DGUV Vorschrift elektrische Anlagen

Prüfplaketten nach DGUV Vorschrift 3 Laut § 5 DGUV Vorschrift 3 ist der Unternehmer dafür verantwortlich, dass elektrische Anlagen und Betriebsmittel auf ihren ordnungsgemäßen Zustand geprüft werden.

elektrische Anlagen und Betriebsmittel müssen regelmäßig geprüft werden

Laut § 5 DGUV Vorschrift 3 ist der Unternehmer dafür verantwortlich, dass elektrische Anlagen und Betriebsmittel auf ihren ordnungsgemäßen Zustand geprüft werden und zwar

  • vor der ersten Inbetriebnahme.
  • nach einer Änderung oder Instandsetzung vor der Wiederinbetriebnahme,
  • in bestimmten Zeitabständen und
  • durch eine Elektrofachkraft oder unter Leitung und Aufsicht einer Elektrofachkraft.

Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Geräte, Arbeits- und Betriebsmittel
Alle Unternehmen, die ortsveränderliche elektrische Geräte verwenden, sind von der Prüfpflicht und den Regelungen der DIN VDE 0701-0702 betroffen.
Diese Regelungen sind Grundlage für die Wiederholungsprüfungen, zu denen der Gesetzgeber verpflichtet.
Mit dem Wartungsplaner kommen Sie gesetzlichen Dokumentationspflicht der elektrischen Betriebsmittel nach.

TRBS 1201 "Prüfungen von Arbeitsmitteln und überwachungsbedürftigen Anlagen"
Die Technische Regel für Betriebssicherheit 1201 setzt Forderungen an die Dokumentation um. Nach Abschnitt 4.2.2 „Aufzeichnungen von Prüfungen nach Nummer 3.3.2“ muss der Arbeitgeber festlegen, dass und wie das Ergebnis durch eine befähigte Person aufgezeichnet wird. Die Aufzeichnungen müssen der Art und dem Umfang der Prüfung angemessen sein.
Zuzüglich zu einer Prüfplakette gehört zur rechtssicheren Dokumentation ein Prüfprotokoll, das dezidierte Messwerte und die zur Anwendung gelangten Messverfahren enthält. Die dokumentierten Prüfergebnisse müssen dem Prüfling einwandfrei zugeordnet werden können. Dies erfolgt anhand einer eindeutig vergebenen Prüflingsnummer oder Inventarnummer.


Die Software Wartungsplaner übernimmt die Verwaltung der Arbeits- und Betriebsmittel im Unternehmen und protokolliert somit lückenlos sämtliche Aktivitäten.

Rufen Sie uns bitte direkt an.
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DGUV Vorschrift 3
Die DGUV Vorschrift 3, elektrische Anlagen und Betriebsmittel (vormals BGV A3) besagt, dass alle elektrischen Anlagen und Betriebsmittel ausschließlich von einer Elektrofachkraft oder von Personen unter Leitung und Aufsicht einer Elektrofachkraft errichtet, gewartet oder verändert werden dürfen.

So organisieren Sie effizient und dokumentieren Sie rechtssicher Ihre Elektrosicherheit
Für jede Elektrofachkraft gibt es im Wartungsplaner ein Informationspaket für die Organisation und Dokumentation der Elektrosicherheit in Ihrem Unternehmen.
Die Schwerpunkte unserer Praxislösung liegen auf der Effizienz bei der Organisation und der rechtssicheren Dokumentation der betrieblichen Elektrosicherheit.

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Wartung & Instandhaltung
Eine regelmäßige Wartung erhält die Funktionsfähigkeit, Sicherheit und Zuverlässigkeit Ihrer Anlage und sichert ihren Wert für lange Zeit. Betreiber von Anlagen sind verpflichtet die Sicherheit, den ordnungsgemäßen Betrieb und die durchgängige Verfügbarkeit der Anlage zu gewährleisten.

