DGUV Vorschrift elektrische Anlagen

Prüfplaketten nach DGUV Vorschrift 3

elektrische Anlagen und Betriebsmittel müssen regelmäßig geprüft werden

Laut § 5 DGUV Vorschrift 3 ist der Unternehmer dafür verantwortlich, dass elektrische Anlagen und Betriebsmittel auf ihren ordnungsgemäßen Zustand geprüft werden und zwar

  • vor der ersten Inbetriebnahme.
  • nach einer Änderung oder Instandsetzung vor der Wiederinbetriebnahme,
  • in bestimmten Zeitabständen und
  • durch eine Elektrofachkraft oder unter Leitung und Aufsicht einer Elektrofachkraft.

    • TRBS 1201 "Prüfungen von Arbeitsmitteln und überwachungsbedürftigen Anlagen"
      Die Technische Regel für Betriebssicherheit 1201 setzt Forderungen an die Dokumentation um. Nach Abschnitt 4.2.2 „Aufzeichnungen von Prüfungen nach Nummer 3.3.2“ muss der Arbeitgeber festlegen, dass und wie das Ergebnis durch eine befähigte Person aufgezeichnet wird. Die Aufzeichnungen müssen der Art und dem Umfang der Prüfung angemessen sein.

      Durchführung von Wiederholungsprüfungen an elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln
      Voraussetzung zur Durchführung der Prüfung ist es, daß die verantwortliche Elektrofachkraft die anzuwendenden elektrotechnischen Regeln, insbesondere DIN VDE 0105, „Betrieb von elektrischen Anlagen“ und DIN VDE 0701-0702 „Prüfung nach Instandsetzung, Änderung elektrischer Geräte - Wiederholungsprüfung elektrischer Geräte“ zur Verfügung hat, diese kennt und anwenden kann.
      Die zur Prüfung verwendeten Messgeräte müssen der DIN VDE 0413 bzw. EN 61557 DIN 0404 entsprechen.
      Dies ist eine Softwarelösung zum Dokumentieren Ihrer Arbeitsmittel.


Die Software Wartungsplaner übernimmt die Verwaltung der Arbeits- und Betriebsmittel im Unternehmen und protokolliert somit lückenlos sämtliche Aktivitäten.

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DGUV Vorschrift 3
Die DGUV Vorschrift 3, elektrische Anlagen und Betriebsmittel (vormals BGV A3) besagt, dass alle elektrischen Anlagen und Betriebsmittel ausschließlich von einer Elektrofachkraft oder von Personen unter Leitung und Aufsicht einer Elektrofachkraft errichtet, gewartet oder verändert werden dürfen.

Nachverfolgung der Wartungstermine ist kein Hexenwerk.

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Datenübernahme in den Wartungsplaner
Wie lassen sich die Daten von einem Altsystem in den Wartungsplaner übernehmen?
Wir bieten Ihnen mehrere Möglichkeiten, die für Sie relevanten Daten zu importieren. Neben einer manuellen Eingabe bevorzugen Anwender den Import ihrer Daten über eine Schnittstelle.

(1) Die universelle Import-Schnittstelle:
Bei der universellen Import-Schnittstelle handelt es sich um einen Import, der individuell an den Kunden angepasst werden kann.
Der Import erfolgt über eine Exceldatei.
Dabei werden die Daten zunächst einmal exportiert.
Die Exportdatei hat dieselbe Struktur wie die Importdatei.

Dabei sind Objektdaten, Wartungshistorien, Kontaktdaten und historische Vorgänge möglich. Zusätzlich können auch individuelle Felder importiert werden. Die zu importierenden Daten werden im Vorfeld in der Exceldatei erstellt und lassen sich anschließend in den Wartungsplaner importieren.

(2) Die individuelle Import-Schnittstelle:
Bei der Implementierung in bestehende Systeme oder bei einem Wechsel der Instandhaltungssoftware zum Wartungsplaner ist oftmals eine individuelle Import-Schnittstelle effizienter.
Dies ist keine Standardlösung. Im Vorfeld ist eine konkrete Planung notwendig, um die Anforderungen an die Schnittstelle zu ermitteln.

Diese Fragestellungen stehen im Fokus für eine reibungslose Datenübernahme:
• Welche Daten sollen importiert werden?
• In welchem Format werden die Daten bereitgestellt?
• Wie ist die Feldzuordnung vom alten System zum neuen System?
• Wie oft soll der Abgleich erfolgen?
• Soll der Import automatisch ablaufen?
• Erfolgt der Datenabgleich in beide Richtungen?
• Was ist die eindeutige Nummernzuordnung als Bindeglied zwischen den beiden Systemen?

Bestehende Daten von Drittanbietern lassen sich je nach Anforderung problemlos übernehmen.
Mit den verschiedenen Importmöglichkeiten ist ein reibungsloser und effizienter Übergang oder Wechsel garantiert.

Was wird mit dem Wartungsplaner geprüft, gewartet, instand gehalten und dokumentiert?
Grundsätzlich können mit dem Wartungsplaner alle die Regale, Stapler Leiter und Tritte, Maschinen und jegliche andere Betriebsmittel geprüft, gewartet und dokumentiert werden.



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Gerne stehen wir Ihnen beratend bei, um Ihnen die passende Lösung für Sie und Ihren Unterhalt zu bieten.
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Prüftermine dokumentieren und erinnern lassen

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DGUV Vorschrift elektrische Anlagen
Prüfplaketten nach DGUV Vorschrift 3 - elektrischen Anlagen ausschließlich von einer Elektrofachkraft oder von Personen unter Leitung und Aufsicht einer Elektrofachkraft prüfen.

Bestellen Wartungsplaner 195,- € Starterlizenz / Netzwerklizenz Beschreibung Wartungsplaner Software Bedienungsanleitung Module Wartungsplaner Gefahrstoffverwaltung - Elektroprüfungen FLUKE Gossen Metrawatt Barcode-Scanner eMailCenter APP-Interface
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