DGUV Vorschrift elektrische Anlagen

Prüfplaketten nach DGUV Vorschrift 3 Laut § 5 DGUV Vorschrift 3 ist der Unternehmer dafür verantwortlich, dass elektrische Anlagen und Betriebsmittel auf ihren ordnungsgemäßen Zustand geprüft werden.

elektrische Anlagen und Betriebsmittel müssen regelmäßig geprüft werden

Laut § 5 DGUV Vorschrift 3 ist der Unternehmer dafür verantwortlich, dass elektrische Anlagen und Betriebsmittel auf ihren ordnungsgemäßen Zustand geprüft werden und zwar

  • vor der ersten Inbetriebnahme.
  • nach einer Änderung oder Instandsetzung vor der Wiederinbetriebnahme,
  • in bestimmten Zeitabständen und
  • durch eine Elektrofachkraft oder unter Leitung und Aufsicht einer Elektrofachkraft.

Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Geräte, Arbeits- und Betriebsmittel
Alle Unternehmen, die ortsveränderliche elektrische Geräte verwenden, sind von der Prüfpflicht und den Regelungen der DIN VDE 0701-0702 betroffen.
Diese Regelungen sind Grundlage für die Wiederholungsprüfungen, zu denen der Gesetzgeber verpflichtet.
Mit dem Wartungsplaner kommen Sie gesetzlichen Dokumentationspflicht der elektrischen Betriebsmittel nach.

TRBS 1201 "Prüfungen von Arbeitsmitteln und überwachungsbedürftigen Anlagen"
Die Technische Regel für Betriebssicherheit 1201 setzt Forderungen an die Dokumentation um. Nach Abschnitt 4.2.2 „Aufzeichnungen von Prüfungen nach Nummer 3.3.2“ muss der Arbeitgeber festlegen, dass und wie das Ergebnis durch eine befähigte Person aufgezeichnet wird. Die Aufzeichnungen müssen der Art und dem Umfang der Prüfung angemessen sein.
Zuzüglich zu einer Prüfplakette gehört zur rechtssicheren Dokumentation ein Prüfprotokoll, das dezidierte Messwerte und die zur Anwendung gelangten Messverfahren enthält. Die dokumentierten Prüfergebnisse müssen dem Prüfling einwandfrei zugeordnet werden können. Dies erfolgt anhand einer eindeutig vergebenen Prüflingsnummer oder Inventarnummer.


Die Software Wartungsplaner übernimmt die Verwaltung der Arbeits- und Betriebsmittel im Unternehmen und protokolliert somit lückenlos sämtliche Aktivitäten.

Rufen Sie uns bitte direkt an.
Telefon: +49 (0) 6104 / 65327
Gerne können Sie uns auch per e-Mail kontaktieren
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DGUV Vorschrift 3
Die DGUV Vorschrift 3, elektrische Anlagen und Betriebsmittel (vormals BGV A3) besagt, dass alle elektrischen Anlagen und Betriebsmittel ausschließlich von einer Elektrofachkraft oder von Personen unter Leitung und Aufsicht einer Elektrofachkraft errichtet, gewartet oder verändert werden dürfen.

So organisieren Sie effizient und dokumentieren Sie rechtssicher Ihre Elektrosicherheit
Für jede Elektrofachkraft gibt es im Wartungsplaner ein Informationspaket für die Organisation und Dokumentation der Elektrosicherheit in Ihrem Unternehmen.
Die Schwerpunkte unserer Praxislösung liegen auf der Effizienz bei der Organisation und der rechtssicheren Dokumentation der betrieblichen Elektrosicherheit.

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Was bei einem Instandhaltungsprogramm zu beachten gilt
Wie digitalisieren Sie ihre Prozesse in ihrer Instandhaltung?
In unserem digitalen Zeitalter ist die effiziente Verwaltung von Instandhaltungsprozessen von entscheidender Bedeutung. Ein reibungsloses Ineinandergreifen der Prozesse ist nur mit einem Instandhaltungssystemen möglich.

Doch Instandhaltungssoftware ist nicht gleich Instandhaltungssoftware!

Gerade im Instandhaltungsmanagement nimmt die Komplexität der Anforderungen stetig zu. Daher wird eine Instandhaltungssoftware benötigt, die damit Schritt halten kann und es ermöglicht, alle Aufgaben und Instandhaltungen problemlos zu dokumentieren.

Instandhaltungsmanagement-Systeme sind Softwarelösungen, die der Instandhaltung dabei unterstützen, ihre Aufgaben zu koordinieren. Welche Anforderungen hat die Instandhaltung an eine Instandhaltungssoftware? Die Produktion, die Wartung und die Instandhaltung unterliegen einem ständigen Wandel. Dennoch werden insbesondere in kleinen und mittelständischen Unternehmen viele interne Prozesse noch manuell abgewickelt.

