Wir verfolgen die Strategie, Transparenz in der Organisation der Arbeitsschutztermine zu schaffen.
Unser Ziel ist es, die Effektivität und Effizienz der Managementsysteme für Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit nachhaltig zu optimieren.
Effektivität, Effizienz und Nachhaltigkeit im Arbeitsschutz stehen bei uns hier im Fokus.
Die Vorteile des Prüfplaner: Einfach - Übersichtlich - Digital.
Alle Prüfobjekte im Blick! Immer und überall.
Übersichtliche Prüflisten je Prüfgruppe
Unser Wartungsplaner / Prüfplaner zeigt die Objekte je nach Auswahl gefiltert und sortiert.
Mit dem EMailcenter haben Sie einen automatisierten Erinnerungsservice.
Sie werden automatisch und rechtzeitig über anstehende Prüfungen, Instandhaltungen oder Wartungen informiert.
Ampelsystem zur Fälligkeit - Wann ist der nächste Prüftermin?
Durch die Anzeige in Rot, Gelb, Grün sieht man auf einen Blick was wann fällig ist.
Über einen Klick wird die anfallende Prüfung oder Wartung direkt angezeigt.
Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit
Ein wesentlicher Bereich des Arbeitsschutzes ist die Maschinensicherheit. Unternehmen müssen sicherstellen, dass ihre technischen Anlagen jederzeit ordnungsgemäß und sicher verwendet werden können. Eine der grundlegenden Technischen Regeln in diesem Bereich ist die TRBS 1201. Sie gibt unter anderem Prüffristen für Arbeitsmittel und überwachungsbedürftige Anlagen vor.
Besitzt ein Betrieb Maschinen, die besonders hohe Sicherheitsrisiken mit sich bringen, müssen die Anlagen regelmäßig von einer zugelassenen Überwachungsstelle (ZÜS) kontrolliert werden.
TRBS 1201 - Prüffristen für Arbeitsmittel und Anlagen nach BetrSichV
Die TRBS 1201 ist ein zentrales Werk zur Umsetzung der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV). Sie erläutert Arten, Abläufe sowie geeignete Personen für die Prüfung und Kontrolle von überwachungsbedürftigen Anlagen und auch den elektrischen Arbeitsmitteln. Hierbei sollten Unternehmen insbesondere die darin enthaltenen Prüffristen einhalten, um die Sicherheit ihrer Angestellten zu gewährleisten und den rechtlichen Sorgfaltspflichten nachzukommen.
Technische Anlagen, von denen besondere Gefahren und Risiken ausgehen, unterliegen gemäß dem Produktsicherheitsgesetz und der Betriebssicherheitsverordnung einer strengen regelmäßigen Überwachung. Zuständig hierfür sind die zugelassenen Überwachungsstellen (ZÜS) in Deutschland. Erfüllen Sie mit dem Wartungsplaner die Anforderungen an die ZÜS. Dokumentieren Sie die Termine der ZÜS-Prüfung gemäß den gesetzlichen Vorgaben.