Abkürzungen - Beschreibung
- HochhVO - Hochhausverordnung
- KhBauVO - Krankenhausbauverordnung
- LfB - Landesbevollmächtigter für Bahnaufsicht
- MPBetreibV - Medizinprodukte-Betreibr VO
- MPG - Medizinprodukte Gesetz
- MRL - EG-Maschinenrichtlinie
- RdErl NW - Runderlass des Minesteriums für Städtbau und Wohnen, Kultur und Sport
- RöV - Röntgenverordnung
- RRwS - Richtlinie für Rohrleitungsanlagen zum Befördern wassergefährdender Stoffe
- SächsTechPrüfVO - Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums des Innern über die Prüfung technischer Anlagen und Einrichtungen nach Bauordnungsrecht
- SkPersVO - Sachkundige-Personen-Verordnung
- SP - Sachkundige Person
- SPrüfV - Sicherheitsanlagen-Prüfverordnung
- StörfallV - Störfallverordnung
- StrSchV - Strahlenschutzverordnung
- SV - Sachverständiger
- TA Luft - Technische Anleitung zur Reinhaltung der Luft
- ThürTechPrüfVO - Thüringer Verordnung über die Prüfung technischer Anlage und Einrichtungen in Gebäuden
- TPrüfV - Technische Prüfverordnung
- TPrüfVO - Technische Prüfungsverordnung - Sachsen-Anhalt
- TPrüfVO - Technische Prüfverordnung - Nordrhein-Westfalen
- TRB - Technische Regeln Druckbehälter
- TRbF - Technische Richtlinie über den Umgang mit brennbaren Flüssigkeiten
- UVV - Unfallverhütungsvorschriften
- VAwS - Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen und über Fachbetriebe
- VbF - Verordung über brennbare Flüssigkeiten
- VBG - Verband der Gewerblichen Berufsgenossenschaften
- VDE - Verband der Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik e.V.
- VdS - Verband der Sachversicherer
- VkV - Verkaufstättenverordnung
- VkVO - Verkaufstättenverordnung
- VOGL - Verordnung über Gashochdruckleitungen
- VStättV - Versammlungsstättenverordnung
- VStättVO - Versammlungsstättenverordnung
- VvVFeuA - Verwaltungsvorschrift über Feuerungsanlagen
- WHG - Wasserhaushaltsgesetz
- ZfP - zerstörungsfreie Werkstoffprüfung
- ZH - Berufsgenossenschaftliche Richtlinie, Sicherheitsregeln, Grundsätze, Merkblätter
- ZS - Zertifizierstelle
- ZÜS - Zugelassene Überwachungsstelle nach § 14 GSG
Prüffristen mit dem Wartungsplaner im Griff
Einfaches Erstellen von Prüfprotokollen bei Kontrollen der Aufsichtsbehörden, in Audits und durch die Berufsgenossenschaften.
Die Gesetzliche Anforderungen zum Arbeitsschutz, Arbeitssicherheit, Richtlinien und Sicherheitsvorschriften werden mit dem Wartungsplaner eingehalten.
Die Software hilft bei::
Turnusmäßige Wartung dokumentieren, Reparaturen planen, Inspektion, Störungsmeldung, Ticketsystem für die Störungen, Reporting mit Instandhaltungskennzahlen, Messmitel- und Prüfmittelverwaltung, Unterstützung bei Audits und Zertifizierung, Einhaltung gesetzlicher Vorschriften
Aufgaben im Arbeitsschutz delegieren
Akzeptables Ergebnis im Arbeitsschutz schaffen.
Einen guten Job machen Sie als Sicherheitsfachkraft, wenn Sie Aufgaben im Arbeitsschutz erfolgreich an Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter übertragen.
Dazu braucht es die richtige Balance zwischen Vertrauen und Kontrolle.
Doch wann ist wie viel Kontrolle nötig?
Und wie wächst das Vertrauen, wenn es zum Beispiel um wichtige und komplexe Aufgaben geht?>BR>
Der Wartungsplaner ist eine Unterstützung, damit alle Aufgaben wie erwartet erledigt werden.
Zunächst müssen Sie als Sicherheitsfachkraft retten, was zu retten ist.
Sie müssen die prüfpflichtigen Betriebsmittel und die Aufgaben wie Wartungen und Prüfungen protokollieren und versuchen, in der zur Verfügung stehenden Zeit ein akzeptables Ergebnis zu schaffen.
Wirtschaftliche Planung, Durchführung und Dokumentation der Wartung
Regelmäßige Wartung und Instandhaltung sind wichtige Faktoren, um Anlagen sowie Maschinen stets einsatzbereit zu halten, Ausfälle zu vermeiden und ihre Langlebigkeit zu garantieren.
Mit unserer ausgereiften Software Wartungsplaner sind Planung, Durchführung und Dokumentation der Wartung wirtschaftlich.
Regelmäßige Inspektion bedeutet Sicherheit
Maschinen und Anlagen müssen regelmäßig gewartet werden.
Die Einhaltung der wiederkehrenden Püfungen kann im Ernstfall Leben retten.
Aus Versicherungsgründen sollten die durchgeführten Prüfungen in einem Prüfbuch dokumentiert werden.
Wer auf Nummer sicher gehen will, legt für diese Arbeiten in einer qualifizierten Software die Wiederholungsprüfung gleich an.
Arbeitssicherheit mit einer Software organisieren
Gefährdungen, Sicherheitsmängel und Störungen schnell dokumentieren.
Die Arbeitssicherheitssoftware von HOPPE erstellt auch die Gefährdungsbeurteilung.
Kann ich die Instandhaltungssoftware zuerst ausprobieren?
Ja, das ist möglich. Sie können eine kostenlose Testversion der Instandhaltungssoftware bestellen.
3 Wochen lang haben Sie Zugriff auf alle Funktionen.
Auf diese Weise finden Sie heraus, ob die Software vollständig zu Ihrer Arbeitsweise und Ihrer Organisation passt.