Der Gesetzgeber misst dem digitalen Prüffristenmanagement eine große Rolle zu.
Sollten Sie beim Management der Prüftermine fehlerhaft oder lückenhaft arbeiten, führt dies zu einem problematischen Audit.
Im Zuge einer Betriebsprüfung kann auch die Richtigkeit Ihrer Prüfprotokolle und Dokumente auf dem Prüfstand stehen.
Der Wartungsplaner verfügt zudem über ein Berechtigungsmanagement
Eintragungen dürfen nur von autorisierten Personen vorgenommen werden.
Software erinnert an den nächsten Wartungstermin
Sind Maschinen und Anlagen erst installiert und in Betrieb genommen, liegt es am Anlagenbetreiber, sich um das reibungslose Funktionieren seiner Anlagen zu kümmern.
Dazu gehören auch die Prüfungen, die vom Gesetzgeber gefordert werden.
Wichtig dabei ist vor allem, dass Sie frühzeitig an den nächsten Wartungstermin erinnert werden.
Eine speziell für diese Zwecke entwickelte Software erfasst die notwendigen Informationen zur jeweiligen Maschine und Anlage und lädt das benötigte Prüfberichte.
Lediglich das Datum der Erledigung muss am Bildschirm per Mausklick quittiert werden
Die Prüfprotokolle können in der Wartungsplaner Datenbank hinterlegt werden und sind so für die den Anlagenbetreiber jederzeit zur Vorlage bei Behörden, Audits oder Versicherungen abrufbereit.
Für die Anlagenbetreiber liegen die Vorteile auf der Hand. Sie brauchen sich keine Sorgen mehr zu machen, ob ein Prüftermin eingehalten wurde oder nicht, denn die Software Wartungsplaner kümmert sich automatisch darum.
Gesetzesgrundlage: Alle Anlagen und Geräte in einem Betrieb sind regelmäßig zu prüfen!
Zahlreiche Verordnungen wie z.B. zum Arbeitsschutz, Arbeitssicherheit, Elektrosicherheit schreiben vor, dass alle Anlagen und Geräte in einem Betrieb regelmäßig zu prüfen sind.
Bei den Prüfgegenständen handelt es sich beispielsweise um elektrische Betriebsmittel, Maschinen und Anlagen, Werkzeuge, Leitern und Tritte, Regale, Rauchmelder und Feuerlöscher, Aufzüge, Druckbehälter, Fahrzeuge und persönliche Schutzausrüstungen (PSA).
Arbeitssicherheitssoftware für alle Belange des Arbeitsschutzes
Arbeitgeber sind nach den §§ 5 + 6 des ArbSchG gesetzlich verpflichtet durch Maßnahmen des Arbeitsschutzes für die Sicherheit ihrer Beschäftigten zu sorgen und Verbesserungen herbeizuführen.
Die Arbeitssicherheitssoftware Wartungsplaner unterstützt bei der Gefährdungsbeurteilung und bietet vielfältige Möglichkeiten für die Dokumentation und Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften.
Unsere Software bietet eine Übersicht aller Aufgaben und Termine, eine Sortierung nach verschiedenen Kriterie, und eine Priorisierung an.