DGUV Vorschrift elektrische Anlagen

Prüfplaketten nach DGUV Vorschrift 3 Laut § 5 DGUV Vorschrift 3 ist der Unternehmer dafür verantwortlich, dass elektrische Anlagen und Betriebsmittel auf ihren ordnungsgemäßen Zustand geprüft werden.

elektrische Anlagen und Betriebsmittel müssen regelmäßig geprüft werden

Laut § 5 DGUV Vorschrift 3 ist der Unternehmer dafür verantwortlich, dass elektrische Anlagen und Betriebsmittel auf ihren ordnungsgemäßen Zustand geprüft werden und zwar

  • vor der ersten Inbetriebnahme.
  • nach einer Änderung oder Instandsetzung vor der Wiederinbetriebnahme,
  • in bestimmten Zeitabständen und
  • durch eine Elektrofachkraft oder unter Leitung und Aufsicht einer Elektrofachkraft.

Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Geräte, Arbeits- und Betriebsmittel
Alle Unternehmen, die ortsveränderliche elektrische Geräte verwenden, sind von der Prüfpflicht und den Regelungen der DIN VDE 0701-0702 betroffen.
Diese Regelungen sind Grundlage für die Wiederholungsprüfungen, zu denen der Gesetzgeber verpflichtet.
Mit dem Wartungsplaner kommen Sie gesetzlichen Dokumentationspflicht der elektrischen Betriebsmittel nach.

TRBS 1201 "Prüfungen von Arbeitsmitteln und überwachungsbedürftigen Anlagen"
Die Technische Regel für Betriebssicherheit 1201 setzt Forderungen an die Dokumentation um. Nach Abschnitt 4.2.2 „Aufzeichnungen von Prüfungen nach Nummer 3.3.2“ muss der Arbeitgeber festlegen, dass und wie das Ergebnis durch eine befähigte Person aufgezeichnet wird. Die Aufzeichnungen müssen der Art und dem Umfang der Prüfung angemessen sein.
Zuzüglich zu einer Prüfplakette gehört zur rechtssicheren Dokumentation ein Prüfprotokoll, das dezidierte Messwerte und die zur Anwendung gelangten Messverfahren enthält. Die dokumentierten Prüfergebnisse müssen dem Prüfling einwandfrei zugeordnet werden können. Dies erfolgt anhand einer eindeutig vergebenen Prüflingsnummer oder Inventarnummer.


Die Software Wartungsplaner übernimmt die Verwaltung der Arbeits- und Betriebsmittel im Unternehmen und protokolliert somit lückenlos sämtliche Aktivitäten.

Rufen Sie uns bitte direkt an.
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Gerne können Sie uns auch per e-Mail kontaktieren
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DGUV Vorschrift 3
Die DGUV Vorschrift 3, elektrische Anlagen und Betriebsmittel (vormals BGV A3) besagt, dass alle elektrischen Anlagen und Betriebsmittel ausschließlich von einer Elektrofachkraft oder von Personen unter Leitung und Aufsicht einer Elektrofachkraft errichtet, gewartet oder verändert werden dürfen.

So organisieren Sie effizient und dokumentieren Sie rechtssicher Ihre Elektrosicherheit
Für jede Elektrofachkraft gibt es im Wartungsplaner ein Informationspaket für die Organisation und Dokumentation der Elektrosicherheit in Ihrem Unternehmen.
Die Schwerpunkte unserer Praxislösung liegen auf der Effizienz bei der Organisation und der rechtssicheren Dokumentation der betrieblichen Elektrosicherheit.

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Wartungs- und Instandhaltungsmanagement erleichtern
Wartungsplaner ist eine Softwarelösung, die speziell entwickelt wurde, um Unternehmen dabei zu unterstützen, ihre Arbeitsabläufe zu optimieren und den Geschäftserfolg zu steigern. Mit innovativen Tools und Funktionen hilft der Wartungsplaner dabei, verschiedene Aspekte des Wartungs- Instandhaltungs- und Unternehmensmanagements zu erleichtern und zu verbessern. Die effizienten Analysefunktionen vom Wartungsplaner sind ein Beispiel für die fortschrittlichen Lösungen, die die HOPPE Unternehmensberatung anbietet.

