DGUV Vorschrift elektrische Anlagen

Prüftermine korrekt verwalten

elektrische Anlagen und Betriebsmittel müssen regelmäßig geprüft werden

Laut § 5 DGUV Vorschrift 3 ist der Unternehmer dafür verantwortlich, dass elektrische Anlagen und Betriebsmittel auf ihren ordnungsgemäßen Zustand geprüft werden und zwar

  • vor der ersten Inbetriebnahme.
  • nach einer Änderung oder Instandsetzung vor der Wiederinbetriebnahme,
  • in bestimmten Zeitabständen und
  • durch eine Elektrofachkraft oder unter Leitung und Aufsicht einer Elektrofachkraft.

TRBS 1201 "Prüfungen von Arbeitsmitteln und überwachungsbedürftigen Anlagen"
Die Technische Regel für Betriebssicherheit 1201 setzt Forderungen an die Dokumentation um. Nach Abschnitt 4.2.2 „Aufzeichnungen von Prüfungen nach Nummer 3.3.2“ muss der Arbeitgeber festlegen, dass und wie das Ergebnis durch eine befähigte Person aufgezeichnet wird. Die Aufzeichnungen müssen der Art und dem Umfang der Prüfung angemessen sein.
Zuzüglich zu einer Prüfplakette gehört zur rechtssicheren Dokumentation ein Prüfprotokoll, das dezidierte Messwerte und die zur Anwendung gelangten Messverfahren enthält. Die dokumentierten Prüfergebnisse müssen dem Prüfling einwandfrei zugeordnet werden können. Dies erfolgt anhand einer eindeutig vergebenen Prüflingsnummer oder Inventarnummer.


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Presse: Maschinenbau-Schweiz Juli/24

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Damit kann die Instandhaltung von Maschinen, Anlagen und Prüfmitteln einfach umgesetzt und genau dokumentiert werden.

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DGUV Vorschrift 3
Die DGUV Vorschrift 3, elektrische Anlagen und Betriebsmittel (vormals BGV A3) besagt, dass alle elektrischen Anlagen und Betriebsmittel ausschließlich von einer Elektrofachkraft oder von Personen unter Leitung und Aufsicht einer Elektrofachkraft errichtet, gewartet oder verändert werden dürfen.

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Wir bieten ein Prüffristenmanagement und Dokumentation aller Arbeitsmittel.
Es ist nicht leicht, die Arbeitsmittelprüffristen immer im Überblick zu haben. Ebenso ist es sehr aufwendig die gefundenen Mängel sauber zu protokollieren. Regelmäßig kontrollieren der Gesetzgeber und die Unfallversicherer dies jedoch.

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Fotos zur sofortigen Dokumentation von Schäden können mit der integrierten Fotokamera gemacht werden.
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Hierbei sind nicht nur die technischen Schritte der Instandsetzung, Inspektion und Wartung, sondern auch die administrative Aspekte wie Planung, Analyse und Auswertung im Auge zu behalten.
Oft sind diese Prozessketten lang und zeitintensiv.
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DGUV Vorschrift elektrische Anlagen Prüfung elektrischer Anlagen durch Elektrofachkraft

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