Unterweisungen gemäß § 4 DGUV Vorschrift 1 verwalten

Terminieren Sie die Unterweisungen in nur einem System.

Unterweisungen gemäß § 4 DGUV Vorschrift 1 verwalten
Vergessen Sie nicht die verpflichtende Elektro Jahresunterweisung! Der Gesetzgeber verpflichtet Sie gem. §12 ArbSchG, § 12 BetrSichV und § 4 DGUV Vorschrift 1 dazu, jährlich wiederkehrend Ihre Mitarbeiter im sicheren Umgang mit elektrischen Arbeitsmitteln zu unterweisen. Bei jedem Unfall prüfen Behörden, ob Sie Ihre Unterweisungen rechtzeitig und ausreichend durchgeführt haben. Können Sie dies nicht oder nur unzureichend nachweisen, stehen Sie in der Haftung!
Kostengünstig und sicher erfüllen Sie Ihre Pflichten mit dem Wartungsplaner die Dokumentation der Elektro-Jahresunterweisung.
Sicheres Arbeiten mit elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln
Dokumentieren Sie rechtssicher in nur einem System Ihre Präsentation zu den Unterweisungen.

Ihre Vorteile:

Zeitsparend: Alle Unterweisungen werden in der Planungssoftware terminiert und die Inhalte werden hier dokumentiert. Keine Recherchen, kein Vorbereitungsaufwand, kein Vortragsstress!
Rechtssicher: Mit den unterschriftsfertigen Dokumentationsvorlagen zum Ausdrucken erhalten Sie direkt einen rechtssicheren Nachweis für jede Unterweisung.

Der ausdruckbare Nachweis der Unterweisung dokumentiert rechtssicher, dass die Unterweisungsinhalte erhalten und verstanden wurden.
welcher Mitarbeiter benötigt wann welche Unterweisung im Arbeitsschutz?
Verwaltung und Organisation der Unterweisung. Mit der Software können die komplette Verwaltung Ihrer Unterweisungen durchführen.

Unterweisung gemäß DGUV Vorschrift - Unterweisung gem.  § 4 DGUV Vorschrift 1, § 12 BetrSichV und §12 ArbSchG

Unterweisung gemäß DGUV Vorschrift - Unterweisung gem.  § 4 DGUV Vorschrift 1, § 12 BetrSichV und §12 ArbSchG


Die Software Wartungsplaner übernimmt die Verwaltung der Arbeits- und Betriebsmittel im Unternehmen und protokolliert somit lückenlos sämtliche Aktivitäten.

Rufen Sie uns bitte direkt an.
Telefon: +49 (0) 6104 / 65327
Gerne können Sie uns auch per e-Mail kontaktieren
info@Wartungsplaner.ch

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Welcher Mitarbeiter benötigt wann welche Unterweisung
Verwaltung und Organisation der Unterweisung. Software für das Unterweisung-Management, und zur Protokollierung welcher Mitarbeiter wann welche Unterweisung benötigt.
Benötigen Sie hierzu ein Werkzeug, das Sie dabei unterstützt, einfach zu bedienen ist und Sie rechtzeitig an anstehende Termine erinnert? Dann ist die Unterweisungs-Manager Wartungsplaner genau das richtige für Sie.
Mit der Software Wartungsplaner können Sie die komplette Verwaltung Ihrer Unterweisungen durchführen.

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Inspektion mit einem einzigen System
Der Wartungsplaner von Hoppe kombiniert in einem einzigen System alles, was für eine umfassende Inspektion erforderlich ist, wie Erinnerung, Planung und Dokumentation.

Mit dem Wartungsplaner als Inspektionssoftware sparen Sie Zeit bei der Erfüllung anspruchsvoller Vorgaben und bei der Inspektion. Profitieren Sie von einer sicheren Speicherung und einem einfachen Austausch der Dokumentationen für effiziente Entscheidungen – ganz gleich, ob Sie die Inspektion mobil mit dem Smartphone / Tablet oder mit einem PC durchführen.

Die Inspektion-Software ermöglicht es Ihnen, sich sicher und zuverlässig auf Ihre Inspektionsaufgaben in der Produktion zu konzentrieren.

