DGUV Vorschrift elektrische Anlagen

Prüfplaketten nach DGUV Vorschrift 3

elektrische Anlagen und Betriebsmittel müssen regelmäßig geprüft werden

Laut § 5 DGUV Vorschrift 3 ist der Unternehmer dafür verantwortlich, dass elektrische Anlagen und Betriebsmittel auf ihren ordnungsgemäßen Zustand geprüft werden und zwar

  • vor der ersten Inbetriebnahme.
  • nach einer Änderung oder Instandsetzung vor der Wiederinbetriebnahme,
  • in bestimmten Zeitabständen und
  • durch eine Elektrofachkraft oder unter Leitung und Aufsicht einer Elektrofachkraft.

TRBS 1201 "Prüfungen von Arbeitsmitteln und überwachungsbedürftigen Anlagen"
Die Technische Regel für Betriebssicherheit 1201 setzt Forderungen an die Dokumentation um. Nach Abschnitt 4.2.2 „Aufzeichnungen von Prüfungen nach Nummer 3.3.2“ muss der Arbeitgeber festlegen, dass und wie das Ergebnis durch eine befähigte Person aufgezeichnet wird. Die Aufzeichnungen müssen der Art und dem Umfang der Prüfung angemessen sein.
Zuzüglich zu einer Prüfplakette gehört zur rechtssicheren Dokumentation ein Prüfprotokoll, das dezidierte Messwerte und die zur Anwendung gelangten Messverfahren enthält. Die dokumentierten Prüfergebnisse müssen dem Prüfling einwandfrei zugeordnet werden können. Dies erfolgt anhand einer eindeutig vergebenen Prüflingsnummer oder Inventarnummer.


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DGUV Vorschrift 3
Die DGUV Vorschrift 3, elektrische Anlagen und Betriebsmittel (vormals BGV A3) besagt, dass alle elektrischen Anlagen und Betriebsmittel ausschließlich von einer Elektrofachkraft oder von Personen unter Leitung und Aufsicht einer Elektrofachkraft errichtet, gewartet oder verändert werden dürfen.

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Software für die befähigte Person
Änderung der Artikelverordnung Bundesgesetzblatt (BGBl. 54/2016)
Festlegung von Umsetzungsfristen und Verantwortlichkeiten, automatische Benachrichtigung der Verantwortliche
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Um im Audit erfolgreich zu sein, ist es von immer größerer Bedeutung jedes Prüfprotkoll verfügbar zu haben. Gut integrierte und aktuelle Wartungssysteme steigern den Unternehmenserfolg und senken sowohl den Aufwand als auch die Kosten. Mit dem HOPPE Wartungsplaner bieten wir Ihnen viele Möglichkeiten, Prozesse zu digitalisieren, die für Ihr Unternehmen wirklich sinnvoll sind.

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Regelmäßige Prüf- und Wartungstermine sicher einhalten
Für Maschinen, elektrische Geräte und Arbeitsmittel sind regelmäßige Prüf- und Wartungstermine gesetzlich vorgeschrieben. Der Wartungsplaner zeigt auf einem Blick, wann die letzte Überprüfung stattgefunden hat bzw. wann die nächste Wartung fällig ist.

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DGUV Vorschrift elektrische Anlagen
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Elektro Prüfung von Arbeitsmitteln regelmäßige Prüfung elektrischer Anlagen

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Meßaufgaben und Meßverfahren für die Wiederholungsprüfungen an elektrischen Geräten nach DIN VDE 0701-0702
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Prüfung der ortsveränderlichen elektrischen Anlagen und Betriebsmittel nach der DGUV Vorschrift 3 (vorher BGVA3)