Gemäß ArbSchG, der DGUV Vorschrift 1, BetrSichV, GefStoffV und nun ArbStättV

Gemäß ArbSchG, der DGUV Vorschriften müssen Beschäftigte mindestens einmal jährlich unterwiesen werden.

Arbeiten mit System: Unterweisungen effizient planen und dokumentieren
Jährlich startet immer die Planung der Pflichtunterweisungen. Sie müssen für jeden Mitarbeitenden die passenden Unterweisungsthemen zusammenstellen, um für möglichst effektive Unterweisungen zu sorgen. Also viel zusätzlicher Aufwand neben der tatsächlichen Durchführung und der notwendigen Dokumentation.

Damit Sie Ihrer Unterweisungspflicht einfach und mit geringem Aufwand nachkommen können, gibt es den Unterweisungsmanager im Wartungsplaner.

  • Unterweisung leicht gemacht: Einfache Erfassung der Stammdaten, sofort einsetzbare Reports – für den direkten Einsatz im Alltag!
  • Praktische Funktionen: Erinnerungsfunktion für Termine, Import der Mitarbeiterdatenbank – so sparen Sie Zeit und Nerven!
  • Präventiv und rechtssicher: Mit dem Wartungsplaner wissen Sie, wie Sie Ihren gesetzlichen Pflichten einfach nachkommen und Mitarbeiter nachhaltig unterweisen!

Unterweisung der Mitarbeiter leicht gemacht
Regelmäßige Unterweisungen sind Pflicht nach §12 Arbeitsschutzgesetz.
Haben Sie schon alle jährlichen Unterweisungen der Mitarbeiter durchgeführt? Wir wissen, dass der Aufwand für effektive Unterweisungen der Mitarbeiter groß ist: Vorbereitung, Organisation und auch die Dokumentation sind neben der Unterweisung selbst eine Menge Arbeit.

Um Sie bei der Planung von Unterweisungen der Mitarbeiter zu unterstützen, haben wir den Unterweisungsmanager Software entwickelt. Umfassend unterstützt Sie unsere Software bei der Unterweisung. Diese hilft Ihnen sowohl bei der Planung als auch bei der Umsetzung.

Mit unserem Unterweisungs-Tool sind Sie sofort startbereit
Nutzen Sie die praktische Funktionen. Erinnerungsfunktion für Termine, Im- und Export, automatische Erinnerung per E-Mail – so sparen Sie Zeit und Nerven!
Präventiv und rechtssicher: Mit dem Wartungsplaner Unterweisungs-Manager Software wissen, wie Sie Ihren gesetzlichen Pflichten einfach nachkommen und Mitarbeiter nachhaltig unterweisen!
Unterweisungen sind für jedes Unternehmen ein Pflichtthema und müssen gesetzmäßig u.a. nach § 12 ArbSchG durchgeführt werden.
Die Realität sieht jedoch häufig anders aus. Studien zufolge kommen 87% der Unternehmen ihren gesetzlichen Unterweisungspflichten nicht nach. Diese Unternehmen unterschätzen die Macht der Unterweisungen und unterweisen nicht nur zu wenig sondern teilweise gar nicht.

welcher Mitarbeiter benötigt wann welche Unterweisung im Arbeitsschutz?
Verwaltung und Organisation der Unterweisung. Software für das Arbeitsschutz-Unterweisung-Management. Protokollieren Sie, wann welcher Mitarbeiter wann welche Unterweisung teilnehmen muss.
Die Unterweisung ist nach §12 Arbeitsschutzgesetz verpflichtend und dient der Sicherheit, dem Gesundheitsschutz und der Unfallprävention.

Unterweisung der Mitarbeiter - Regelmäßige Unterweisung der Mitarbeiter sind Pflicht nach §12 Arbeitsschutzgesetz.

Unterweisung der Mitarbeiter - Regelmäßige Unterweisung der Mitarbeiter sind Pflicht nach §12 Arbeitsschutzgesetz.


Die Software Wartungsplaner übernimmt die Verwaltung der Arbeits- und Betriebsmittel im Unternehmen und protokolliert somit lückenlos sämtliche Aktivitäten.

Rufen Sie uns bitte direkt an.
Telefon: +49 (0) 6104 / 65327
Gerne können Sie uns auch per e-Mail kontaktieren
info@Wartungsplaner.ch

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Gravierende Auswirkungen auf Ihre Unterweisungspflicht durch die Novelle der ArbStättV!
Der neue § 6 der novellierten Arbeitsstättenverordnung verpflichtet Sie, Ihre Beschäftigten über das gesundheits- und sicherheitsgerechte Verhalten am Arbeitsplatz aufzuklären.

Gemäß ArbSchG, der DGUV Vorschrift 1, BetrSichV, GefStoffV und nun ArbStättV müssen Beschäftigte mindestens einmal jährlich unterwiesen werden. Denn im Falle eines Unfalls prüfen Behörden, ob Sie Ihre Unterweisungen rechtzeitig und ausreichend durchgeführt haben. Können Sie dies nicht oder nur unzureichend nachweisen, stehen Sie in der Haftung!

