DGUV Vorschrift elektrische Anlagen

Prüfplaketten nach DGUV Vorschrift 3 Laut § 5 DGUV Vorschrift 3 ist der Unternehmer dafür verantwortlich, dass elektrische Anlagen und Betriebsmittel auf ihren ordnungsgemäßen Zustand geprüft werden.

elektrische Anlagen und Betriebsmittel müssen regelmäßig geprüft werden

Laut § 5 DGUV Vorschrift 3 ist der Unternehmer dafür verantwortlich, dass elektrische Anlagen und Betriebsmittel auf ihren ordnungsgemäßen Zustand geprüft werden und zwar

  • vor der ersten Inbetriebnahme.
  • nach einer Änderung oder Instandsetzung vor der Wiederinbetriebnahme,
  • in bestimmten Zeitabständen und
  • durch eine Elektrofachkraft oder unter Leitung und Aufsicht einer Elektrofachkraft.

Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Geräte, Arbeits- und Betriebsmittel
Alle Unternehmen, die ortsveränderliche elektrische Geräte verwenden, sind von der Prüfpflicht und den Regelungen der DIN VDE 0701-0702 betroffen.
Diese Regelungen sind Grundlage für die Wiederholungsprüfungen, zu denen der Gesetzgeber verpflichtet.
Mit dem Wartungsplaner kommen Sie gesetzlichen Dokumentationspflicht der elektrischen Betriebsmittel nach.

TRBS 1201 "Prüfungen von Arbeitsmitteln und überwachungsbedürftigen Anlagen"
Die Technische Regel für Betriebssicherheit 1201 setzt Forderungen an die Dokumentation um. Nach Abschnitt 4.2.2 „Aufzeichnungen von Prüfungen nach Nummer 3.3.2“ muss der Arbeitgeber festlegen, dass und wie das Ergebnis durch eine befähigte Person aufgezeichnet wird. Die Aufzeichnungen müssen der Art und dem Umfang der Prüfung angemessen sein.
Zuzüglich zu einer Prüfplakette gehört zur rechtssicheren Dokumentation ein Prüfprotokoll, das dezidierte Messwerte und die zur Anwendung gelangten Messverfahren enthält. Die dokumentierten Prüfergebnisse müssen dem Prüfling einwandfrei zugeordnet werden können. Dies erfolgt anhand einer eindeutig vergebenen Prüflingsnummer oder Inventarnummer.


Die Software Wartungsplaner übernimmt die Verwaltung der Arbeits- und Betriebsmittel im Unternehmen und protokolliert somit lückenlos sämtliche Aktivitäten.

Rufen Sie uns bitte direkt an.
Telefon: +49 (0) 6104 / 65327
Gerne können Sie uns auch per e-Mail kontaktieren
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Presse: Maschinenbau-Schweiz Juli/24

Effektivität bei der Instandhaltung erreichen

Ein Schweizer Fahrzeug- und Maschinenbauer, der sich auf Rampensysteme für Gebäude und Fahrzeuge spezialisiert hat, hat seine Wartungsorganisation mit der Wartungsplaner Software der HOPPE Unternehmensberatung neu aufgestellt.
Damit kann die Instandhaltung von Maschinen, Anlagen und Prüfmitteln einfach umgesetzt und genau dokumentiert werden.

Maschinenbau Schweiz.ch Olympia Verlag Effektivität bei der Instandhaltung erreichen

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DGUV Vorschrift 3
Die DGUV Vorschrift 3, elektrische Anlagen und Betriebsmittel (vormals BGV A3) besagt, dass alle elektrischen Anlagen und Betriebsmittel ausschließlich von einer Elektrofachkraft oder von Personen unter Leitung und Aufsicht einer Elektrofachkraft errichtet, gewartet oder verändert werden dürfen.

So organisieren Sie effizient und dokumentieren Sie rechtssicher Ihre Elektrosicherheit
Für jede Elektrofachkraft gibt es im Wartungsplaner ein Informationspaket für die Organisation und Dokumentation der Elektrosicherheit in Ihrem Unternehmen.
Die Schwerpunkte unserer Praxislösung liegen auf der Effizienz bei der Organisation und der rechtssicheren Dokumentation der betrieblichen Elektrosicherheit.

Software um Big Data analysieren und interpretieren.