Um einen tieferen Einblick in dieses Tool zu erhalten, steht Ihnen ein informatives Video zur Verfügung. Sie finden das Video zum Wartungsplaner hier.

Arbeitsmittel müssen bei Gebrauch funktionieren.
Eine systematische digitale Erfassung und Verwaltung der anstehenden Prüfungstermine in einer Software ist hierbei hilfreich.
Für die Disposition von Arbeitsmitteln ist die vorherige Verwaltung der Werkzeuge und Arbeitsmittel notwendig.
Ebenso sind Handwerker auf zuverlässig funktionierende Arbeitsmittel angewiesen.
Eine Inventarverwaltung dokumentiert alle Informationen wie zum Beispiel technische Details, Standorte und sogar auch die Verantwortlichkeiten.
Letztlich sind dem Umfang der erfassten Daten jedoch kaum noch Grenzen gesetzt.

Auch die Bedienungsanleitung oder die Arbeitsanweisung und das Wartungsprotokoll gehören zur Dokumenation. Alle diese Dokumente lassen sich in der digitalen Geräteakte im Wartungsplaner ablegen. Ebenso nimmt die Software die anstehende Termine auf.

Wartungssoftware für das Controlling in der Instandhaltung
Für Sie haben wir die Wartungssoftware konzipiert, in der Sie sehen, wie Sie ein transparentes Wartungscontrolling aufbauen, mit dem Sie die Verfügbarkeit Ihrer Anlagen verlässlich steuern und optimieren können.
Mit der kompakten Wartungssoftware können Sie ihre Wartungsleistungen in Kennzahlen transparent klassifizieren auswerten und darstellen. Es ist eine Steuerungssoftware für die Wartungen und Instandhaltungen.

Erfüllen Sie Ihre Anforderungen mit der HOPPE Wartungssoftware.
Das Tool verfügt über diverse Planungsebenen der Wartungen. Schaffen Sie Transparant und Verständnis bzgl. der unterschiedlichen Aufgaben im Wartungsmanagement.

Vorteile der Nutzung des Wartungsplaner -Tools
Mit dem Wartungsplaner -Tool stehen Unternehmen zahlreiche Vorteile zur Verfügung. Die effiziente Verwaltung von Wartungsarbeiten wird durch die benutzerfreundliche Oberfläche erleichtert. Die klare Struktur und die Möglichkeit zur Individualisierung ermöglichen eine maßgeschneiderte Nutzung für jedes Unternehmen.

Darüber hinaus bietet das Tool die Möglichkeit, Wartungsarbeiten zu priorisieren und den Überblick über anstehende Aufgaben zu behalten. Die automatische Erinnerungsfunktion sorgt dafür, dass keine Wartungsarbeiten mehr vergessen werden.

Durch die zentrale Speicherung von Daten können alle Mitarbeiter auf relevante Informationen zugreifen, was die Zusammenarbeit und Effizienz steigert. Dank der Wartungsplaner Software wird die Organisation von Wartungsarbeiten zum Kinderspiel und trägt maßgeblich zum reibungslosen Ablauf im Unternehmen bei.



Prüftermine dokumentieren und erinnern lassen

Einfach klar und übersichtlich - Wartungstermine mit dem Wartungsplaner verwalten


DGUV Vorschrift elektrische Anlagen
Prüfplaketten nach DGUV Vorschrift 3 Laut § 5 DGUV Vorschrift 3 ist der Unternehmer dafür verantwortlich, dass elektrische Anlagen und Betriebsmittel auf ihren ordnungsgemäßen Zustand geprüft werden. - elektrischen Anlagen ausschließlich von einer Elektrofachkraft oder von Personen unter Leitung und Aufsicht einer Elektrofachkraft prüfen.

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Elektro DGUV Vorschrift 3 Prüfprotokoll
Elektro DGUV Vorschrift 3 Prüfprotokoll Prüfung elektrischer Anlagen durch die Elektrofachkraft

Elektro DGUV Vorschrift 3 Prüfprotokoll
elektrischen Anlagen ausschließlich von einer Elektrofachkraft oder von Personen unter Leitung und Aufsicht einer Elektrofachkraft prüfen.
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nach der DGUV Vorschrift 3 - Prüfung von ortsveränderlichen elektrischen Anlagen und Betriebsmittel.