Gemäß ArbSchG, der DGUV Vorschrift 1, BetrSichV, GefStoffV und nun ArbStättV

Gemäß ArbSchG, der DGUV Vorschriften müssen Beschäftigte mindestens einmal jährlich unterwiesen werden.

Arbeiten mit System: Unterweisungen effizient planen und dokumentieren
Jährlich startet immer die Planung der Pflichtunterweisungen. Sie müssen für jeden Mitarbeitenden die passenden Unterweisungsthemen zusammenstellen, um für möglichst effektive Unterweisungen zu sorgen. Also viel zusätzlicher Aufwand neben der tatsächlichen Durchführung und der notwendigen Dokumentation.

Damit Sie Ihrer Unterweisungspflicht einfach und mit geringem Aufwand nachkommen können, gibt es den Unterweisungsmanager im Wartungsplaner.

  • Unterweisung leicht gemacht: Einfache Erfassung der Stammdaten, sofort einsetzbare Reports – für den direkten Einsatz im Alltag!
  • Praktische Funktionen: Erinnerungsfunktion für Termine, Import der Mitarbeiterdatenbank – so sparen Sie Zeit und Nerven!
  • Präventiv und rechtssicher: Mit dem Wartungsplaner wissen Sie, wie Sie Ihren gesetzlichen Pflichten einfach nachkommen und Mitarbeiter nachhaltig unterweisen!

Unterweisung der Mitarbeiter leicht gemacht
Regelmäßige Unterweisungen sind Pflicht nach §12 Arbeitsschutzgesetz.
Haben Sie schon alle jährlichen Unterweisungen der Mitarbeiter durchgeführt? Wir wissen, dass der Aufwand für effektive Unterweisungen der Mitarbeiter groß ist: Vorbereitung, Organisation und auch die Dokumentation sind neben der Unterweisung selbst eine Menge Arbeit.

Um Sie bei der Planung von Unterweisungen der Mitarbeiter zu unterstützen, haben wir den Unterweisungsmanager Software entwickelt. Umfassend unterstützt Sie unsere Software bei der Unterweisung. Diese hilft Ihnen sowohl bei der Planung als auch bei der Umsetzung.

Mit unserem Unterweisungs-Tool sind Sie sofort startbereit
Nutzen Sie die praktische Funktionen. Erinnerungsfunktion für Termine, Im- und Export, automatische Erinnerung per E-Mail – so sparen Sie Zeit und Nerven!
Präventiv und rechtssicher: Mit dem Wartungsplaner Unterweisungs-Manager Software wissen, wie Sie Ihren gesetzlichen Pflichten einfach nachkommen und Mitarbeiter nachhaltig unterweisen!
Unterweisungen sind für jedes Unternehmen ein Pflichtthema und müssen gesetzmäßig u.a. nach § 12 ArbSchG durchgeführt werden.
Die Realität sieht jedoch häufig anders aus. Studien zufolge kommen 87% der Unternehmen ihren gesetzlichen Unterweisungspflichten nicht nach. Diese Unternehmen unterschätzen die Macht der Unterweisungen und unterweisen nicht nur zu wenig sondern teilweise gar nicht.

welcher Mitarbeiter benötigt wann welche Unterweisung im Arbeitsschutz?
Verwaltung und Organisation der Unterweisung. Software für das Arbeitsschutz-Unterweisung-Management. Protokollieren Sie, wann welcher Mitarbeiter wann welche Unterweisung teilnehmen muss.
Die Unterweisung ist nach §12 Arbeitsschutzgesetz verpflichtend und dient der Sicherheit, dem Gesundheitsschutz und der Unfallprävention.

Unterweisung der Mitarbeiter - Regelmäßige Unterweisung der Mitarbeiter sind Pflicht nach §12 Arbeitsschutzgesetz.

Unterweisung der Mitarbeiter - Regelmäßige Unterweisung der Mitarbeiter sind Pflicht nach §12 Arbeitsschutzgesetz.


Die Software Wartungsplaner übernimmt die Verwaltung der Arbeits- und Betriebsmittel im Unternehmen und protokolliert somit lückenlos sämtliche Aktivitäten.

Rufen Sie uns bitte direkt an.
Telefon: +49 (0) 6104 / 65327
Gerne können Sie uns auch per e-Mail kontaktieren
info@Wartungsplaner.ch

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Gravierende Auswirkungen auf Ihre Unterweisungspflicht durch die Novelle der ArbStättV!
Der neue § 6 der novellierten Arbeitsstättenverordnung verpflichtet Sie, Ihre Beschäftigten über das gesundheits- und sicherheitsgerechte Verhalten am Arbeitsplatz aufzuklären.

Gemäß ArbSchG, der DGUV Vorschrift 1, BetrSichV, GefStoffV und nun ArbStättV müssen Beschäftigte mindestens einmal jährlich unterwiesen werden. Denn im Falle eines Unfalls prüfen Behörden, ob Sie Ihre Unterweisungen rechtzeitig und ausreichend durchgeführt haben. Können Sie dies nicht oder nur unzureichend nachweisen, stehen Sie in der Haftung!

