifizierstelle
- ZÜS - Zugelassene Überwachungsstelle nach § 14 GSG