Sorgfältig die Fristen für die Gerätewartung einhalten
Aus Sicherheitsgründen müssen Elektrogeräte regelmäßig überprüft werden.
Hierfür gelten bestimmte Anforderungen und gesetzliche Vorschriften.
Zahlreiche Geräte sind täglich im Einsatz, die regelmäßig in vorgegebenen Abständen gewartet werden müssen.
Andernfalls kann das haftungsrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.
Grundlage für die Wartung sind die Unfallverhütungsvorschrift (UVV) und die Herstellerangaben des jeweiligen Geräts.
Immer wieder kommt es auch in Betrieben zu Stromunfällen und Bränden.
Ursachen sind dabei meist Verschleiß oder unsachgemäße Nutzung der elektrischen Geräte.
Sämtliche Elektrogeräte in den Betrieben müssen jedoch aus Sicherheitsgründen regelmäßig fachgerecht überprüft werden. (UVV, VDE-Prüfung, DGUV Vorschrift 3)
Darunter fallen alle elektrischen Geräte und Betriebsmittel in den Büros, ebenso die Kaffeemaschine, der Staubsauger und die Mikrowelle.
Die Berufsgenossenschaft hat mit der Unfallverhütungsvorschrift Regeln für die Sicherheit festgelegt.
Generell ist die Überprüfung der elektrischen Geräte vor der ersten Inbetriebnahme, vor Wiederinbetriebnahme, etwa nach Umrüstung, und in regelmäßigen Zeitabständen vorgeschrieben.
Elektrische Betriebsmittel werden unterschieden in:
Ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel sind Elektrogeräte, die während des Betriebs bewegt oder zu einem anderen Platz gebracht werden können, während sie an den Versorgungsstromkreis angeschlossen sind.
Dazu zählen zum Beispiel Kaffeemaschinen und Staubsauger. Hier ist eine jährliche Prüffrist vorgesehen, in Büros (Drucker, Telefon etc.) alle zwei Jahre.
Ortsfeste elektrische Betriebsmittel sind fest installierte elektrische Geräte, die nicht leicht bewegt werden können. Dazu gehören auch solche Geräte, die vorübergehend fest angebracht sind, wie etwa Waschmaschinen. Hier ist eine Prüffrist alle vier Jahre vorgesehen.
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Wartungsplaner weiterhin auf digitalen Vormarsch
Schon zu einer Zeit, als das Arbeitsschutzmanagement nicht alltäglich war, hatte die Hoppe Unternehmensberatung in puncto digitalen Arbeitsschutz eine Vorreiterrolle.
Um noch benutzerfreundlicher und optimal auf die Bedürfnisse der Benutzer eingehen zu können, wurde im Zuge der laufenden Digitalisierungsmaßnahmen die neue Version der Arbeitsschutzsoftware Wartungsplaner sowohl inhaltlich als auch den neusten digitalen Standards entsprechend weiterentwickelt.
Organisieren Sie verschiedene Aufgaben
Das Programm ermöglicht die Verwaltung von verschiedenen Aufgaben wie Wartungen und Reparaturen zu organisieren.
Die Mitarbeiter können die Aufgaben erstellen und diese zur Bearbeitung an andere Mitarbeiter übermitteln.
Der Wartungsplaner ermöglicht die Hinzufügung der zusätzlichen Gruppierungen je nach Auswahl der Kategorie, Typ oder Gruppe wodurch die Verwendung sehr flexibel ist.
Das Programm beinhaltet ein spezielles Journal, in dem man leicht einsehenkann, wer wann welche Wartungen durchgeführt hat.
Falls notwendig, kann man das Journal im gewünschten Format immer ausdrucken – XLSx, CSV oder PDF.
Operations & Maintenance-Prozesse lückenlos dokumentieren
Mit der Wartungsplaner Software steuern und dokumentieren Sie alle Operations & Maintenance-Prozesse einfach, effizient und lückenlos.
Instandhaltungsleiter, Projektleiter und Mitarbeiter der technischen Betriebsführung nutzen den Wartungsplaner für die Planung von Inspektions- und Wartungseinsätzen, die Zuteilung von Arbeitsaufträgen und das Erstellen digitaler Checklisten, die der Instandhaltung klar definierte Workflows vorgeben.
Die mobile Wartungs-APP fürs Tablet oder Smartphone bietet Mitarbeitern in der Instandhaltung ein digitales Tool, mit dem sie Wartungen und Servicearbeiten dokumentieren können - effizient, transparent und direkt an der Maschine.