Prüftermine mit dem Prüf- und Wartungsplaner im Auge behalten!
Alle Termine für Prüfungen vor der Inbetriebnahme, wiederkehrende oder außerordentliche Prüfungen können Sie mit dem Prüf- und Wartungsplaner im Auge behalten und koordinieren.
Sie erhalten rechtzeitig eine Erinnerung.
Somit können Sie nie wieder einen vorgeschriebenen Prüftermin übersehen!
Sie haben die Möglichkeit, Wartungsplaner kostenfrei und unverbindlich sofort zu testen.
Verbessern Sie mit unserer Software die Arbeitssicherheit in Ihrem Unternehmen.
Nach Ablauf der Testphase endet Ihr Zugriff automatisch und es entstehen keine weiteren Verpflichtungen.
Erfahren Sie mehr unter www.Wartungsplaner.de und überzeugen Sie sich selbst.
- Protokollierung der Durchführung notwendiger Prüfungen
- Sichere und übersichtliche Dokumentation ihrer Prüfungen
- einfache Installation in ein Verzeichnis auf Ihrem PC oder in ein Netzlaufwerk
- sofort einsatzbereit
- Mehrfacher Zugriff im lokalen Netzwerk
Anlagentechnik: Normen, Gesetze, neue technische Anforderungen erfüllen.
Mehr denn je brauchen Betriebe fundierte Software für die Einhaltung der Normen, Gesetze, neue technische Anforderungen.
Die HOPPE Unternehmensberatung unterstützt Anlagenbetreiber und produzierende Unternehmen mit einer passenden Software.
Mehr Effizienz durch einer intuitiven Oberfläche zur Erstellung und Planung von Wartungsarbeiten
Unsere Software bietet die Bereitstellung eines umfassenden Plans für Wartungsarbeiten inklusiv einer Mitarbeiter- und Ressourcenzuweisungen.
- Automatisieren Sie die Erstellung von Arbeitsaufträgen und Zuweisung von Handwerkern zu den Wartungsarbeiten.
- Protokollieren Sie Wartungstermine
- Eskalieren Sie die überfälligen Wartungsarbeiten.
- Senken Sie Ihre Betriebskosten durch geringere Ausfallzeiten.
- Senken Sie die Investitionskosten durch eine längere Lebensdauer von Maschinen.
- Analysieren Sie die Instandhaltungs-Kennzahlen.
Wie Sie Arbeits- und Gesundheitsschutz im Unternehmem gewährleisten
Um den Arbeits- und Gesundheitsschutz ihrer Arbeitnehmer zu gewährleisten sind Arbeitgeber dazu verpflichtet, potenzielle Gefahren am Arbeitsplatz zu identifizieren und mit Einleitung entsprechender Maßnahmen zu minimieren.
Das Arbeitsschutzgesetz schreibt vor, dass sie ebenso einen Ist-/Soll-Abgleich vorzunehmen haben, um zu eruieren, ob die veranlassten Schritte zum gewünschten Erfolg führten.
Informationen zum Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)
Nach Arbeitsschutzgesetz § 3 gehört es zu den Grundpflichten des Arbeitgebers, die erforderlichen Maßnahmen entsprechend zu organisieren.
Der Arbeitgeber hat darüber hinaus dafür Sorge zu tragen, dass diese im Arbeitsalltag auch tatsächlich angewendet werden.
Der Wartungsmanager ist eine digitale Lösung zur Instandhaltung von Anlagen
Mit dem Wartungsmanager lassen sich Prüftermine einfach festlegen, Wartungen übersichtlich dokumentieren und dokumentierte Prüfungen schnell durchsuchen.
Die Dokumentenverwaltung enthält die Dokumente, Bilder, Videos und Anweisungen der Wartungsaufgaben.
Wartungen werden mit dem Wartungsmanager bzw. Instandhaltungsmanager effektiv und zeitsparend organisiert.