DGUV Vorschrift elektrische Anlagen

Prüfplaketten nach DGUV Vorschrift 3 Laut § 5 DGUV Vorschrift 3 ist der Unternehmer dafür verantwortlich, dass elektrische Anlagen und Betriebsmittel auf ihren ordnungsgemäßen Zustand geprüft werden.

elektrische Anlagen und Betriebsmittel müssen regelmäßig geprüft werden

Laut § 5 DGUV Vorschrift 3 ist der Unternehmer dafür verantwortlich, dass elektrische Anlagen und Betriebsmittel auf ihren ordnungsgemäßen Zustand geprüft werden und zwar

  • vor der ersten Inbetriebnahme.
  • nach einer Änderung oder Instandsetzung vor der Wiederinbetriebnahme,
  • in bestimmten Zeitabständen und
  • durch eine Elektrofachkraft oder unter Leitung und Aufsicht einer Elektrofachkraft.

Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Geräte, Arbeits- und Betriebsmittel
Alle Unternehmen, die ortsveränderliche elektrische Geräte verwenden, sind von der Prüfpflicht und den Regelungen der DIN VDE 0701-0702 betroffen.
Diese Regelungen sind Grundlage für die Wiederholungsprüfungen, zu denen der Gesetzgeber verpflichtet.
Mit dem Wartungsplaner kommen Sie gesetzlichen Dokumentationspflicht der elektrischen Betriebsmittel nach.

TRBS 1201 "Prüfungen von Arbeitsmitteln und überwachungsbedürftigen Anlagen"
Die Technische Regel für Betriebssicherheit 1201 setzt Forderungen an die Dokumentation um. Nach Abschnitt 4.2.2 „Aufzeichnungen von Prüfungen nach Nummer 3.3.2“ muss der Arbeitgeber festlegen, dass und wie das Ergebnis durch eine befähigte Person aufgezeichnet wird. Die Aufzeichnungen müssen der Art und dem Umfang der Prüfung angemessen sein.
Zuzüglich zu einer Prüfplakette gehört zur rechtssicheren Dokumentation ein Prüfprotokoll, das dezidierte Messwerte und die zur Anwendung gelangten Messverfahren enthält. Die dokumentierten Prüfergebnisse müssen dem Prüfling einwandfrei zugeordnet werden können. Dies erfolgt anhand einer eindeutig vergebenen Prüflingsnummer oder Inventarnummer.


Die Software Wartungsplaner übernimmt die Verwaltung der Arbeits- und Betriebsmittel im Unternehmen und protokolliert somit lückenlos sämtliche Aktivitäten.

Rufen Sie uns bitte direkt an.
Telefon: +49 (0) 6104 / 65327
Gerne können Sie uns auch per e-Mail kontaktieren
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DGUV Vorschrift 3
Die DGUV Vorschrift 3, elektrische Anlagen und Betriebsmittel (vormals BGV A3) besagt, dass alle elektrischen Anlagen und Betriebsmittel ausschließlich von einer Elektrofachkraft oder von Personen unter Leitung und Aufsicht einer Elektrofachkraft errichtet, gewartet oder verändert werden dürfen.

So organisieren Sie effizient und dokumentieren Sie rechtssicher Ihre Elektrosicherheit
Für jede Elektrofachkraft gibt es im Wartungsplaner ein Informationspaket für die Organisation und Dokumentation der Elektrosicherheit in Ihrem Unternehmen.
Die Schwerpunkte unserer Praxislösung liegen auf der Effizienz bei der Organisation und der rechtssicheren Dokumentation der betrieblichen Elektrosicherheit.

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Wartung & Instandhaltung
Eine regelmäßige Wartung erhält die Funktionsfähigkeit, Sicherheit und Zuverlässigkeit Ihrer Anlage und sichert ihren Wert für lange Zeit. Betreiber von Anlagen sind verpflichtet die Sicherheit, den ordnungsgemäßen Betrieb und die durchgängige Verfügbarkeit der Anlage zu gewährleisten.

Unsere Software überwacht kontinuierlich den ordnungsgemäßen Betrieb Ihrer Anlage.
Überprüfen Sie rechtzeitig in regelmäßigen Abständen die aktuelle Leistungsfähigkeit der Anlage. Analysieren Sie im Störfall auftretende Fehler umgehend.

Organisationssoftware: Organisieren - Dokumentieren - Analysieren
Als Organisationssoftware für Wartung und Instandhaltung stellt der HOPPE Wartungsplaner ein zentrales System aller Information für die Steuerung von Wartungsabläufen zur Verfügung. Im Mittelpunkt stehen die Wartungstermine und alle aktuell offenen Wartungsaufgaben.
Zugehörige Informationen Kontaktdaten, technische Daten und die Ressourcen und Ersatzteile werden komfortabel und transparent je Aufgabe zur Produktionsanlage, Maschine und Gerät erfasst.

Prüfung, Wartung und Kontrolle schnell digital dokumentieren.
Protokolle und Berichte auf Knopfdruck erhalten. Mit dem Einsatz der Wartungsplaner Software schaffen Sie eine technische Basis für die Dokumentation Ihrer Wartungen. Unsere Wartungssoftware, auch genannt IPS (Instandhaltungs-, Planungs- und -Steuerungssysteme), Wartungsplaner oder CMMS (Computerized Maintenance Management Systeme) ist eine Computeranwendung, welche an alle fälligen Termine im Rahmen der Instandhaltung erinnert. Mit der Software wird eine digitale Dokumentation der Wartung, Inspektion, Reparatur und Instandsetzung ermöglicht.

