DGUV Vorschrift elektrische Anlagen

Prüfplaketten nach DGUV Vorschrift 3

Prüfintervalle – Regelung der Unfallversicherungsträger
Für normale Betriebs- und Umgebungsbedingungen gibt eine Tabelle der Durchführungsanweisung zu § 5 bewährte Prüffristen vor. Diese Prüfintervalle sind weder starr noch fest vorgegebenen, sondern als Richtwerte für normale betriebliche Bedingungen zu verstehen. Die Beurteilung der tatsächlich vorhandenen Betriebs- und Umgebungsbedingungen kann im Einzelfall durchaus eine andere Prüffrist ergeben. Einen schriftlichen Nachweis der Einstufung vorhandener Faktoren für die Festlegung der Prüfintervalle fordert die DGUV Vorschrift 3 (BGV A3) nicht. Weiterhin führt die Durchführungsanweisung zur DGUV Vorschrift 3 (BGV A3) eine Fehlerquotenregelung an.
Wird demnach in bestimmten Betriebsbereichen eine maximale Fehlerquote von 2 % nicht überschritten, kann damit die Plausibilität der festgelegten Prüfintervalle erbracht werden. Die Durchführungsanweisung zur DGUV Vorschrift 3 (BGV A3) ist im Gegensatz zum eigentlichen § 5 rechtlich nicht bindend!

Wiederholungsprüfung elektrischer Geräte!
Rechtspflichten zur Prüfung gemäß ArbSchG, BetrSichV, TRBS & DGUV Vorschrift 3 durchführen


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Presse: Maschinenbau-Schweiz Juli/24

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Ein Schweizer Fahrzeug- und Maschinenbauer, der sich auf Rampensysteme für Gebäude und Fahrzeuge spezialisiert hat, hat seine Wartungsorganisation mit der Wartungsplaner Software der HOPPE Unternehmensberatung neu aufgestellt.
Damit kann die Instandhaltung von Maschinen, Anlagen und Prüfmitteln einfach umgesetzt und genau dokumentiert werden.

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DGUV Vorschrift 3
Die DGUV Vorschrift 3, elektrische Anlagen und Betriebsmittel (vormals BGV A3) besagt, dass alle elektrischen Anlagen und Betriebsmittel ausschließlich von einer Elektrofachkraft oder von Personen unter Leitung und Aufsicht einer Elektrofachkraft errichtet, gewartet oder verändert werden dürfen.



Ein regelmäßiges Warten und Prüfen der Maschinen und Anlagen hilft dabei, Unfälle und Ausfälle zu vermeiden.
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Als Sicherheitsfachkraft haben Sie ständig mit neuen, geänderten oder ersetzten Vorschriften oder Arbeitsschutzregeln zu tun.
In der letzten Zeit gab es bei überwachungsbedürftigen Anlagen einige für Sie wichtige Vorschriften. Auch die TRBS 1115 „Sicherheitsrelevante Mess-, Steuer- und Regeleinrichtungen“ wirken sich auf Sie aus.

Behalten Sie da wirklich noch den Überblick über die Prüftermine all Ihrer Betriebsmittel?
Im Prüf- und Wartungsplaner zeigen wir Ihnen, was für Sie tatsächlich relevant ist.
Lassen Sie sich durch das eMail-Center vom Wartungsplaner bequem per E-Mail über alle für Sie relevanten Prüf - und Wartungstermine erinnern.

Wie Sie Arbeitssicherheit im Unternehmen gewährleisten
Allgemein beschreibt der Begriff „Arbeitssicherheit“ den Schutz von Beschäftigten bei der Ausübung ihrer Tätigkeit. Dazu gehört es ebenfalls, Gefahren und Risiken für die Gesundheit sowie die Sicherheit der Mitarbeiter bei der Arbeit so gering wie möglich zu halten. Bei der Arbeitssicherheit bzw. dem Arbeitsschutz geht es jedoch nicht nur darum, mögliche Arbeitsunfälle zu vermeiden.
Die Tätigkeit soll so gestaltet werden, dass sie weder dem seelischen noch dem körperlichen Wohlbefinden von Beschäftigten entgegensteht.

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Prüfintervalle der Prüfung von ortsveränderlichen elektrischen Anlagen und Betriebsmittel nach der DGUV Vorschrift 3.