Den Kontrollen durch Aufsichtsbehörden locker entgegen sehen.
Mit dem Wartungsplaner Software werden die vorgeschriebenen Arbeitsschutzaufgaben sicher umgesetzt.
Bei Kontrollen und Nachweispflichten sind Sie mit dem Prüf- und Wartungsplaner der HOPPE Unternehmensberatung jederzeit auf der sicheren Seite.
Vorgaben durch die Betriebssicherheitsverordnung und die DGUV
Die Vorschriften der Betriebssicherheitsverordnung und die DGUV geben vor, dass die Arbeitsmittel, Geräte, Maschinen und Anlagen im Betrieb regelmäßig geprüft werden müssen.
Die Prüfung erfolgt bei vor Inbetriebnahme, bei wiederkehrenden Prüfungen oder bei außergewöhnlichen Prüfungen nach Änderungen.
Alle Prüfungen müssen sorgfältig dokumentiert werden.
Bei den Kontrollen von Aufsichtsbehörden oder Auseinandersetzungen mit Versicherern sollten Sie die Erfüllung der Arbeitgeberpflichten rechtssicher nachweisen können.
Der Nachweis gelingt einfach und schnell mit der Wartungsplaner Software.
Rechtssichere und zeitgemäßen Dokumentation, mit der Sie alle geforderten Nachweispflichten erfüllen!
Wir bieten eine Praxis-Software zur rechtssicheren und zeitsparenden Organisation von Prüfung, Wartung und Instandhaltung aller Arbeitsmittel und Anlagen.
Vorausschauend warten - Ausfälle von Maschinen minimieren durch Predictive Maintenance
Ziel der vorausschauenden Wartung ( Predictive Maintenance ) ist es, die Ausfälle von Maschinen und Anlagen zu minimieren.
Eine
Instandhaltungssoftware wie der HOPPE Wartungsplaner ebnet dafür den Weg.
Die regelmäßige Überprüfung von Anlagen und Maschinen gehört zu den Routineabläufen in Unternehmen.
Dabei können Wartung und Instandhaltung auf unterschiedlich hohen Niveaus durchgeführt werden.
Vorbeugende Instandhaltung versus zustandsbasierten Instandhaltung
- Bei der vorbeugenden Instandhaltung wird ausschließlich visuell inspiziert.
- Bei der zustandsbasierten Instandhaltung, werden für das sogenannte Condition Monitoring Messinstrumente eingesetzt.
Der Wartungsplaner ermöglicht die Digitalisierung von Big Data.
Betreiben von Arbeitsmitteln (BGR 500)
In der BG-Regel „Betreiben von Arbeitsmitteln“ (BGR 500) sind die erhaltenswerten Inhalte der zurückgezogenen Unfallverhütungsvorschriften (Prüf- und Betriebsbestimmungen) zusammengestellt.
Somut werden die unverzichtbare Schutzziele von zurückgezogenen Unfallverhütungsvorschriften ermöglicht.
Die BG-Regel folgt in ihrem Aufbau im Wesentlichen der Gliederung nach Arbeitsmitteln oder Arbeitsverfahren entsprechend den Unfallverhütungsvorschriften.
Die Berufsgenossenschaftliche Regeln für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit (BG-Regeln) sind Zusammenstellungen bzw. Konkretisierungen staatlichen Arbeitsschutzvorschriften (Gesetze, Verordnungen) sowie berufsgenossenschaftliche Vorschriften (Unfallverhütungsvorschriften).
Die BG-Regeln richten sich an den Unternehmer.
Die BG-Regeln sollen bei der Umsetzung der Pflichten aus den staatlichen Arbeitsschutzvorschriften helfen.
Bei Beachtung der Empfehlungen der BG-Regeln kann man davon ausgehen, dass die in Unfallverhütungsvorschriften geforderten Schutzziele erreicht werden.
Buchen Sie einen Workshops und profitieren Sie von unserer Expertise.
Wir kommen für eine Schulung /Training / Workshop Tage zu Ihnen und gehen mit Ihrem interdisziplinären die typische Anwendungsfälle für die erfolgreiche Digitalisierung der Prüf- und Wartungsaufträge durch.
Wir unterstützen Sie bei den ersten konkreten Schritte für die Umsetzung im Wartungsplaner.
Checklisten einfach via einer Wartungs-App erstellen
Verabschieden Sie sich von ineffizienten Prozessen im Wartungsmanagement.
Ersetzen Sie Papierlisten und Prüfprotokolle auf Papier bei der Durchführung von Inspektionen sowie Sicherheitskontrollen.
Mit dem Wartungsplaner digitalisieren und dokumentieren Sie Ihre Arbeitsabläufe und Prozesse auf einer intuitiv bedienbaren Oberfläche.
Der Wartungsplaner für Geräte, Maschinen und Anlagen
HOPPE bietet einen umfassenden Wartungsplaner als On-Premise Softtware.
Das Tool bietet eine Vielzahl wichtiger Funktionen bietet, um den gesamten Instandhaltungsprozess effizient zu verwalten.