Unterweisungs-Manager verwaltet die Sicherheitsunterweisungen
Jährliche Sicherheitsunterweisung – schon durchgeführt?
Auch diese Jahr werden Ihre Unterweisungen wieder fällig.
Denn der Gesetzgeber verpflichtet Sie gem. § 12 ArbSchG, § 12 BetrSichV und § 4 DGUV Vorschrift 1 dazu, jährlich wiederkehrend Ihre Mitarbeiter im sicheren Umgang mit elektrischen Arbeitsmitteln zu unterweisen
Jährliche Sicherheitsunterweisung – schon durchgeführt?
Sicherheitsunterweisungen müssen einmal jährlich durchgeführt werden
Unterweisungen werden mit unser Software leicht gemacht – Wartungsplaner dokumentiert die Unterweisungen zeitsparend und revisionssicher.
Erfahrene Unterweisungsmanager schätzen unsere Applikationen, Lösungen und Produkte ganz besonders.
Denn weil wir mit viel Erfahrung immer auch das Ganze sehen, bieten wir im Detail optimale Lösungen für viele Branchen, mit kompetenter Beratung, und vor allem zuverlässigem Service.
Unterweisungs Software zur Erfüllung aller arbeitssicherheitstechnischen Pflichten
Übersicht: welcher Mitarbeiter benötigt wann welche Unterweisung
Der Unterweisungsmanager im Wartungsplaner ist ein Modul, mit dem Sie die Vorteile der elektronischen Unterweisung in Ihrem Unternehmen voll ausschöpfen können.
Unterweisungspflicht nach § 12 ArbSchG
Unterweisungen wie Verhalten im Notfall, Brandschutz oder allgemeine Sicherheitshinweise sind ein Muss.
Die Dokumentation der Unterweisungen kostet jedoch Zeit: Inhalte recherchieren, rechtssicher formulieren, Teilnahme dokumentieren.
Sparen Sie sich den Stress – wir liefern Ihnen die Planungssoftware für Ihre Unterweisungen.
Unsere Unterweisungssoftware unterstützt Sie in allen Schritten:
- rechtssicher und sofort einsatzbereit
- Planung für Unterweisungen Lückenlose Planung, Durchführung und Dokumentation
- Elektronisches Historie jeder Unterweisung
- Unterweisungsmanager für das ganze Jahr und jeden Mitarbeiter