So organisiert die Elektrofachkraft die Prüfung

Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) geforderte Prüfung elektrischer Arbeitsmittel

Organisation der Prüfungen durch die Elektrofachkraft

Die Liste der prüfpflichtigen ortsveränderlichen elektrischen Betriebsmittel und Betriebsmittel in Unternehmen ist endlos lang.
Die in der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) geforderte Prüfung elektrischer Arbeitsmittel vor erster Inbetriebnahme darf nur von einer hierfür befähigten Person (Elektrofachkraft) nach TRBS 1203 durchgeführt werden.
Neben dem

  • Vorhandensein der Prüfgrundlage (z.B. VDE 0701-0702)
  • und geeigneten Messgeräten,
  • sowie einer Software für die Verwaltung und der rechtssicheren Dokumentation
  • muss für das Arbeitsmittel eine schriftliche Gefährdungsbeurteilung gemäß § 3 der Betriebssicherheitsverordnung durchgeführt werden.
  • Aus dieser Prüffristenermittlung müssen hervorgehen:
    • Prüfart
    • Prüffrist
    • Prüfumfang


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Egal, ob sich die Arbeitsverfahren in Ihrem Unternehmen geändert haben oder Sie neue Maschinen und Technologien nutzen – Änderungen müssen im Wartungsmanagement und bei der Gefährdungsbeurteilung berücksichtigt werden. Dies gilt genauso, wenn gesetzliche Grundlagen und Bewertungskriterien geändert wurden.



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