Wiederholungsprüfungen nach den aktuellen Vorgaben der DIN EN 50678 VDE 0701 und DIN EN 50699 VDE 0702

Wer darf die ortsveränderlichen elektrischen Geräte prüfen?

Wiederholungsprüfungen nach den aktuellen Vorgaben der DIN EN 50678 VDE 0701 und DIN EN 50699 VDE 0702
Verwenden Sie in Ihrem Betrieb elektrische Geräte und Arbeitsmittel, sind Sie verpflichtet Wiederholungsprüfungen nach den aktuellen Vorgaben der DIN EN 50678 VDE 0701 und DIN EN 50699 VDE 0702 (Nachfolgenormen der DIN VDE 0701-0702), 0100-600 und 0105-100 durchzuführen.

Setzen Sie Vorgaben nicht um, müssen Sie im Ernstfall nachweisen, dass es auch unter deren Anwendung zu einem Unfall gekommen wäre.
Gelingt Ihnen das nicht, erwarten Sie ernstzunehmende Rechtsfolgen aufgrund des vorliegenden gravierenden Organisationsverschuldens und es droht der Verlust des so wichtigen Versicherungsschutzes.

Wer darf die ortsveränderlichen elektrischen Geräte prüfen?
Die Betriebsmittelprüfung ist von einer befähigten Person vorzunehmen. Eine befähigte Person im Sinne der TRBS 1203 ist, wer aufgrund seiner Ausbildung, Berufserfahrung und Tätigkeit die erforderlichen Fachkenntnisse besitzt. Daher muss die befähigte Person mindestens über eine elektrotechnische Ausbildung und dem Status der Elektrofachkraft verfügen, um die von den Betriebsmitteln ausgehenden Gefahren beurteilen zu können.
Prüfungen durch elektrotechnisch unterwiesene Personen sind ebenfalls zulässig.
Der Wartungsplaner dokumentiert jede Geräteprüfung, die Sie aufgrund der vorgeschriebenen DGUV Vorschrift brauchen.


Die Software Wartungsplaner übernimmt die Verwaltung der Arbeits- und Betriebsmittel im Unternehmen und protokolliert somit lückenlos sämtliche Aktivitäten.

Rufen Sie uns bitte direkt an.
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DGUV Vorschrift 3
Die DGUV Vorschrift 3, elektrische Anlagen und Betriebsmittel besagt, dass alle elektrischen Anlagen und Betriebsmittel ausschließlich von einer Elektrofachkraft oder von Personen unter Leitung und Aufsicht einer Elektrofachkraft errichtet, gewartet oder verändert werden dürfen.

Die von der DGUV angeordnete Betriebsmittelprüfung ist wichtig zur Aufrechterhaltung der Sicherheit und zur Wahrung des Versicherungsschutzes.

Durchführung von Wiederholungsprüfungen an elektrischen Geräten
Voraussetzung zur Durchführung der Prüfung ist es, daß die verantwortliche Elektrofachkraft die anzuwendenden elektrotechnischen Regeln, insbesondere DIN VDE 0105, „Betrieb von elektrischen Anlagen“ und DIN VDE 0701-0702 „Prüfung nach Instandsetzung, Änderung elektrischer Geräte - Wiederholungsprüfung elektrischer Geräte“ zur Verfügung hat, diese kennt und anwenden kann.
Die zur Prüfung verwendeten Messgeräte müssen der DIN VDE 0413 bzw. EN 61557 DIN 0404 entsprechen.

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Arbeitssicherheit - Einführung eines Managementsystems für den Arbeitsschutz (AMS)
Im internationalen Vergleich hat der Arbeits- und Gesundheitsschutz in Deutschland mittlerweile einen sehr hohen Standard erreicht. Zwar werden die technischen Gründe für Arbeitsunfälle und arbeitsbedingte Erkrankungen immer besser beherrscht, nicht zuletzt durch die gesetzlichen und berufsgenossenschaftlichen Vorschriften, aber in Bezug auf den Stellenwert des Arbeitsschutzes im Unternehmen und im organisatorischen Bereich innerhalb des Unternehmens besteht hier noch Handlungsbedarf.

Bisher galt vielerorts die Meinung, dass die Arbeitssicherheit im Unternehmen wenigen Spezialisten im Betrieb obliegt und von der Unternehmensleitung nur als untergeordnete, eher lästige Aufgabe betrachtet wird. Inzwischen hat sich jedoch gezeigt, dass die Arbeitssicherheit tatsächlich als integraler Bestandteil des betrieblichen Erfolgs gesehen wird.

Deshalb wird in vielen Unternehmen und auch bei Behörden bereits die Einführung eines Managementsystems für den Arbeitsschutz (AMS) diskutiert.

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