Gesetzlichen Vorschriften bei den Geräteprüfungen erfüllen
Egal ob elektronische Geräte, Messmittel, Werkzeuge oder andere Betriebsmittel:
Der Wartungsplaner erinnert Sie rechtzeitig an bevorstehende Geräteprüfungen bzw.Prüftermine und hilft Ihnen dabei, die gesetzlichen Vorschriften zu erfüllen.

Organisieren Sie verschiedene Aufgaben
Das Programm ermöglicht die Verwaltung von verschiedenen Aufgaben wie Wartungen und Reparaturen zu organisieren. Die Mitarbeiter können die Aufgaben erstellen und diese zur Bearbeitung an andere Mitarbeiter übermitteln.
Der Wartungsplaner ermöglicht die Hinzufügung der zusätzlichen Gruppierungen je nach Auswahl der Kategorie, Typ oder Gruppe wodurch die Verwendung sehr flexibel ist.
Das Programm beinhaltet ein spezielles Journal, in dem man leicht einsehenkann, wer wann welche Wartungen durchgeführt hat. Falls notwendig, kann man das Journal im gewünschten Format immer ausdrucken – XLSx, CSV oder PDF.

Als Instandhaltungsmanager stehen Sie aktuell vor großen Herausforderungen:
Als Instandhalter sind Sie bei der Erfüllung vieler gesetzlicher Vorschriften und Richtlinien in den Bereichen der Arbeitssicherheit und Unfallverhütung, verantwortlich.
Wir helfen Ihnen, diese Herausforderungen in der Instandhaltung mit dem Wartungplaner zu meistern!

Digitale Funktionen statt Zettel-Chaos - Dokumentieren Sie schneller & besser
Wie lange benötigen Sie, um einen Vorgang wie eine Wartung, Reparatur oder Instandhaltung zu dokumentieren?
Mit dem Wartungsplaner gelingt’s in unter 1 Minute. Sparen Sie Zeit & Nerven mit der mobilen Wartungsdokumentation.

Man muss es so deutlich sagen: Ohne eine leistungsfähige Instandhaltungssoftware als Basis kann Instandhaltungsmanager seine volle Stärke nicht ausspielen.
Zwar können über Excel-Listen alle Maschinen und Anlagen in einer Datei verwaltet werden. Doch insbesondere für die Erinnerung an den nächsten Wartungstermin empfiehlt es sich, auf eine Instandhaltungssoftware zu setzen.
Immer mehr geschäftskritische Produktionsmaschinen werden in einer zentralen Anwendung für die Instandhaltung verwaltet; teilweise auch das gesamte Instandhaltungsmanagement eines Unternehmens, um die Zusammenarbeit über Abteilungen möglich zu machen.

Die Zukunft ist software-basierend
Ist die Grundlage des Instandhaltungsmanagements gelegt, geht es darum, die richtige Entscheidung für die Art und Zielsetzung der Lösung zur Dokumentation zu treffen. Unternehmen, die bereits in ihre Infrastruktur investiert und nur geringes Budget für einen Austausch zum ERP System haben, können ihre Maschinenpakt über einen standardisierten Import über eine Excel-Datei wählen.

Auch wenn Excel-Listen schon einige Arbeit erleichtern und manuelles Konfigurieren von Software wegfällt – von einem digitalen Instandhaltungsmanagement" ist das noch weit entfernt. Der Vorteil: Hoppe Unternehmensberatung bietet alles aus einer Hand. Dadurch kann bei Problemen schnell reagiert werden.

Der Wartungsplaner ist die Instandhaltungstechnologie der Zukunft.
Unternehmen, die ihren Betrieb erfolgreich umstellen möchten, sollten das Thema auch vom Wartungsmanagement aus denken. Es empfiehlt sich daher, auf eine Software für das digitale Instandhaltungsmanagement zu setzen.
Der Wartungsplaner von Hoppe bietet z.B. auch passgenaue integrierte Zusatzfunktionen, die für Ihre Instandhaltungsprozesse unverzichtbar sind.
Weitere Informationen dazu finden Sie auf unserer Website:
https://www.Wartungsplaner.de



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Dann kontaktieren Sie uns.
Gerne stehen wir Ihnen beratend bei, um Ihnen die passende Lösung für Sie und Ihren Unterhalt zu bieten.
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Prüftermine dokumentieren und erinnern lassen

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DGUV Vorschrift elektrische Anlagen
Prüfplaketten nach DGUV Vorschrift 3 Laut § 5 DGUV Vorschrift 3 ist der Unternehmer dafür verantwortlich, dass elektrische Anlagen und Betriebsmittel auf ihren ordnungsgemäßen Zustand geprüft werden. - elektrischen Anlagen ausschließlich von einer Elektrofachkraft oder von Personen unter Leitung und Aufsicht einer Elektrofachkraft prüfen.

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nach der DGUV Vorschrift 3 - Prüfung von ortsveränderlichen elektrischen Anlagen und Betriebsmittel.