So erfüllen Sie zeitsparend Ihre Pflichten!
Handeln Sie am besten jetzt und erfüllen Sie mit dem Wartungsplaner Ihre Unterweisungspflicht. Sparen Sie sich dabei viel Aufwand und gehen Sie auf Nummer sicher mit den Unterweisung direkt im Wartungsplaner.
Software zur Dokumentation der Unterweisung mit editierbaren Vorlagen, Reports und Betriebsanweisungen

Ihre Vorteile:

Unterweisung leicht gemacht: schnelle, komfortable Erfassung der Unterweisungen, sofort einsetzbare Vorlagen und Betriebsanweisungen.
Praktische Funktionen: Erinnerungsfunktion für Termine, Im- und Export als Excel-Dateien, Unterweisungen und aus der Mitarbeiterdatenbank.
Präventiv und rechtssicher: Alle Unterweisungen sicher dokumentiert. Sie wissen, wie Sie Ihren gesetzlichen Pflichten einfach nachkommen und wann welcher Mitarbeiter unterwiesen wurde.

Eine Software Instandhaltung für 
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Wiederkehrende Prüfung der Krane sicher im Blick
Nach Abschluss der Prüfung werden die überprüften Krane durch einen Nachweis gekennzeichnet und ers ergfolgt ein Eintrag im Krankontrollbuch,
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Instandhaltungssoftware: Innovatives Instandhaltungsmanagement für die Maschinenwartung
Bei uns finden Sie eine zuverlässige Instandhaltungssoftware, um Ihre Maschinenwartung effizient zu optimieren.
Mit der Instandhaltungssoftware Wartungsplaner, dem umfangreichen Tool für Instandhaltungsmanagement, erhalten Sie genau das Softwarelösung, das Sie benötigen.
Unsere Wartungsplaner Instandhaltungssoftware ermöglicht nicht nur die effektive Verwaltung der Maschinenwartung, sondern unterstützt Sie auch in den Bereichen Facilitymanagement, Elektroprüfungen und Betriebsmittelprüfungen. Unsere Instandhaltungssoftware bietet Ihnen alle Funktionen, die Sie für eine optimale Wartung benötigen.

Unserer Instandhaltungssoftware bietet Transparents bei der Anlagenperformance
Mit diesen gesetzten Zielen erfüllen Sie die Voraussetzungen bei der Auswahl und erfolgreichen Einführung der passenden Instandhaltungs-Software (IPSA).
Das Ziel einer Instandhaltungssoftware ist die Optimierung der IH-Strategien für Anlagen: Korrektive Instandhaltung, Zustandsorientierte Instandhaltung , Vorausbestimmte Instandhaltung.

Die Wartungsplaner Software ist ein wichtiges Instrument für die Wartungsabteilung
Eine Wartungs- und Instandhaltungskultur entsteht nicht von selbst - sie muss gestaltet und gelebt werden. Ein entscheidender Faktor dabei ist der gezielte Einsatz einer Wartungssoftware für den verantwortlichen Leiter für Wartungen.
Doch in vielen Unternehmen bleibt das Potenzial ungenutzt.
Dabei kann eine Wartungssoftware dazu beitragen, die Wartungsabteilung effizienter zu gestalten. Wenn Leiter der Insthaltung und Produktion erkennen, dass eine Wartungssoftware eine echte Entlastung und nur etwas zusätzlichen Aufwand bedeuten, steigt die Bereitschaft, eine Software wie den HOPP Wartungsplaner in den Arbeitsalltag zu integrieren.

Mit dem Wartungsplaner sind Sie bei einem Audit auf der sicheren Seite
Besonders bei produzierenden Unternehmen ist man durch eine optimale Dokumentation der Prüfungen und Wartungen mit dem Wartungsplaner bei einem Audit geschützt. Zudem ist der Wartungsplaner an die speziellen Anforderungen aus dem öffentlichen Sektor wie z.B. Stadtverwaltung, Stadtwerken, Kommunen Gemeinden, Versorgungsbetriebe oder Eigenbetriebe angepasst. Das Bedienen ist so leicht, dass selbst nicht EDV- geschulte Mitarbeiter schnell damit zurechtkommen.



Prüftermine dokumentieren und erinnern lassen

Einfach klar und übersichtlich - Wartungstermine mit dem Wartungsplaner verwalten


Gemäß ArbSchG, der DGUV Vorschrift 1, BetrSichV, GefStoffV und nun ArbStättV
Gemäß ArbSchG, der DGUV Vorschriften müssen Beschäftigte mindestens einmal jährlich unterwiesen werden. - Hesetzlichen Pflichten einfach nachkommen und Mitarbeiter nachhaltig unterweisen

Bestellen Wartungsplaner 195,- € Starterlizenz / Netzwerklizenz Beschreibung Wartungsplaner Software Bedienungsanleitung Module Wartungsplaner Gefahrstoffverwaltung - Elektroprüfungen FLUKE Gossen Metrawatt Barcode-Scanner eMailCenter APP-Interface
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