Niederspannungsrichtline, EU-Richtlinie 2014/35/EU

Prüfplaketten nach DGUV Vorschrift 3

Zwischen einer Maschine und den eingebauten Betriebsmitteln (Produkte) gibt es Verbindungen zu anderen EU-Richtlinien.
z.B.
2014/35/EU Elektrische Betriebsmittel (Niederspannungsrichtlinie)
2014/30/EU EMV (Elektromagnetische Verträglichkeit)
2011/65/EU RoHs (Verwendung gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräte)
2012/19/EU Elektro- und Elektronik-Altgeräte
2006/66/EG Batterien und Akkumulatoren
2014/68/EU Druckgeräte
2014/29/EU Druckbehälter


Die Software Wartungsplaner übernimmt die Verwaltung der Arbeits- und Betriebsmittel im Unternehmen und protokolliert somit lückenlos sämtliche Aktivitäten.

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Niederspannungsrichtline, EU-Richtlinie 2014/35/EU
Die Schutzziele der EU-Richtlinie 2014/35/EU über die Bereitstellung elektrischer Steuerungen zur Verwendung innerhalb bestimmter Spannungsgrenzen, Niederspannungsrichtline, sicher einhalten.
Diese Richtlinie gilt für elektrische Steuerungen zur Verwendung bei einer Nennspannung zwischen 50 und 1000 V für Wechselstrom und zwischen 75 und 1500 V für Gleichstrom.

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Wir bieten eine innovative Business Lösung für das Wartungsmanagement an.
Über die Beratung, der Installation und der Betreuung unterstützen wir unsere Kunden mit einer maßgeschneiderten Lösung, die genau auf den Bedarf und die vorgegebene Situation zugeschnitten ist.

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Verwaltung von Aufgaben und Termine und effizientes Managen in nur einer Software
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Wartungssicherheit für Unternehmen
Der Wartungsplaner dient zur Einhaltung der Prüftermine im Arbeitsschutz, zur vorbeugenden Instandhaltung und zur Vermeidung von kostenintensiven Ausfallzeiten durch regelmäßige Wartungen. Die Software sorgt für eine Wartungssicherheit in Ihrem Unternehmen.

Was versteht man unter dem Begriff Wartung?
Zur Wartung werden alle Pflegemaßnahmen von Produktionsanlagen gerechnet wie Reinigen, Abschmieren, Justieren, Nachfüllen von Betriebsstoffen und Katalysatoren sowie ähnliche Maßnahmen zur Verminderung bzw. Verhinderung von Verschleißerscheinungen.

Arbeitsmittel sind Werkzeuge, Geräte, Maschinen oder Anlagen, die für die Arbeit verwendet werden, sowie überwachungsbedürftige Anlagen.
Die präzisen Verpflichtungen zum Arbeitsschutz werden im Einzelnen in einer Reihe von Gesetzen, Verordnungen und Vorschriften weiter vertieft.
Diejenigen Bereiche des Arbeitsschutzes, die die Unfallgefahren im Umgang mit Arbeitsmitteln betreffen, werden zum Einen durch die Betriebssicherheitsverordnung geregelt, zum anderen von der DGUV.
Das Hauptziel beider ist hier die Sicherheit und der Schutz der Gesundheit von Beschäftigten (§1 Abs. 1 BetrSichV).
Die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) ist damit einer der maßgeblichen Rechtsgrundlagen für die Sicherheitspflichten des Arbeitgebers im Umgang mit Arbeitsmitteln. Daher wird in der BetrSichV auch festgelegt was genau als Arbeitsmittel zu verstehen ist.



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Niederspannungsrichtline, EU-Richtlinie 2014/35/EU
Prüfplaketten nach DGUV Vorschrift 3 - Bereitstellung elektrischer Steuerungen zur Verwendung bei einer Nennspannung zwischen 50 und 1000 V

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