Wartungssoftware sorgt für einen starken Hebel bei der Maschinenverfügbarkeit
Im Zentrum der Wartungssoftware steht die Überzeugung, dass moderne Instandhaltung ein starker Hebel für Maschinenverfügbarkeit, stabile Produktionsabläufe und nachhaltige Wettbewerbsfähigkeit ist.
Ganzheitliche Arbeitsschutzsoftware für Unternehmen und Behörden.
Das Programm orientiert sich an den typischen Prozessen, ist einfach zu bedienen und macht Sie jederzeit auskunftsfähig.
Ob die Prüfung, Wartung, Instandaltung oder Inspektion, der Wartungsplaner bündelt alle wichtigen Funktionen unter einer Oberfläche.
Zudem profitieren Sie von Funktionen wie den zahlreichen Druckvorlagen, Mandantenfähigkeit und verschiedenen Spracheinstellungen. Fachkräfte für Arbeitssicherheit, Produktionsleiter und Instandhaltungsleiter ermöglichen die zentralen Funktionen professionelles, integriertes Arbeiten. Über die Digitale Dokumentenablage organisieren Sie Ihre Dokumente. Umfassende Suchfunktionen erleichtern und beschleunigen Ihren Arbeitsprozess.
Gemäß Betriebssicherheitsverordnung ist eine regelmäßige Prüfung ist Pflicht!
Gewerblich genutzte Arbeitsmittel sind gemäß Betriebssicherheitsverordnung durch eine hierfu¨r befähigte Person wiederkehrend auf ordnungsgemäßen Zustand zu u¨berpru¨fen.
Die Software Wartungsplaner bietet eine rechtskonforme Dokumentation der Prüfungen.
Bei einigen Prüfobjekte muss die Prüfung jährlich nach den aktuellen Vorschriftenen durchführt werden.
Mit dem HOPPE Wartungsplaner sorgen Sie dafür, dass eine beauftragte Person wiederkehrend die prüfpflichtigen Arbeitsmittel auf deren ordnungsgemäßen Zustand prüft.
Mit Hilfe der Gefährdungsbeurteilung im Wartungsplaner werden nicht nur alle Gefährdungen strukturiert erfasst, sondern alle notwendigen Maßnahmen abgeleitet.
Die Gefahrstoffverwaltung mit dem Gefahrstoffverzeichnis im Wartungsplaner erfasst das Gefahrstoffkataster und die unternehmensspezifischen Daten. Eine Ausgabe von Betriebsanweisungen ist dabei ebenso möglich wie der Export der gewünschten Daten für Audits und Behörden.