DGUV Vorschrift elektrische Anlagen

Prüfplaketten nach DGUV Vorschrift 3

elektrische Anlagen und Betriebsmittel müssen regelmäßig geprüft werden

Laut § 5 DGUV Vorschrift 3 ist der Unternehmer dafür verantwortlich, dass elektrische Anlagen und Betriebsmittel auf ihren ordnungsgemäßen Zustand geprüft werden und zwar

  • vor der ersten Inbetriebnahme.
  • nach einer Änderung oder Instandsetzung vor der Wiederinbetriebnahme,
  • in bestimmten Zeitabständen und
  • durch eine Elektrofachkraft oder unter Leitung und Aufsicht einer Elektrofachkraft.

TRBS 1201 "Prüfungen von Arbeitsmitteln und überwachungsbedürftigen Anlagen"
Die Technische Regel für Betriebssicherheit 1201 setzt Forderungen an die Dokumentation um. Nach Abschnitt 4.2.2 „Aufzeichnungen von Prüfungen nach Nummer 3.3.2“ muss der Arbeitgeber festlegen, dass und wie das Ergebnis durch eine befähigte Person aufgezeichnet wird. Die Aufzeichnungen müssen der Art und dem Umfang der Prüfung angemessen sein.
Zuzüglich zu einer Prüfplakette gehört zur rechtssicheren Dokumentation ein Prüfprotokoll, das dezidierte Messwerte und die zur Anwendung gelangten Messverfahren enthält. Die dokumentierten Prüfergebnisse müssen dem Prüfling einwandfrei zugeordnet werden können. Dies erfolgt anhand einer eindeutig vergebenen Prüflingsnummer oder Inventarnummer.


Die Software Wartungsplaner übernimmt die Verwaltung der Arbeits- und Betriebsmittel im Unternehmen und protokolliert somit lückenlos sämtliche Aktivitäten.

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DGUV Vorschrift 3
Die DGUV Vorschrift 3, elektrische Anlagen und Betriebsmittel (vormals BGV A3) besagt, dass alle elektrischen Anlagen und Betriebsmittel ausschließlich von einer Elektrofachkraft oder von Personen unter Leitung und Aufsicht einer Elektrofachkraft errichtet, gewartet oder verändert werden dürfen.

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Praktische Erinnerungsfunktionen im Wartungsplaner
Die universelle Wartungssoftware von Hoppe Unternehmensberatung weist Verantwortliche rechtzeitig auf anstehende Termine hin. Der übersichtliche Wartungsplaner erleichtert die Disposition.
Alle Informationen rund um die Maschinen und Arbeitsmittel werden mit der Hoppe Software ganzheitlich verarbeitet.
Erfasst werden auch die technischen Datenblätter, Wartungshinweise und die Protokolle über durchgeführte Inspektionen, Wartungen oder Prüfungen.
Nie wieder einen Termin verpassen.
Praktische Erinnerungsfunktionen im Wartungsplaner helfen dabei, keine Termine zu vergessen. Ein Berechtigungskonzept sorgt dafür, dass Nutzer nur auf für sie vorgesehene Inhalte zugreifen dürfen.
Die Wartungssoftware / Arbeitsschutzsoftware kann auch auf allen mobilen Geräten verwendet werden.

Wird der Zustand von Maschinen und Anlagen im Unternehmen in der Wartungssoftware lückenlos dokumentiert, so bringt dies viele Vorteile mit sich. Eingehaltene Wartungstermine sorgen für eine längere Lebensdauer. Zudem ermöglicht die Historie der dokumentierten Wartungen und Reparaturen eine bessere Einschätzung der Wirtschaftlichkeit einzelner Maschinen.

Digitalisierung in der Instandhaltung
Die Instandhaltung ist ein wesentliches Element des Geschäftssystems.
Steigern Sie die Verfügbarkeit der Anlagen durch bessere Datenqualität.

Erfüllen Sie die Anforderungen an die Instandhaltung.
Analysieren Sie vorbeugende Instandhaltung versus ausfallbasierte Instandhaltung. Pro und Contra von schaden- zeit- und zustandsbasierter Instandhaltung. Überwachen Sie die Wirtschaftlichkeit der IH-Strategien
Erzeugen Sie eine Übersicht des jeweiligen Einsatzbereiches.

Digitalisierung in der Instandhaltung ist kein neues Thema
Automatisierte Wartungsprozesse sorgen nicht nur dafür, dass Kosten gespart werden. Industrieunternehmen können auch die wertvolle Ressource Mitarbeiter schonen.

Die Digitalisierung von Instandhaltungsprozessen ist an sich kein neues Thema. Dennoch sind viele Abläufe in deutschen Industriebetrieben nach wie vor analog organisiert.

Vieles spricht dafür, mühsame und aufwendige Prozesse digital zu lösen.
Denn digitale Abläufe eröffnen nicht nur zahlreiche Möglichkeiten zur Optimierung von Effizienz, Planungssicherheit, vorausschauender Wartung. Unternehmen können durch die Digitalisierung von Aufgaben Mitarbeiter entlasten.

Mit diesen innovativen Ansätzen meistern Sie erfolgreich die Instandhaltung
Wir bieten neue Möglichkeiten für die IT-gestützte Instandhaltung und verbessern Effizienz und Leistungsfähigkeit des Anlagenmanagements. Nutzen Sie die Potenziale des Wartungsplaner / Asset Management für Ihre Anlagenüberwachung und -steuerung.

Nachweispflicht - effizient und einfach
Ob zur Unterstützung der Instandhaltung oder als Werkzeug zur Prozessoptimierung im Wartungsmanagement - der Wartungsplaner hilft dabei das Instandhaltungsteam zu entlasten. Der Wartungsplaner dokumentiert Prüfungen, Wartungen und Inspektionen zuverlässig und vollständig.
Mit dem Tool können sämtliche Maschinen und Anlagen, der Fuhrpark und das Gebäudemanagement abgebildet und organisiert werden. Mit dem Wartungsplaner können Sie die Verantwortlichkeit der Prüftermine effizient zuweisen und behalten Sie stets den Überblick über alle Aufgaben und Aktivitäten. Das intelligente Auftragsmanagement des Systems erlaubt eine schnelle Verteilung der Aufgaben und eine transparente Darstellung im Dashboard und im Aufgabenkalender.



Prüftermine dokumentieren und erinnern lassen

Einfach klar und übersichtlich - Wartungstermine mit dem Wartungsplaner verwalten


DGUV Vorschrift elektrische Anlagen
Prüfplaketten nach DGUV Vorschrift 3 - Meßaufgaben und Meßverfahren für die Wiederholungsprüfungen an elektrischen Geräten nach DIN VDE 0701-0702

Bestellen Wartungsplaner 195,- € Starterlizenz / Netzwerklizenz Beschreibung Wartungsplaner Software Bedienungsanleitung Module Wartungsplaner Gefahrstoffverwaltung - Elektroprüfungen FLUKE Gossen Metrawatt Barcode-Scanner eMailCenter APP-Interface
Elektro Prüfung von Arbeitsmitteln
Elektro Prüfung von Arbeitsmitteln regelmäßige Prüfung elektrischer Anlagen

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Meßaufgaben und Meßverfahren für die Wiederholungsprüfungen an elektrischen Geräten nach DIN VDE 0701-0702
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Prüfung der ortsveränderlichen elektrischen Anlagen und Betriebsmittel nach der DGUV Vorschrift 3 (vorher BGVA3)