Ein Aufzug, auch landläufig Fahrstuhl genannt, muss sicher und störungsfrei funktionieren.

An die Vorschriften zur Prüfung der Aufzüge denken

Aufzugsprüfung Software: sicherheitstechnische Prüfung
Eine sicherheitstechnische Prüfung von Aufzügen ist vorgeschrieben. Diese enthält unterschiedliche Prüfschritte und Vorgehensweisen.
Wiederkehrende Prüfung (Hauptprüfung/ Zwischenprüfung) an allen Aufzugsanlagen gemäß BetrSichV.

Aufzugsanlagen von einer zugelassenen Überwachungsstelle (ZÜS) prüfen lassen.
Alle zwei Jahre muss eine Hauptprüfung durch eine zugelassene Überwachungsstelle stattfinden. Dabei werden sowohl die Anlage selbst als auch alle aufzugsexternen Sicherheitseinrichtungen überprüft. Geprüft werden das Notrufsystem, das Fahrverhalten, die Sicherheits- und Nothaltvorrichtungen, elektrische Gefährdungen und die Funktion der Fahrkorbtüren.

Sichere Dokumentation:
Nach Abschluss der Prüfung oder Wartung wird der überprüfte Aufzug / Aufzugsanlage durch eine Prüfplakette bzw. einem Prüfnachweis dauerhaft gekennzeichnet. Der Wartungsplaner erzeugt eine einen detaillierten Prüfnachweis der durchgeführten Wartungsarbeiten.

Gesetzliche Regelungen für den Aufzugsbetrieb
Wer einen Aufzug betreibt, der muss auch viele rechtliche Pflichten erfüllen: Diese ergeben sich aus Europäischen Normen, Bundesgesetzen, Verordnungen und Arbeitsschutzbestimmungen.

Wer einen Aufzug betreibt, hat eine große Verantwortung.
Neben dem Inverkehrbringen auf Grundlage der europäischen Aufzugsrichtlinie fordert die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) eine regelmäßige, genaue Überprüfung des Funktions- und Sicherheitszustands jedes Aufzuges.

Dokumentieren, Begutachten und prüfen Sie gemäß der Aufzugsrichtlinie 2014/33/EU und Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) die Personen- und Lastenaufzüge, Fassadenaufzüge, Bauaufzüge und Güteraufzüge.
Der Wartungsplaner unterstützt Sie durch die Dokumentation der Prüfungen und Wartung Ihrer Aufzugsanlagen und trägt somit zur Sicherheit von technischen Anlagen und Einrichtungen in Gebäuden bei. Sorgen Sie für Rechtssicherheit und verbessern Sie die Verfügbarkeit Ihrer Aufzüge.


Die Software Wartungsplaner übernimmt die Verwaltung der Arbeits- und Betriebsmittel im Unternehmen und protokolliert somit lückenlos sämtliche Aktivitäten.

Rufen Sie uns bitte direkt an.
Telefon: +49 (0) 6104 / 65327
Gerne können Sie uns auch per e-Mail kontaktieren
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Durchführung von Aufzugsprüfungen
Was ist die Grundvoraussetzung zur Erhaltung der Funktionsfähigkeit von Aufzügen? Regelmäßige Reinigung und Pflege ist eine Grundvoraussetzung zur Erhaltung der Lebensdauer und Funktionsfähigkeit der Aufzüge.
Alle Bauteile müssen regelmäßig auf Beschädigungen und Verformungen geprüft werden.

An die Prüfpflichten für Aufzüge denken.
Der Wartungsplaner unterstützt Sie bei der Planung und Überwachung fälliger Inspektions- und Wartungstermine sämtlicher Aufzüge.

So behält das Wartungscenter den Überblick über alle Arbeiten.
Softwar

Wartungscenter erzeugt den Prüfnachweis
Erfolgsfaktor für die Sicherheit
Wartungscenter für die Dokumentation der Inspektion, der Wartung oder die Instandsetzung.
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Der Wartungsmanager plant jede Wartung.

Die Wartungsmanager Software wurde entwickelt, um Wartungstermine und Vorschriften konsequent im Blick zu halten und ein effizientes Prüf- und Wartungsmanagement zu sichern.
Die Software bietet Transparenz und Rechtssicherheit im Wartungsmanagement

Das praktisches Verwaltungstool "Wartungsplaner" unterstützt Sie bei Ihren prüfpflichtigen Betriebsmitteln.
Verwalten der Wartungen leicht gemacht. Unser praktisches Verwaltungstool unterstützt Sie bei Ihren prüfpflichtigen Betriebsmitteln. Unübersichtliche Excel-Dateien oder gar handschriftliche Listen gehören der Vergangenheit an. Mit unserem anwenderfreundlicher Software Wartungsplaner behalten Sie bei Ihren Betriebsmitteln, Elektrogeräten, Leitern, Regalen und bei vielen weiteren Arbeitsmitteln stets den Überblick.

Betreiben von Arbeitsmitteln (BGR 500)
In der BG-Regel „Betreiben von Arbeitsmitteln“ (BGR 500) sind die erhaltenswerten Inhalte der zurückgezogenen Unfallverhütungsvorschriften (Prüf- und Betriebsbestimmungen) zusammengestellt.
Somut werden die unverzichtbare Schutzziele von zurückgezogenen Unfallverhütungsvorschriften ermöglicht. Die BG-Regel folgt in ihrem Aufbau im Wesentlichen der Gliederung nach Arbeitsmitteln oder Arbeitsverfahren entsprechend den Unfallverhütungsvorschriften.
Die Berufsgenossenschaftliche Regeln für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit (BG-Regeln) sind Zusammenstellungen bzw. Konkretisierungen staatlichen Arbeitsschutzvorschriften (Gesetze, Verordnungen) sowie berufsgenossenschaftliche Vorschriften (Unfallverhütungsvorschriften).
Die BG-Regeln richten sich an den Unternehmer.
Die BG-Regeln sollen bei der Umsetzung der Pflichten aus den staatlichen Arbeitsschutzvorschriften helfen. Bei Beachtung der Empfehlungen der BG-Regeln kann man davon ausgehen, dass die in Unfallverhütungsvorschriften geforderten Schutzziele erreicht werden.



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Prüftermine dokumentieren und erinnern lassen

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Haben Sie die Prüfberichte für den Betriebsprüfer griffbereit?
Sind Sie gut vorbereitet für das Audit?
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An die Vorschriften zur Prüfung der Aufzüge denken - Prüfungen an Aufzugsanlagen: Als Sachkundiger das Wartungsintervall der Aufzüge nicht vergessen.

Bestellen Wartungsplaner 195,- € Starterlizenz / Netzwerklizenz Beschreibung Wartungsplaner Software Bedienungsanleitung Module Wartungsplaner Gefahrstoffverwaltung - Elektroprüfungen FLUKE Gossen Metrawatt Barcode-Scanner eMailCenter APP-Interface
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Software dokumentiert die Prüfung vom Aufzug Prüfung der Aufzüge sicher im Blick

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Prüfungen an Aufzugsanlagen: Als Sachkundiger das Wartungsintervall der Aufzüge nicht vergessen.
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