Sorgfältig die Fristen für die Gerätewartung einhalten
Aus Sicherheitsgründen müssen Elektrogeräte regelmäßig überprüft werden.
Hierfür gelten bestimmte Anforderungen und gesetzliche Vorschriften.
Zahlreiche Geräte sind täglich im Einsatz, die regelmäßig in vorgegebenen Abständen gewartet werden müssen.
Andernfalls kann das haftungsrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.
Grundlage für die Wartung sind die Unfallverhütungsvorschrift (UVV) und die Herstellerangaben des jeweiligen Geräts.
Immer wieder kommt es auch in Betrieben zu Stromunfällen und Bränden.
Ursachen sind dabei meist Verschleiß oder unsachgemäße Nutzung der elektrischen Geräte.
Sämtliche Elektrogeräte in den Betrieben müssen jedoch aus Sicherheitsgründen regelmäßig fachgerecht überprüft werden. (UVV, VDE-Prüfung, DGUV Vorschrift 3)
Darunter fallen alle elektrischen Geräte und Betriebsmittel in den Büros, ebenso die Kaffeemaschine, der Staubsauger und die Mikrowelle.
Die Berufsgenossenschaft hat mit der Unfallverhütungsvorschrift Regeln für die Sicherheit festgelegt.
Generell ist die Überprüfung der elektrischen Geräte vor der ersten Inbetriebnahme, vor Wiederinbetriebnahme, etwa nach Umrüstung, und in regelmäßigen Zeitabständen vorgeschrieben.
Elektrische Betriebsmittel werden unterschieden in:
Ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel sind Elektrogeräte, die während des Betriebs bewegt oder zu einem anderen Platz gebracht werden können, während sie an den Versorgungsstromkreis angeschlossen sind.
Dazu zählen zum Beispiel Kaffeemaschinen und Staubsauger. Hier ist eine jährliche Prüffrist vorgesehen, in Büros (Drucker, Telefon etc.) alle zwei Jahre.
Ortsfeste elektrische Betriebsmittel sind fest installierte elektrische Geräte, die nicht leicht bewegt werden können. Dazu gehören auch solche Geräte, die vorübergehend fest angebracht sind, wie etwa Waschmaschinen. Hier ist eine Prüffrist alle vier Jahre vorgesehen.
Hoppe als führendes Software- und Beratungsunternehmen
Unsere Wartungsplaner Software ist eine modular und logisch aufgebaute Software für Instandhaltung, Wartungsmanagement und CAFM.
Alle Module greifen auf ein und dieselbe Datenbasis zu.
Hierdurch ist es möglich, alle verfügbaren Moduel nahtlos zu integrieren und reibungslos zusammen arbeiten zu lassen.
Hoppe Unternehmnsberatung hat sich Schritt für Schritt zu einem führenden Software- und Beratungsunternehmen für Arbeitsschutz, Wartungsmanagement, CAFM Software sowie Instandhaltungssmanagement entwickelt.
Prüfpflicht nach Betriebssicherheitsverordnung, DGUV Vorschrift 3
In ihrem Unternehmen werden elektrische Geräte und Betriebsmittel verwendet?
Dann sind Sie von der Prüfpflicht nach Betriebssicherheitsverordnung, DGUV Vorschrift 3 direkt betroffen.
Das wiederum bedeutet für Sie: Jede fehlende oder falsche Prüfung Ihrer Geräte, Maschinen und Anlagen stellt ein gravierendes Organisationsverschulden dar und kann weitreichende Rechtsfolgen nach sich ziehen.
Damit Sie Ihre Prüfungen reibungslos und vorschriftsgemäß durchführen, bieten wir eine Software zur Planung und Dokumentation Ihrer Elektroprüfungen
Prüfung ortsfester elektrischer Anlagen und Maschinen, einschließlich Wiederholungsprüfung
Die Regelungen der DIN VDE 0100-600, 0105-100 und 0113 sicher umsetzen.
Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Geräte, Arbeits- und Betriebsmittel
Die Regelungen der DIN EN 50678 VDE 0701 und DIN EN 50699 VDE 0702 sicher umsetzen.
Arbeitsmittel mühelos managen
Die Wartungs-Software unterstützt Sie bei der umfangreichen Arbeitsmittelverwaltung.
Organisieren Sie Arbeitsmittelprüfungen mithilfe zahlreicher Checklisten.