DGUV Vorschrift elektrische Anlagen

Prüfplaketten nach DGUV Vorschrift 3 Laut § 5 DGUV Vorschrift 3 ist der Unternehmer dafür verantwortlich, dass elektrische Anlagen und Betriebsmittel auf ihren ordnungsgemäßen Zustand geprüft werden.

elektrische Anlagen und Betriebsmittel müssen regelmäßig geprüft werden

Laut § 5 DGUV Vorschrift 3 ist der Unternehmer dafür verantwortlich, dass elektrische Anlagen und Betriebsmittel auf ihren ordnungsgemäßen Zustand geprüft werden und zwar

  • vor der ersten Inbetriebnahme.
  • nach einer Änderung oder Instandsetzung vor der Wiederinbetriebnahme,
  • in bestimmten Zeitabständen und
  • durch eine Elektrofachkraft oder unter Leitung und Aufsicht einer Elektrofachkraft.

Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Geräte, Arbeits- und Betriebsmittel
Alle Unternehmen, die ortsveränderliche elektrische Geräte verwenden, sind von der Prüfpflicht und den Regelungen der DIN VDE 0701-0702 betroffen.
Diese Regelungen sind Grundlage für die Wiederholungsprüfungen, zu denen der Gesetzgeber verpflichtet.
Mit dem Wartungsplaner kommen Sie gesetzlichen Dokumentationspflicht der elektrischen Betriebsmittel nach.

TRBS 1201 "Prüfungen von Arbeitsmitteln und überwachungsbedürftigen Anlagen"
Die Technische Regel für Betriebssicherheit 1201 setzt Forderungen an die Dokumentation um. Nach Abschnitt 4.2.2 „Aufzeichnungen von Prüfungen nach Nummer 3.3.2“ muss der Arbeitgeber festlegen, dass und wie das Ergebnis durch eine befähigte Person aufgezeichnet wird. Die Aufzeichnungen müssen der Art und dem Umfang der Prüfung angemessen sein.
Zuzüglich zu einer Prüfplakette gehört zur rechtssicheren Dokumentation ein Prüfprotokoll, das dezidierte Messwerte und die zur Anwendung gelangten Messverfahren enthält. Die dokumentierten Prüfergebnisse müssen dem Prüfling einwandfrei zugeordnet werden können. Dies erfolgt anhand einer eindeutig vergebenen Prüflingsnummer oder Inventarnummer.


Die Software Wartungsplaner übernimmt die Verwaltung der Arbeits- und Betriebsmittel im Unternehmen und protokolliert somit lückenlos sämtliche Aktivitäten.

Rufen Sie uns bitte direkt an.
Telefon: +49 (0) 6104 / 65327
Gerne können Sie uns auch per e-Mail kontaktieren
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DGUV Vorschrift 3
Die DGUV Vorschrift 3, elektrische Anlagen und Betriebsmittel (vormals BGV A3) besagt, dass alle elektrischen Anlagen und Betriebsmittel ausschließlich von einer Elektrofachkraft oder von Personen unter Leitung und Aufsicht einer Elektrofachkraft errichtet, gewartet oder verändert werden dürfen.

So organisieren Sie effizient und dokumentieren Sie rechtssicher Ihre Elektrosicherheit
Für jede Elektrofachkraft gibt es im Wartungsplaner ein Informationspaket für die Organisation und Dokumentation der Elektrosicherheit in Ihrem Unternehmen.
Die Schwerpunkte unserer Praxislösung liegen auf der Effizienz bei der Organisation und der rechtssicheren Dokumentation der betrieblichen Elektrosicherheit.

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Mit dem Wartungsplaner sind Sie optimal auf die Funktion des Sicherheitsbeauftragten vorbereitet.

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  • Echtzeit-Informationen: Durch die zentrale Datenspeicherung bieten Systeme Echtzeit-Einblicke in Unternehmensdaten. Dies ermöglicht der Fachkraft für Arbeitssicherheit fundierte Entscheidungen auf der Grundlage aktueller Informationen.
  • Kosteneinsparungen: Durch Automatisierung von Prozessen und die Verbesserung der Datengenauigkeit helfen Arbeitsschutzmanagement-Systeme, Kosten zu senken.
  • Skalierbarkeit: Systeme sind in der Regel skalierbar und können mit dem Wachstum eines Unternehmens mitwachsen. Sie bieten die Flexibilität, zusätzliche Module oder Benutzer hinzuzufügen, wenn dies erforderlich ist.
  • Compliance und Reporting: Arbeitsschutzmanagement-Systeme erleichtern die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften und ermöglichen die einfache Erstellung von Berichten für regulatorische Anforderungen oder interne Überwachungszwecke.



Prüftermine dokumentieren und erinnern lassen

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Prüfplaketten nach DGUV Vorschrift 3 Laut § 5 DGUV Vorschrift 3 ist der Unternehmer dafür verantwortlich, dass elektrische Anlagen und Betriebsmittel auf ihren ordnungsgemäßen Zustand geprüft werden. - elektrischen Anlagen ausschließlich von einer Elektrofachkraft oder von Personen unter Leitung und Aufsicht einer Elektrofachkraft prüfen.

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Elektro DGUV Vorschrift 3 Prüfprotokoll Prüfung elektrischer Anlagen durch die Elektrofachkraft

Elektro DGUV Vorschrift 3 Prüfprotokoll
elektrischen Anlagen ausschließlich von einer Elektrofachkraft oder von Personen unter Leitung und Aufsicht einer Elektrofachkraft prüfen.
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nach der DGUV Vorschrift 3 - Prüfung von ortsveränderlichen elektrischen Anlagen und Betriebsmittel.