Schaffen Sie eine zielgerichtete und kostenoptimale Instandhaltungs-Organisation.
Sorgen Sie für den richtigen Einsatz neuer Technologien
Niemand in Deutschland verfügt über mehr Anwender bei der Wartungsmanagement Software!
Mit 35 Jahren Markterfahrung sind wir für viele Instandhaltungsmanager, Arbeitsschutzverantwortliche, Fuhrparkleiter oder Facility Manager, die ihre Prüf- und Wartungstermine digital organisieren möchten, schon lange die erste Wahl.
Durch die veränderte Situation setzen noch mehr Unternehmen auf unser professionelles Wissen.
Unsere Neuinstallationen sind im vergangenen Jahr um 22% gewachsen, so dass wir sagen können: Niemand in Deutschland gewinnt mehr Neukunden im Bereich Wartungs- und Instandhaltungsmanagement!
Und: Unser Erfolg spiegelt sich auch in einer hohen Kunden-Weiterempfehlungsrate wider! Danke für die langjährige Treue unserer Kunden in uns und unsere Expertise!
Wir sind jederzeit für Sie da – per Telefon +49(0)6104/65327 oder per E-Mail info@Hoppe-Net.de.
Digitales Gerätemanagement egal ob im Büro oder unterwegs
Alle Wartungstermine der Geräte werden im digitalen Gerätemanagement Programm verwaltet und stehen jederzeit für alle Mitarbeiter zur Verfügung - egal ob im Büro oder unterwegs.
Deshalb verfolgen wir bei der Weiterentwicklung das Ziel, dass unsere Software ohne große Schulung und damit intuitiv anwendbar ist.
Das digitale Gerätemanagement ermöglicht eine digitale Verwaltung der Arbeitsmittel.
So gelingt der Start in die digitale Geräteverwaltung schnell und ohne großes Kostenrisiko.
Erhöhen Sie die Verfügbarkeit Ihres Maschinenparks und steigern Sie die Effizienz Ihrer Instandhaltungsprozesse.
Das Instandhaltungsprogramm von HOPPE untersützt Sie bei verschiedenen betrieblichen Anwendungen:
Verwaltung von Geräten, Planung von Wartungsterminen, Ersatzteilmanagement, Gefährdungsberuteilung, Gefahrstoffverwaltung und im Facility Management.
TRBS 1201 - Prüffristen für Arbeitsmittel und Anlagen nach BetrSichV
Die TRBS 1201 ist ein zentrales Werk zur Umsetzung der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV). Sie erläutert Arten, Abläufe sowie geeignete Personen für die Prüfung und Kontrolle von überwachungsbedürftigen Anlagen und auch den elektrischen Arbeitsmitteln. Hierbei sollten Unternehmen insbesondere die darin enthaltenen Prüffristen einhalten, um die Sicherheit ihrer Angestellten zu gewährleisten und den rechtlichen Sorgfaltspflichten nachzukommen.
Technische Anlagen, von denen besondere Gefahren und Risiken ausgehen, unterliegen gemäß dem Produktsicherheitsgesetz und der Betriebssicherheitsverordnung einer strengen regelmäßigen Überwachung. Zuständig hierfür sind die zugelassenen Überwachungsstellen (ZÜS) in Deutschland. Erfüllen Sie mit dem Wartungsplaner die Anforderungen an die ZÜS. Dokumentieren Sie die Termine der ZÜS-Prüfung gemäß den gesetzlichen Vorgaben.