Arbeitssicherheit und Arbeitsschutz digital organisieren!
Gemeinsam mit Fachleuten aus der Industrie wurde der Wartungsplaner und mobile App über Jahre hinweg konzipiert. Arbeitssicherheit und Arbeitsschutz einfach organisieren, unter dieser Maxime stellt die Hoppe Unternehmensberatung ihren Kunden die Wartungsplaner-Lösung bereit. Effizientes Arbeiten, Transparenz über alle fälligen und durchgeführten Aufgaben und Ergebnisse, Rechts- und Revisionssicherheit sind Mehrwerte von denen Anwender der Software nachhaltig profitieren. Organisieren Sie jetzt Ihre Arbeitssicherheit leicht und einfach und genial!

Unsere Stärke ist eine einfache und intuitive Bedienung erhältlich zu einem günstigem Preis, ohne kostenaufwendige Schulungen
Mit unserer Wartungssoftware sichern Sie sich maximale Anlagenverfügbarkeit, optimieren und überschauen durchgehende Wartungsprozesse und verwalten effizient das Ersatzteillager.
Anlagenausfälle vermeiden und Ausfallzeiten reduzieren mit Wartungsmanagement-Software.

Sorgfältig die Fristen für die Gerätewartung einhalten
Aus Sicherheitsgründen müssen Elektrogeräte regelmäßig überprüft werden. Hierfür gelten bestimmte Anforderungen und gesetzliche Vorschriften.

Zahlreiche Geräte sind täglich im Einsatz, die regelmäßig in vorgegebenen Abständen gewartet werden müssen. Andernfalls kann das haftungsrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.
Grundlage für die Wartung sind die Unfallverhütungsvorschrift (UVV) und die Herstellerangaben des jeweiligen Geräts.

Immer wieder kommt es auch in Betrieben zu Stromunfällen und Bränden.
Ursachen sind dabei meist Verschleiß oder unsachgemäße Nutzung der elektrischen Geräte. Sämtliche Elektrogeräte in den Betrieben müssen jedoch aus Sicherheitsgründen regelmäßig fachgerecht überprüft werden. (UVV, VDE-Prüfung, DGUV Vorschrift 3) Darunter fallen alle elektrischen Geräte und Betriebsmittel in den Büros, ebenso die Kaffeemaschine, der Staubsauger und die Mikrowelle. Die Berufsgenossenschaft hat mit der Unfallverhütungsvorschrift Regeln für die Sicherheit festgelegt.
Generell ist die Überprüfung der elektrischen Geräte vor der ersten Inbetriebnahme, vor Wiederinbetriebnahme, etwa nach Umrüstung, und in regelmäßigen Zeitabständen vorgeschrieben.

Elektrische Betriebsmittel werden unterschieden in:

Ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel sind Elektrogeräte, die während des Betriebs bewegt oder zu einem anderen Platz gebracht werden können, während sie an den Versorgungsstromkreis angeschlossen sind.
Dazu zählen zum Beispiel Kaffeemaschinen und Staubsauger. Hier ist eine jährliche Prüffrist vorgesehen, in Büros (Drucker, Telefon etc.) alle zwei Jahre.

Ortsfeste elektrische Betriebsmittel sind fest installierte elektrische Geräte, die nicht leicht bewegt werden können. Dazu gehören auch solche Geräte, die vorübergehend fest angebracht sind, wie etwa Waschmaschinen. Hier ist eine Prüffrist alle vier Jahre vorgesehen.

Planen Sie einfach und zuverlässig
Sie müssen fast täglich Ihre Wartungsaufgaben aufwendig anpassen? Nutzen Sie den Wartungsplaner und freuen Sie sich auf ein Programm, das Ihnen hilft, kostbare Zeit zu sparen und fehlerfrei zu planen.



Prüftermine dokumentieren und erinnern lassen

Einfach klar und übersichtlich - Wartungstermine mit dem Wartungsplaner verwalten


Unterweisungen gemäß § 4 DGUV Vorschrift 1 verwalten
Terminieren Sie die Unterweisungen in nur einem System. - Geringer Aufwand – maximale Wirkung! So einfach kann Ihre Unterweisung sein!

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Unterweisung gemäß DGUV Vorschrift
Unterweisung gemäß DGUV Vorschrift Unterweisung gem. § 4 DGUV Vorschrift 1, § 12 BetrSichV und §12 ArbSchG

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