Eine Instandhaltungssoftware sollte daher speziell auf die komplexen und stetig wachsenden Anforderungen der Instandhaltung zugeschnitten sein, um die Maschinensicherheit und den nachhaltigen Erfolg zu sichern. Doch es gibt einige wesentliche Fähigkeiten, die ein Instandhaltungssoftware mitbringen sollte:

Generell trägt die Integration einer Instandhaltungssoftware dazu bei, Aufträge effizienter abzuwickeln und wertvolle Arbeitszeit einzusparen.
Die mobile Erfassung auf einem Smartphone, iPhone oder Tablet führt zu einer Verknüpfung aller Daten und stellt sicher, dass alle Maschinen, Aufgaben und Informationen für eine einfache Kommunikation jederzeit abrufbar sind.
Ein integriertes Dokumentenmanagement-Tool erleichtert die Bearbeitung und den Austausch von Dokumenten erheblich. Alle Dokumente können zentralisiert und von allen Abteilungen jederzeit in der Instandhaltungssoftware abgerufen werden.
Eine hochwertige Software unterstützt bei der Terminplanung. Ein direkt in die Instandhaltungssoftware integriertes Dashboard bietet dem Projektmanagement einen umfassenden Überblick über anstehende Termine.
Die Zuweisung von Aufgaben zum Instandhaltungsteam sorgt für einen reibungslosen Ablauf.

Der Sicherheitsbeauftragte im Betrieb
Als Geschäftsführer in einem Unternehmen mit mehr als 20 Mitarbeiter sind Sie nach § 22 SGB VII und § 20 DGUV gesetzlich dazu verpflichtet, mindestens einen ausgebildeten Sicherheitsbeauftragten zu benennen, der über das von der DGUV gesetzlich geforderte Fachwissen verfügt, um Unfall- und Gesundheitsgefahren zu erkennen und darauf aufmerksam zu machen.

Mit dem Wartungsplaner sind Sie optimal auf die Funktion des Sicherheitsbeauftragten vorbereitet.

Die nächste Generation des Wartungsmanagement
Wartungsmanagement-Software, die Ihr Unternehmen stärker macht.
Unabhängig von der Art Ihres Unternehmens helfen wir Ihnen, den Überblick zu behalten. Dank unserer jahrzehntelangen Erfahrung im Bereich Wartungsmanagement gibt Ihnen unsere Lösung einen klaren Überblick über Ihre Wartungen, damit Sie keinen Termin mehr versäumen.

Zusammenfassungen von mehreren Dokumenten
Erstellen Sie mit nur wenigen Klicks Zusammenfassungen von mehreren Prüfberichten, Wartungen und Dokumenten gleichzeitig. Damit ist die Zusammenfassung von Dokumenten für gesamte Teilbereiche oder der kompletten Dokumentation möglich. Diese neueste Entwicklung markiert einen signifikanten Fortschritt in der Effizienz und Benutzerfreundlichkeit von Dokumentenmanagement, indem sie Anwendern ermöglicht, in kürzester Zeit Einblicke und Zusammenfassungen über umfangreiche Dokumentensammlungen zu erhalten.

Was sind die zentralen Aufgaben einer Instandhaltungssoftware?
Tragen Sie als Instandhaltungsmanager aktiv zur nachhaltigen Entwicklung Ihres Unternehmens bei. Etablieren Sie die HOPPE Instandhaltungssoftware als strategischen Erfolgsfaktor in Ihrem Unternehmen etablieren.
Entwickeln Sie mit der Einhaltung der Wartungen und Instandsetzungen langfristig Wettbewerbsvorteile.
Die Digitalisierung von Prozessen sowie der Auf- und Ausbau von Instandhaltungspotenzialen gehören zu den zentralen Aufgaben unserer Instandhaltungssoftware.

In der Instandhaltungssoftware erhalten Sie das entscheidende Know-how, um die Herausforderungen in der Instandhaltung zukünftig noch besser zu meistern.

Digitale Lösungen in der Instandhaltung krempeln die bisherige Arbeitswelt in einem rasanten Tempo um. Datengesteuerte Entscheidungsfindungen können schneller und verlässlicher generiert werden. Wir zeigen Ihnen, wie die Instandhaltungssoftware erfolgreich in ihrem Unternehmen implementiert werden kann.

Ebenso beraten wir Sie, wie Sie Ihre Mitarbeiter durch den Einsatz von der HOPPE Instandhaltungssoftware auf den bevorstehenden Wandel vorbereiten und effizienter, kostengünstiger und automatisierter arbeiten.



Prüftermine dokumentieren und erinnern lassen

Einfach klar und übersichtlich - Wartungstermine mit dem Wartungsplaner verwalten


DGUV Vorschrift elektrische Anlagen
Prüfplaketten nach DGUV Vorschrift 3 Laut § 5 DGUV Vorschrift 3 ist der Unternehmer dafür verantwortlich, dass elektrische Anlagen und Betriebsmittel auf ihren ordnungsgemäßen Zustand geprüft werden. - elektrischen Anlagen ausschließlich von einer Elektrofachkraft oder von Personen unter Leitung und Aufsicht einer Elektrofachkraft prüfen.

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Elektro DGUV Vorschrift 3 Prüfprotokoll Prüfung elektrischer Anlagen durch die Elektrofachkraft

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elektrischen Anlagen ausschließlich von einer Elektrofachkraft oder von Personen unter Leitung und Aufsicht einer Elektrofachkraft prüfen.
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nach der DGUV Vorschrift 3 - Prüfung von ortsveränderlichen elektrischen Anlagen und Betriebsmittel.