So erfüllen Sie zeitsparend Ihre Pflichten!
Handeln Sie am besten jetzt und erfüllen Sie mit dem Wartungsplaner Ihre Unterweisungspflicht. Sparen Sie sich dabei viel Aufwand und gehen Sie auf Nummer sicher mit den Unterweisung direkt im Wartungsplaner.
Software zur Dokumentation der Unterweisung mit editierbaren Vorlagen, Reports und Betriebsanweisungen

Ihre Vorteile:

Unterweisung leicht gemacht: schnelle, komfortable Erfassung der Unterweisungen, sofort einsetzbare Vorlagen und Betriebsanweisungen.
Praktische Funktionen: Erinnerungsfunktion für Termine, Im- und Export als Excel-Dateien, Unterweisungen und aus der Mitarbeiterdatenbank.
Präventiv und rechtssicher: Alle Unterweisungen sicher dokumentiert. Sie wissen, wie Sie Ihren gesetzlichen Pflichten einfach nachkommen und wann welcher Mitarbeiter unterwiesen wurde.

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Ermitteln Sie Anlagen - und anagenelementspezifische Störpotenziale.
Bewerten Sie Stör- und Anlagenausfälle. Entwickeln Sie mit der Instandhaltungssoftware vergleichbare Kennzahlen zur Kosten- und Leistungsbewertung. Nutzen Sie "Condition Monitoring" zur Unterstützung der zustandsorientieren Instandhaltung.

Vergleichen Sie wissensbasierte versus risikobasierte Instandhaltung.
Eine Instandhaltungssoftware bietet eine Kostentransparenz unter Nutzung eines Instandhaltungs- Planungs- und Steuerungssystemen (IPS) und Computerized Maintenance Management System (CMMS).

Der Wartungsplaner ist branchenübergreifend, im Mittelstand und bei Konzernen im Einsatz
Seit mehr als 25 Jahren sind unser mittelstands- und konzerngeeignete Lösungen über alle Branchen hinweg im Einsatz. Dank zahlreicher Projekte und langjähriger Spezialisierung auf Prüfterminverfolgung und Wartungsmanagement-Lösungen haben wir uns als einer der leistungsstärksten Softwareanbieter in Deutschland etabliert. Alle wichtige Daten von Maschinen und Anlagen können in dem Wartungsplaner verwaltet werden.

Wartungsplaner stärkt in Ihrem Betrieb die Arbeitssicherheit, den Arbeits- und Gesundheitsschutz nachhaltig.
Das Softwaremodul unterstützt Sie beim Incident Management (Störungsmanagement), oder der Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen.
Auf einfache Weise können Sie gesetzlichen Verpflichtungen nachkommen und Ihr Haftungsrisiko auf ein Minimum reduzieren.

Wir verfolgen die Strategie, Transparenz in der Organisation der Arbeitsschutztermine zu schaffen.
Unser Ziel ist es, die Effektivität und Effizienz der Managementsysteme für Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit nachhaltig zu optimieren. Effektivität, Effizienz und Nachhaltigkeit im Arbeitsschutz stehen bei uns hier im Fokus.

Was können Sie von der Wartungsplaner Testversion erwarten?
Während dieser 3 Wochen haben Sie Zugriff auf Ihre eigene Umgebung.
Dazu gehören z. B. Maschinen, Stapler, Regale mit den Regalprüfungen, Leitern und Tritte mit dem Leiterprüfungen, UVV-Prüfungen, Feuerlöscher Brandschutzeinrichtungen, Facility Management , Elektroprüfungen gemäß der DGUV 3.
Gerne können auch eine Baumstruktur Ihrer eigenen prüfpflichtigen Betriebsmitteln erstellen.

Wir werfen Sie natürlich nicht ins kalte Wasser.
Während der Testphase können Sie uns direkt kontaktieren.
Rufen Sie uns an Telefon: +49(0)6104/65327 - wir beantworten gerne Ihre Fragen und senden Ihnen gerne eine Reihe von nützlichen Tipps und Tricks.
So werden Sie im Handumdrehen zum erfolgreichen Anwender und können das Programm vollständig entdecken.

Auf diese Weise erhalten Sie viel Erfahrung dieser Anwendung.
Diese Testversion hat keine Einschränkungen. Sie können alle Funktionen nutzen, die wir derzeit bieten.
Dazu gehören die Datenerfassung, das Dashboard, Reports, Analysen aber auch die eMail Benachrichtigungen.

Ein weiterer Vorteil:
Wenn Sie Daten bereits im Excel-Format vorliegen haben, können Sie diese mit dem Import-Export Assistenten auch in der Testversion im Wartungsplaner übernehmen. Alle wertvollen angesammelten Daten gehen daher nicht verloren.



Prüftermine dokumentieren und erinnern lassen

Einfach klar und übersichtlich - Wartungstermine mit dem Wartungsplaner verwalten


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Gemäß ArbSchG, der DGUV Vorschriften müssen Beschäftigte mindestens einmal jährlich unterwiesen werden. - Lückenlose Planung, Durchführung und Dokumentation – für das ganze Jahr und jeden Mitarbeiter

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