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Überprüfen Sie rechtzeitig in regelmäßigen Abständen die aktuelle Leistungsfähigkeit der Anlage. Analysieren Sie im Störfall auftretende Fehler umgehend.

Die kalendarische Übersicht im digitalen Wartungskalender sorgt für den perfekten Überblick aller Wartungen
Der digitale Wartungskalender gepaart mit cleveren Filterfunktionen je Kategorie und Gruppe sorgen für den perfekten Überblick im Wartungsplaner.
Durch den Wechsel zwischen Monats- und Jahresansichten erkennt man genau, wann welche Wartung demnächst ansteht. Mittels Ampeldarstellung werden überfällige Wartungen direkt sichtbar.

Mobile App und digitale Wartungsplanung ersetzen Papier und Excel
Die Hoppe Unternehmensberatung hat die Egli’s frische Küchen-Kräuter AG aus dem Schweizer Riedbach als neuen Kunden für ihre mobile Wartungs-App zum Wartungsplaner, ihr Tool zur digitalen Wartungsdokumentation, gewonnen.
Mit der Einführung der App möchte das Unternehmen seine Prozesse rund um die Anlagen, Maschinen und Geräte zusammentragen, strukturieren und Auftragsabwicklung digitalisieren.

Damit soll der gesamte Ablauf effizienter abgewickelt werden und manuelle Abläufe wie die Übertragung von Serviceberichten und der Hygienefreigabe nach der Wartung entfallen.

Das sollte eine gute Instandhaltungssoftware können
Die Hauptfunktion einer Instandhaltungssoftware Software ist die sichere Dokumentation von Terminen der Instandhaltungen, Wartungen und Reparaturen. Die Instandhaltungssoftware dient primär der Planung für die Instandhaltungstermine.

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Mit dieser Software können Sie Wartungspläne und -aufgaben planen, Prüftermine verwalten, Wartungsprotokolle erstellen und vieles mehr.
Die Verwaltung von Wartungsplänen ist eine wichtige Aufgabe für jedes Unternehmen, um sicherzustellen, dass alle Anlagen und Geräte in gutem Zustand sind und die Betriebssicherheit gewährleistet ist. Der Wartungsplaner hilft dabei, indem er Wartungspläne erstellt und Termine für Wartungsarbeiten festlegt.

Wartungsplaner ist ein Wartungs-Modul für die Zukunft
Mit der Wartungsplaner App bietet die Hoppe Unternehmensberatung eine Softwarelösung, die das Management von Wartungen effizienter und komfortabler macht. Der digitale Wartungsplaner umfasst eine Terminplanung und Terminerinnerung.
Je Maschine erfolgt die zentrale Dokumentation von Wartungen, Instandhaltungen und Reparaturen in nur einer Software. Der Wartungsplaner kann auch den Wartungsbedarf ereignisgesteuert berechnen, beispielsweise anhand der Betriebsdaten oder nach einer vorher definierten Anzahl von Aufgaben.

Eine vorausschauende Wartung kann gegebenenfalls kostspielige Maschinenstillstände verhindern.
Die von Hoppe entwickelte Wartungsplaner app geht diese wichtigen Themen an und bietet Kunden eine zuverlässige digitale Lösung.



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Prüfplaketten nach DGUV Vorschrift 3 Laut § 5 DGUV Vorschrift 3 ist der Unternehmer dafür verantwortlich, dass elektrische Anlagen und Betriebsmittel auf ihren ordnungsgemäßen Zustand geprüft werden. - elektrischen Anlagen ausschließlich von einer Elektrofachkraft oder von Personen unter Leitung und Aufsicht einer Elektrofachkraft prüfen.

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Elektro DGUV Vorschrift 3 Prüfprotokoll Prüfung elektrischer Anlagen durch die Elektrofachkraft

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nach der DGUV Vorschrift 3 - Prüfung von ortsveränderlichen elektrischen Anlagen und Betriebsmittel.