Tipps für eine effizientere Betriebsmittelprüfung

Die gesamten Betriebsmittel eines Unternehmens müssen vom Arbeitgeber regelmäßig auf ihre Sicherheit hin geprüft werden.

Betriebsmittelprüfungen sind Pflicht!
Machen Sie jetzt einen entscheidenden Schritt in Richtung Effizienz und Sicherheit in der Betriebsmittelprüfung!

Rechtliche Grundlagen der Betriebsmittelprüfung
Betriebsmittelprüfungen sind ein wesentlicher Bestandteil des Arbeitsschutzes und unterliegen auf unterschiedlichen Ebenen strengen rechtlichen Vorgaben.

Der Arbeitsschutz unterliegt im Wesentlichen drei Regularien:
1. dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)
2. der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)
3. der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV)

Allgemeine Grundlage für alle Formen des betrieblichen Arbeitsschutzes ist das Arbeitsschutzgesetz, das in § 3 Abs. 1 ArbSchG die Grundpflichten des Arbeitgebers formuliert. Demnach hat dieser die erforderlichen Maßnahmen des Arbeitsschutzes unter Berücksichtigung der Umstände zu treffen, die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten bei der Arbeit beeinflussen. Er hat die Maßnahmen auf ihre Wirksamkeit zu überprüfen und erforderlichenfalls sich ändernden Gegebenheiten anzupassen. Dabei hat er eine Verbesserung von Sicherheit und Gesundheitsschutz der Beschäftigten anzustreben.

Die präzisen Verpflichtungen zum Arbeitsschutz werden im Einzelnen in einer Reihe von Gesetzen, Verordnungen und Vorschriften weiter vertieft. Diejenigen Bereiche des Arbeitsschutzes, die die Unfallgefahren im Umgang mit Arbeitsmitteln betreffen, werden zum Einen durch die BetrSichV geregelt, zum anderen von der DGUV. Das Hauptziel beider ist hier die Sicherheit und der Schutz der Gesundheit von Beschäftigten (§1 Abs. 1 BetrSichV). Die BetrSichV ist damit einer der maßgeblichen Rechtsgrundlagen für die Sicherheitspflichten des Arbeitgebers im Umgang mit Arbeitsmitteln.

Arbeitgeber und Unternehmer sind nach § 5 des ArbSchG (Arbeitsschutzgesetz) und nach § 3 der BetrSichV (Betriebssicherheitsverordnung) dazu verpflichtet, zu ermitteln, welche Maßnahmen zu ergreifen sind, um den einwandfreien Betrieb der Arbeitsmittel weiterhin zu gewährleisten. Zu diesen Maßnahmen zählt auch die Betriebsmittelprüfung. Abhängig von dem zu prüfenden Arbeitsmittel müssen genaue Fristen eingehalten und der Umfang der Prüfung bestimmt werden.

Die Wartungsplaner Software dokumentiert zugleich den Nachweis für die ordnungsgemäße Prüfung und den zulässigen Zustand der Betriebsmittel.
Dieser Nachweis ist besonders wichtig, denn verantwortlich für den ordnungsgemäßen Zustand der Anlage ist der Betreiber, der damit seine Pflichterfüllung belegen kann.


Die Software Wartungsplaner übernimmt die Verwaltung der Arbeits- und Betriebsmittel im Unternehmen und protokolliert somit lückenlos sämtliche Aktivitäten.

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Alle Vorschriften der DGUV sind bindend.
Gemäß der ArbSchG §5, §6 müssen u.a. Gefährdungsbeurteilungen, Mitarbeiterunterweisungen und Betriebsmittelprüfung regelmäßig und fachkundig durchgeführt werden.
Sie sollten sich unbedingt daran halten und in regelmäßigen Abständen eine Betriebsmittelprüfung durchführen.
Prüfpflichten gehören zu den wichtigsten Pflichten des betrieblichen Arbeitsschutzes. Um Verantwortliche bei ihren Prüfpflichten zu unterstützen, bietet wir eine Software zur Betriebsmittelprüfung an.

Wir bieten Ihnen als kompetenter Partner zur Betriebsmittelprüfung eine ganze Reihe hilfreicher Software.

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vorbeugende Instandhaltung - Verschleißteile austauschen bevor sie ausfallen
Wer sich mit der Instandhaltung von Maschinen und Anlagen beschäftigt ist, sollte sich der Tatsache bewusst sein, das die Wartungskosten über den Maschinenlebenszyklus gerechnet, ähnlich hoch sind wie die Anschaffungskosten.
Aus diesem Gründen wechseln viele Instandhalter Ihre Instandhaltungsstrategie zur "vorbeugenden Instandhaltung" und tauschen Verschleißteile bevor sie ausfallen.
Diese Vorgehensweise erhöht ohne Zweifel die Verfügbarkeit der Anlagen. Als Instandhalter bewegt man sich stets in einem Dilemma zwischen zur wenig Wartung kann zur teuren Ausfällen und Stillständen führen und zu frühe Wartung treibt die Kosten unnötig nach oben. Entscheidend ist es, das richtig Maß an Wartungsintervallen zu finden. Im Wartungsplaner wird sowohl eine vorausschauende Wartungsplanung als auch eine wiederkehrende Wartung dokumentiert.

So steht einer Zertifizierung der Revisionssicherheit nichts mehr im Wege
Der Wartungsplaner kombiniert intelligente Funktionen, mit denen die Verwaltung wartungsbezogener Daten spürbar erleichtert wird. Mit der Dokumentation der Wartungen, Inspektionen und Sicherheitsprüfungen sind Sie immer gut vorbereitet für die Revision oder für das Audit.

Erfüllen Sie Ihre Ziele durch professionelle Instandhaltungs-Maßnahmen
Ziel von Instandhaltungsmaßnahmen ist es, die Funktionsfähigkeit der Maschinen langfristig zu erhalten und im Falle des Ausfalls einer Maschine, diese Störung schnellstmöglich zu beheben. Wenn die Ausfälle reduziert werden können, geht automatisch eine höhere Anlagenverfügbarkeit einher. Um Stillstände zu vermeiden ist es unumgänglich, eine vorausschauende Instandhaltung zu implementieren.

Eine professionelle Software für das Instandhaltungsmanagement ist dabei sinnvoll.
Der Wartungsplaner ist derart gestaltet, dass alle erhobenen Informationen Auskunft über den Zeitpunkt für Maßnahmen zur Instandhaltung liefern.

Wartungsplaner wurde von unseren erfahrenen Consultants, EHS Experten FaSis und Fachkräften für Arbeitssicherheit entwickelt.
Unsere Consultants betreuen Sie bei der Einführung und unterstützen Sie laufend beim Einsatz der Software.

Arbeitssicherheitssoftware für alle Belange des Arbeitsschutzes
Arbeitgeber sind nach den §§ 5 + 6 des ArbSchG gesetzlich verpflichtet durch Maßnahmen des Arbeitsschutzes für die Sicherheit ihrer Beschäftigten zu sorgen und Verbesserungen herbeizuführen.

Die Arbeitssicherheitssoftware Wartungsplaner unterstützt bei der Gefährdungsbeurteilung und bietet vielfältige Möglichkeiten für die Dokumentation und Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften.
Unsere Software bietet eine Übersicht aller Aufgaben und Termine, eine Sortierung nach verschiedenen Kriterie, und eine Priorisierung an.



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