Maschinenservice sicher planen
Professionelle und wiederkehrende Wartungen und Pflege der Maschinen und Anlagen sind zwingend erforderlich. Der Wartungsplaner sorgt dafür, dass die Leistung, Sicherheit und Langlebigkeit Ihrer Maschinen sichergestellt ist.
Verlängern Sie die Lebensdauer und gewährleisten Sie die optimale Leistung Ihrer Maschinen durch regelmäßige Wartungen.
Unsere Wartungssoftware dokumentiert alle Wartungsarbeiten gemäß Herstellerangaben und Ihren individuellen Betriebsanforderungen durch, einschließlich Reinigung, Schmierung und Austausch von Verschleißteilen, damit Ihre Maschinen stets einsatzbereit sind.
Der Wartungsplaner bietet einen Weg zur digitalen Instandhaltung
Bei produzierenden Unternehmen kümmern verschiedene Mitarbeitende um die Instandhaltung, darunter Mechaniker, Schlosser und Elektroinstallateure. Während bei einigen Unternehmen für einige Abläufe bereits SAP-gestützte Prozesse verwendet werden, erfolgt ein Großteil der Arbeit jedoch analog mit Stift und Papier. Diese manuelle Herangehensweise stößt aber im Laufe der Zeit an ihre Grenzen.
Wartungen, Schadensmeldungen, Rundgänge und Inspektionen brauchen mit dem Wartungsplaner nicht mehr mit handschriftlichen Notizen dokumentiert werden. Unvollständige oder falschen Daten sowie eine notwendige ineffiziente Nachbearbeitung entfällt.
Mit dem Wartungsplaner werden alle Instandhaltungsprozess standardisiert dokumentiert. Der Einarbeitungsaufwand für neue Mitarbeitende ist gering, ein Wissensverlust wird vermieden.
Nie mehr Aufgaben und Termine verpassen:
Effektiver Prüfplaner für den direkten Einsatz in Ihren Betrieb.
In der Software zur Prüfplanung haben Sie gesetzlichen vorgeschriebenen Vorschriften parat.
Wartungsplaner ermöglicht das Instandhaltungsmanagement von der Planung, Wartung und Dokumentation bis hin zum Ersatzteilmanagement.
Die Softwarelösung bietet dabei eine zuverlässige Planung und Überwachung von prüfpflichtigen Betriebsmittel und sorgt letztlich dafür, dass Wartungsmaßnahmen zur richtigen Zeit eingeleitet werden können.
Eine Lückenlose Dokumentation spielt für den Bereich Arbeitssicherheit eine große Rolle.
Laut Arbeitsschutzgesetz ist die Dokumentation des Arbeitsschutzes und der Arbeitssicherheit im Betrieb Pflicht.
Folgende Dokumente muss der Arbeitgeber auf jeden Fall vorweisen können:
- Ergebnisse der Gefährdungsbeurteilung
- die aus der Gefährdungsbeurteilung resultierenden Maßnahmen für den Arbeitsschutz
- regelmäßige Überprüfung dieser Arbeitssicherheitsmaßnahmen
Jetzt Informationen einholen und sicher bestellen unter Arbeitsschutzmanagement Software auf www.Wartungsplaner.de
Funktionen vom Wartungsplaner voll nutzen
Der standardisierte Wartungsplaner ist eine Software, der alle wartungsrelevanten Tätigkeiten verwaltet.
Er deckt alle Bereiche von der Wartung, Inspektion über die Reparatur bis zur Inspektion ab und bietet Tools, um alle Aktivitäten rund um die Instandhaltung zu unterstützen.
Mit der Einführung von Wartungsplaner wird oft das APP-Interface eingeführt, welches zusätzliche Features wie mobile Erfassung der Wartungen und Störungen von Maschinen beinhaltet.
Dieses Modul Wartungsplaner APP-Interface ist auf mobile Geräte wie iPhone / iPad, Tablets - Android Smartphones ausgelegt.
Dadurch wird das Arbeiten direkt vor Ort unterstützt.
Arbeitsmittel sind Werkzeuge, Geräte, Maschinen oder Anlagen, die für die Arbeit verwendet werden, sowie überwachungsbedürftige Anlagen.
Die präzisen Verpflichtungen zum Arbeitsschutz werden im Einzelnen in einer Reihe von Gesetzen, Verordnungen und Vorschriften weiter vertieft.
Diejenigen Bereiche des Arbeitsschutzes, die die Unfallgefahren im Umgang mit Arbeitsmitteln betreffen, werden zum Einen durch die Betriebssicherheitsverordnung geregelt, zum anderen von der DGUV.
Das Hauptziel beider ist hier die Sicherheit und der Schutz der Gesundheit von Beschäftigten (§1 Abs. 1 BetrSichV).
Die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) ist damit einer der maßgeblichen Rechtsgrundlagen für die Sicherheitspflichten des Arbeitgebers im Umgang mit Arbeitsmitteln.
Daher wird in der BetrSichV auch festgelegt was genau als Arbeitsmittel zu verstehen ist.