DGUV Vorschrift elektrische Anlagen

Prüfplaketten nach DGUV Vorschrift 3

Ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel Arbeitsmittel
Alle ortsfesten und ortsveränderlichen elektrische Geräte müssen in regelmäßigen Abständen überprüft und das Messergebnis ist zu protokollieren.
Dies sind Monitore, Computer, Notebooks, Drucker, Netzteile, Bohrmaschinen, Verlängerungsleitungen, Mehrfachsteckdosen, Staubsauger, Wasserkocher und Lampen.

elektrische Anlagen und Betriebsmittel müssen regelmäßig geprüft werden

Laut § 5 DGUV Vorschrift 3 ist der Unternehmer dafür verantwortlich, dass elektrische Anlagen und Betriebsmittel auf ihren ordnungsgemäßen Zustand geprüft werden und zwar

  • vor der ersten Inbetriebnahme.
  • nach einer Änderung oder Instandsetzung vor der Wiederinbetriebnahme,
  • in bestimmten Zeitabständen und
  • durch eine Elektrofachkraft oder unter Leitung und Aufsicht einer Elektrofachkraft.

TRBS 1201 "Prüfungen von Arbeitsmitteln und überwachungsbedürftigen Anlagen"
Die Technische Regel für Betriebssicherheit 1201 setzt Forderungen an die Dokumentation um. Nach Abschnitt 4.2.2 „Aufzeichnungen von Prüfungen nach Nummer 3.3.2“ muss der Arbeitgeber festlegen, dass und wie das Ergebnis durch eine befähigte Person aufgezeichnet wird. Die Aufzeichnungen müssen der Art und dem Umfang der Prüfung angemessen sein.

regelmäßige Elektroprüfungen der ortsfesten und ortsveränderlichen elektrischen Betriebsmitteln
Elektrische Anlagen und Betriebsmittel müssen regelmäßig überprüft werden, um die betriebliche Sicherheit zu gewährleisten. Die gesetzlich vorgeschriebenen Prüfungen sind fester Bestandteil des Arbeitsschutzes und dienen der Unfallprävention.

Wir unterstützen Sie dabei, Ihre Pflichten gegenüber dem Gesetzgeber zu erfüllen.
Dokumentieren Sie die Prüfergebnisse in nur einer Software. Übertragen Sie die Messergebnisse direkt in einer Software.
Zuzüglich zu einer Prüfplakette gehört zur rechtssicheren Dokumentation ein Prüfprotokoll, das dezidierte Messwerte und die zur Anwendung gelangten Messverfahren enthält. Die dokumentierten Prüfergebnisse müssen dem Prüfling einwandfrei zugeordnet werden können. Dies erfolgt anhand einer eindeutig vergebenen Prüflingsnummer oder Inventarnummer.

So organisieren Sie effizient und dokumentieren Sie rechtssicher Ihre Elektrosicherheit
Für jede Elektrofachkraft gibt es im Wartungsplaner ein Informationspaket für die Organisation und Dokumentation der Elektrosicherheit in Ihrem Unternehmen.
Die Schwerpunkte unserer Praxislösung liegen auf der Effizienz bei der Organisation und der rechtssicheren Dokumentation der betrieblichen Elektrosicherheit.


Die Software Wartungsplaner übernimmt die Verwaltung der Arbeits- und Betriebsmittel im Unternehmen und protokolliert somit lückenlos sämtliche Aktivitäten.

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Gerne können Sie uns auch per e-Mail kontaktieren
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Legen Sie auch die wiederkehrenden Wartungsaufträge an
Diese können in eine mobile APP übertragen werden und dann von internen oder externen Servicetechnikern abgearbeitet werden. Der einfache und jederzeitige Zugriff auf alle Daten rund um die Maschine ermöglicht zum einen eine effiziente und papierlose Schichtübergabe.

Dokumentieren Sie administrative und technische Wartungsmaßnahmen.
Koordinieren und dokumentieren Sie administrative und technische Wartungs- und Instandhaltungsmaßnahmen.
Mit dem Wartungsplaner sind Sie jederzeit über den aktuellen Wartungsstand informiert. In der Software sehen auf einen Blick, welche Aufgaben und Arbeiten noch offen sind.

Modernes Arbeitsschutzmanagement stellt komplexe Anforderungen an Sie als Fachkraft für Arbeitsschutz oder Betriebsleiter.
Unsere Software hilft Ihnen, jederzeit den Überblick über alle Geräte, Arbeitsmittel, Maschinen und Anlagen zu behalten und höchste Qualität abzuliefern und eine maximale Sicherheit und Verfügbarkeit Ihrer prüfpflichtigen technischen Objekte sicherzustellen.

Arbeitsmittel sind Werkzeuge, Geräte, Maschinen oder Anlagen, die für die Arbeit verwendet werden, sowie überwachungsbedürftige Anlagen.
Die präzisen Verpflichtungen zum Arbeitsschutz werden im Einzelnen in einer Reihe von Gesetzen, Verordnungen und Vorschriften weiter vertieft.
Diejenigen Bereiche des Arbeitsschutzes, die die Unfallgefahren im Umgang mit Arbeitsmitteln betreffen, werden zum Einen durch die Betriebssicherheitsverordnung geregelt, zum anderen von der DGUV.
Das Hauptziel beider ist hier die Sicherheit und der Schutz der Gesundheit von Beschäftigten (§1 Abs. 1 BetrSichV).
Die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) ist damit einer der maßgeblichen Rechtsgrundlagen für die Sicherheitspflichten des Arbeitgebers im Umgang mit Arbeitsmitteln. Daher wird in der BetrSichV auch festgelegt was genau als Arbeitsmittel zu verstehen ist.



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Prüftermine dokumentieren und erinnern lassen

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