Gemäß ArbSchG, der DGUV Vorschrift 1, BetrSichV, GefStoffV und nun ArbStättV

Gemäß ArbSchG, der DGUV Vorschriften müssen Beschäftigte mindestens einmal jährlich unterwiesen werden.

Unterweisungen sind für jedes Unternehmen ein Pflichtthema und müssen gesetzmäßig u.a. nach § 12 ArbSchG durchgeführt werden.
Die Realität sieht jedoch häufig anders aus. Studien zufolge kommen 87% der Unternehmen ihren gesetzlichen Unterweisungspflichten nicht nach. Diese Unternehmen unterschätzen die Macht der Unterweisungen und unterweisen nicht nur zu wenig sondern teilweise gar nicht.

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Verwaltung und Organisation der Unterweisung. Software für das Arbeitsschutz-Unterweisung-Management. Protokollieren Sie, wann welcher Mitarbeiter wann welche Unterweisung teilnehmen muss.
Die Unterweisung ist nach §12 Arbeitsschutzgesetz verpflichtend und dient der Sicherheit, dem Gesundheitsschutz und der Unfallprävention.

Unterweisung der Mitarbeiter - So erfüllen Sie zeitsparend Ihre Pflichten!

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Gravierende Auswirkungen auf Ihre Unterweisungspflicht durch die Novelle der ArbStättV!
Der neue § 6 der novellierten Arbeitsstättenverordnung verpflichtet Sie, Ihre Beschäftigten über das gesundheits- und sicherheitsgerechte Verhalten am Arbeitsplatz aufzuklären.

Gemäß ArbSchG, der DGUV Vorschrift 1, BetrSichV, GefStoffV und nun ArbStättV müssen Beschäftigte mindestens einmal jährlich unterwiesen werden. Denn im Falle eines Unfalls prüfen Behörden, ob Sie Ihre Unterweisungen rechtzeitig und ausreichend durchgeführt haben. Können Sie dies nicht oder nur unzureichend nachweisen, stehen Sie in der Haftung!

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Präventiv und rechtssicher: Alle Unterweisungen sicher dokumentiert. Sie wissen, wie Sie Ihren gesetzlichen Pflichten einfach nachkommen und wann welcher Mitarbeiter unterwiesen wurde.

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Überblick, Planung und Dokumentation - Das sind die drei entscheidenden Säulen bei einem effizienten Management der Prüftermine.
Wer diese berücksichtigt, hat bei einer anstehenden Betriebsprüfung oder Revision keine schlaflosen Nächte mehr.

Im Dokumentenmanagement für den Arbeitsschutz stehen die Dokumente für alle Mitarbeiter des Unternehmens zur Verfügung und können im Bedarfsfall schnell gefunden werden.

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Viele Unternehmen verwalten ihren Maschinenbestand auch heute noch mittels loser Dokumente, Anlagenbücher oder Excel-Tabellen.
Wenn die Zahl der Maschinen mitsamt der wiederkehrenden Wartungen jedoch ansteigt, geraten solche Systeme schnell an ihre Grenzen. Der Maschinenbestand wird dann unüberschaubar und eine manuelle Rückverfolgung sehr mühsam.
Dabei gelten gerade in produzierenden Unternehmen und in der Lebensmittelbranche strenge gesetzliche Vorgaben, die aus Sicherheitsgründen eine lückenlose Systematik bei der Verwaltung von Wartungen und Instandsetzungen fordern. Unsere Windows basierte Software Wartungsplaner deckt all diese Anforderungen ab, indem sie zentral alle Wartungen und Prüfungen übersichtlich und leicht nachvollziehbar abbildet.

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