Big Data bei deutschen Unternehmen
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DIN 14406-4.Feuerlöscher prüfen. Prüfplakette beim Feuerlöscher anbrin

Wartung von Feuerlöschern nicht vergesen
Wartung der Feuerlöscher sicher im Blick
Als Sachkundiger das Wartungsintervall nicht vergessen.
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Türen prüfen. Prüfplakette bei Türen anbringen.
 Türen Prüfsoftware .

Türen im Betrieb prüfen, Software mit Prüfnachweis
Wartung der Türen sicher im Blick
Als Sachkundiger das Wartungsintervall nicht vergessen.
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Maschinen, Geräte und Arbeitsmittel sind hohen Belastungen im täglichen Einsatz ausgesetzt.
Verschleiß und Beschädigungen sind an der Tagesordnung.
Regelmäßige Wartungen, Kontrollen und Pflege, schaffen langfristig einen Mehrwert für Ihr gesamtes Unternehmen. Hier sind nicht nur die gesetzlich vorgeschriebenen Überprüfungen gemeint, sondern vielmehr eine vorbeugende Wartung, die zu einer Verringerung der Ausfallzeiten führen kann.
Rechtzeitig hingeschaut heißt demnach langfristig gespart.
Nutzen Sie die Wartungsplaner Software von Hoppe und schaffen Sie mehr Sicherheit und Effizienz für Ihre Sicherheit.

Wartungsplaner ist seit vielen Jahren als Software zur Dokumentation von Prüfungen und Wartungen in der Branche bekannt.
Gesetzliche Prüfungen, Reparaturen und Austausch von Verschleißteilen gehören zu den Aufgaben, die im Wartungsplaner verwaltet werden.
Die Planung und Verwaltung von Wartungs- und Reparaturleistungen mit einer Softwarelösung, bringt Ihnen mehr Zeit für das Kerngeschäft und die Gewissheit, Ihre Betriebsmittel in einem sicheren Zustand zu haben.

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Alle Daten Ihrer Maschinen und Anlagen sind in einer zentralen CMMS Software
Der Wartungsmanager verfügt über digitale Arbeitsprozesse, sowie intelligente Funktionen, mit denen Sie zum Beispiel Stillstände Ihrer Maschinen und Anlagen frühzeitig erkennen und vermeiden können.

Was ist die Wartungsplaner-Software?
Die Wartungsplaner ist ein Tool zur Planung der Wartung, zur Festlegung von Prioritäten, zur Zuweisung von Tickets an die Mitarbeiter der Instandhaltung und zur Erstellung von Wartungsberichten. Die Softwarelösung hilft Unternehmen, ihren gesamten Wartungsprozess zu rationalisieren, den Zustand der Maschinen zu verfolgen und Ausfälle zu reduzieren, was wiederum die Betriebseffizienz verbessert und Zeit und Geld spart.
Die Kernaufgabe der Wartungsplaner-Software besteht darin, die Wartungsanforderungen der einzelnen Maschinen und Anlagen zu definieren und wiederkehrende Wartungspläne festzulegen.
Rechtzeitiger Service und ordnungsgemäße Wartung verlängern die Lebensdauer und Qualität der Maschinen, die dann länger ohne Ausfallzeit laufen.
Mit der Wartungsplanersoftware haben Sie einen Überblick über alle Betriebsmittel, einschließlich Werkzeuge, Ausrüstung und Maschinenteile. Sie überwachen die Assets während des gesamten Lebenszyklus.



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Prüfplaketten nach DGUV Vorschrift 3 Laut § 5 DGUV Vorschrift 3 ist der Unternehmer dafür verantwortlich, dass elektrische Anlagen und Betriebsmittel auf ihren ordnungsgemäßen Zustand geprüft werden. - elektrischen Anlagen ausschließlich von einer Elektrofachkraft oder von Personen unter Leitung und Aufsicht einer Elektrofachkraft prüfen.

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Elektro DGUV Vorschrift 3 Prüfprotokoll
Elektro DGUV Vorschrift 3 Prüfprotokoll Prüfung elektrischer Anlagen durch die Elektrofachkraft

Elektro DGUV Vorschrift 3 Prüfprotokoll
elektrischen Anlagen ausschließlich von einer Elektrofachkraft oder von Personen unter Leitung und Aufsicht einer Elektrofachkraft prüfen.
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nach der DGUV Vorschrift 3 - Prüfung von ortsveränderlichen elektrischen Anlagen und Betriebsmittel.