Schadhafte Arbeitsmittel und Anlagen führen immer wieder zu schwerwiegenden Unfällen.
Verschiedene Vorschriften verlangen daher, dass sie regelmäßig überprüft werden.
Aufgaben im Arbeitsschutz delegieren
Akzeptables Ergebnis im Arbeitsschutz schaffen.
Einen guten Job machen Sie als Sicherheitsfachkraft, wenn Sie Aufgaben im Arbeitsschutz erfolgreich an Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter übertragen.
Dazu braucht es die richtige Balance zwischen Vertrauen und Kontrolle.
Doch wann ist wie viel Kontrolle nötig?
Und wie wächst das Vertrauen, wenn es zum Beispiel um wichtige und komplexe Aufgaben geht?>BR>
Der Wartungsplaner ist eine Unterstützung, damit alle Aufgaben wie erwartet erledigt werden.
Zunächst müssen Sie als Sicherheitsfachkraft retten, was zu retten ist.
Sie müssen die prüfpflichtigen Betriebsmittel und die Aufgaben wie Wartungen und Prüfungen protokollieren und versuchen, in der zur Verfügung stehenden Zeit ein akzeptables Ergebnis zu schaffen.
Betreiben von Arbeitsmitteln (BGR 500)
In der BG-Regel „Betreiben von Arbeitsmitteln“ (BGR 500) sind die erhaltenswerten Inhalte der zurückgezogenen Unfallverhütungsvorschriften (Prüf- und Betriebsbestimmungen) zusammengestellt.
Somit werden die unverzichtbare Schutzziele von zurückgezogenen Unfallverhütungsvorschriften ermöglicht.
Die BG-Regel folgt in ihrem Aufbau im Wesentlichen der Gliederung nach Arbeitsmitteln oder Arbeitsverfahren entsprechend den Unfallverhütungsvorschriften.
Die Berufsgenossenschaftliche Regeln für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit (BG-Regeln) sind Zusammenstellungen bzw. Konkretisierungen staatlichen Arbeitsschutzvorschriften (Gesetze, Verordnungen) sowie berufsgenossenschaftliche Vorschriften (Unfallverhütungsvorschriften).
Die BG-Regeln richten sich an den Unternehmer.
Die BG-Regeln sollen bei der Umsetzung der Pflichten aus den staatlichen Arbeitsschutzvorschriften helfen.
Bei Beachtung der Empfehlungen der BG-Regeln kann man davon ausgehen, dass die in Unfallverhütungsvorschriften geforderten Schutzziele erreicht werden.
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Wie Sie Arbeitssicherheit im Unternehmen gewährleisten
Allgemein beschreibt der Begriff „Arbeitssicherheit“ den Schutz von Beschäftigten bei der Ausübung ihrer Tätigkeit. Dazu gehört es ebenfalls, Gefahren und Risiken für die Gesundheit sowie die Sicherheit der Mitarbeiter bei der Arbeit so gering wie möglich zu halten. Bei der Arbeitssicherheit bzw. dem Arbeitsschutz geht es jedoch nicht nur darum, mögliche Arbeitsunfälle zu vermeiden.
Die Tätigkeit soll so gestaltet werden, dass sie weder dem seelischen noch dem körperlichen Wohlbefinden von Beschäftigten entgegensteht.
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An jedem Werktag sind wir zwischen 8:00 und 17:00 Uhr bereit, um Sie bei Bedarf zu unterstützen.
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