DGUV Vorschrift elektrische Anlagen

Erhaltung des ordnungsgemäßen Zustandes von Elektrogeräten

Was sind Ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel
Die Liste der prüfpflichtigen ortsveränderlichen elektrischen Betriebsmittel und Betriebsmittel in Unternehmen ist endlos lang.
Ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel sind solche, die während des Betriebes bewegt werden, oder die leicht von einem Platz zum anderen gebracht werden können, während sie an den Versorgungsstromkreis angeschlossen sind.

Prüfung elektrischer Geräte ist Pflicht
Laut § 5 DGUV Vorschrift 3 ist der Unternehmer dafür verantwortlich, dass elektrische Anlagen und Betriebsmittel auf ihren ordnungsgemäßen Zustand geprüft werden und zwar.

  • vor der ersten Inbetriebnahme.
  • nach einer Änderung oder Instandsetzung vor der Wiederinbetriebnahme,
  • in bestimmten Zeitabständen und
  • durch eine Elektrofachkraft oder unter Leitung und Aufsicht einer Elektrofachkraft.

Bringen Sie die Dokumentation Ihrer "Ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel" auf den neusten Stand in Sachen Organisation, Planung und Steuerung.


Die Software Wartungsplaner übernimmt die Verwaltung der Arbeits- und Betriebsmittel im Unternehmen und protokolliert somit lückenlos sämtliche Aktivitäten.

Rufen Sie uns bitte direkt an.
Telefon: +49 (0) 6104 / 65327
Gerne können Sie uns auch per e-Mail kontaktieren
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elektrische Anlagen und Betriebsmittel prüfen
Zur Erhaltung des ordnungsgemäßen Zustandes sind elektrische Anlagen und Betriebsmittel gemäß DGUV Vorschrift 3 (ehem. BGV A3) wiederholt zu prüfen

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Der Gesetzgeber misst dem digitalen Prüffristenmanagement eine große Rolle zu.
Sollten Sie beim Management der Prüftermine fehlerhaft oder lückenhaft arbeiten, führt dies zu einem problematischen Audit. Im Zuge einer Betriebsprüfung kann auch die Richtigkeit Ihrer Prüfprotokolle und Dokumente auf dem Prüfstand stehen.

Der Wartungsplaner verfügt zudem über ein Berechtigungsmanagement
Eintragungen dürfen nur von autorisierten Personen vorgenommen werden.

Software erinnert an den nächsten Wartungstermin
Sind Maschinen und Anlagen erst installiert und in Betrieb genommen, liegt es am Anlagenbetreiber, sich um das reibungslose Funktionieren seiner Anlagen zu kümmern. Dazu gehören auch die Prüfungen, die vom Gesetzgeber gefordert werden. Wichtig dabei ist vor allem, dass Sie frühzeitig an den nächsten Wartungstermin erinnert werden.

Eine speziell für diese Zwecke entwickelte Software erfasst die notwendigen Informationen zur jeweiligen Maschine und Anlage und lädt das benötigte Prüfberichte. Lediglich das Datum der Erledigung muss am Bildschirm per Mausklick quittiert werden
Die Prüfprotokolle können in der Wartungsplaner Datenbank hinterlegt werden und sind so für die den Anlagenbetreiber jederzeit zur Vorlage bei Behörden, Audits oder Versicherungen abrufbereit.
Für die Anlagenbetreiber liegen die Vorteile auf der Hand. Sie brauchen sich keine Sorgen mehr zu machen, ob ein Prüftermin eingehalten wurde oder nicht, denn die Software Wartungsplaner kümmert sich automatisch darum.

Gesetzesgrundlage: Alle Anlagen und Geräte in einem Betrieb sind regelmäßig zu prüfen!
Zahlreiche Verordnungen wie z.B. zum Arbeitsschutz, Arbeitssicherheit, Elektrosicherheit schreiben vor, dass alle Anlagen und Geräte in einem Betrieb regelmäßig zu prüfen sind. Bei den Prüfgegenständen handelt es sich beispielsweise um elektrische Betriebsmittel, Maschinen und Anlagen, Werkzeuge, Leitern und Tritte, Regale, Rauchmelder und Feuerlöscher, Aufzüge, Druckbehälter, Fahrzeuge und persönliche Schutzausrüstungen (PSA).

Arbeitssicherheitssoftware für alle Belange des Arbeitsschutzes
Arbeitgeber sind nach den §§ 5 + 6 des ArbSchG gesetzlich verpflichtet durch Maßnahmen des Arbeitsschutzes für die Sicherheit ihrer Beschäftigten zu sorgen und Verbesserungen herbeizuführen.

Die Arbeitssicherheitssoftware Wartungsplaner unterstützt bei der Gefährdungsbeurteilung und bietet vielfältige Möglichkeiten für die Dokumentation und Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften.
Unsere Software bietet eine Übersicht aller Aufgaben und Termine, eine Sortierung nach verschiedenen Kriterie, und eine Priorisierung an.



Prüftermine dokumentieren und erinnern lassen

Einfach klar und übersichtlich - Wartungstermine mit dem Wartungsplaner verwalten


DGUV Vorschrift elektrische Anlagen
Erhaltung des ordnungsgemäßen Zustandes von Elektrogeräten - Laut § 5 DGUV Vorschrift 3 ist der Unternehmer für die Elektroprüfung verantwortlich

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