Software-Wartung – Flexible Wartungsverträge für jedes Bedürfnis
Die Hoppe Unternehmensberatung zeigt, wie der Wartungsmanager mit unterschiedlichen Wartungsverträgen die Aktualisierung und die Pflege der Software sowie den Support für die involvierten Mitarbeitenden erleichtert.
Produktionsleiter, Instandhaltungsmanager und Fachkräfte für Arbeitssicherheit sind für die Pflege ihrer Wartungssoftware und die Unterstützung ihrer Mitarbeitenden auf kompetente Partner angewiesen.
Die Hoppe Unternehmensberatung unterhält dafür eine leistungsfähige Supportorganisation, die einen schnellen und professionelle Unterstützung sicherstellt.
Die Berater und Spezialisten fühlen sich dafür verantwortlich, Kunden bestmöglich zu betreuen.
Software-Tool für Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit
Es ist nicht leicht, den Überblick über Prüfvorschriften und -zeiträume zu bewahren.
Mit einem Softwaretool können Unternehmen aller Branchen sämtliche prüfungspflichtige Gegenstände leicht und schnell verwalten.
Der Wartungsplaner sorgt für mehr Rechtssicherheit und Transparenz im Arbeitsschutz und der Arbeitssicherheit.
Artikel bei https://www.git-sicherheit.de/
Verpassen Sie keine fälligen Wartungen mehr!
Mit dem Wartungsplaner erstellen oder planen Sie Wartungstermine, welche externen Wartungsfirmen oder Mitabeiter zugewiesen werden können.
In der Software hinterlegen Sie neben der Terminen auch die Checklisten zur Wartung.
Die Checkliste dient als Leitfaden für die Abarbeitung der Wartung.
Software für die Instandhaltung von Maschinen und Anlagen.
Wartungsplanung und Instandhaltung leicht gemacht.
Ob Fuhrpark, Maschinen, Geräte oder prüfpflichtige Arbeitsmittel, eine effiziente Instandhaltung erhält den Wert von Anlagen aller Art.
Dadurch lassen sich Laufzeiten verlängern, Betriebskosten minimieren und die Produktivität steigern. Auch das Thema Nachhaltigkeit spielt hierbei eine Rolle.
Die Hoppe Unternehmensberatung bietet mit „Wartungsplaner“ eine Softwarelösung für umfassende Instandhaltungsaufgaben. In der Industrie hat das Thema Instandhaltung schon lange einen hohen Stellenwert. Eine hohe Verfügbarkeit von Betriebsmitteln und der Infrastruktur ist für Betriebe von teils existentieller Bedeutung. Aus dem Grunde hat die Hoppe Unternehmensberatung aus Heusenstamm bei Frankfurt die Instandhaltungssoftware „Wartungsplaner" entwickelt. Mit dem Tool, verfügen die Kunden über eine vielseitig einsetzbare Lösung für ihre Instandhaltungsaufgaben.
Der Wartungsplaner geht weit über die Maschinen- und Anlagenwartung hinaus. Die Software bildet auch das Gebäude-, Objekt- und Fuhrparkmanagement ab. Zur Maschinen- und Anlagenwartung gehören beispielsweise die Planung, Koordination und Analyse von Wartungsarbeiten. Alle Maßnahmen können dokumentiert werden. Auch die automatische Erfassung von Störmeldungen mit E-Mail Erinnerung ist möglich.
Eine reibungslos laufende Produktion ist der Erfolgsfaktor für jedes Produktionsunternehmen.
Umso wichtiger ist es, dass alles ohne Probleme funktioniert.
Egal ob Wartung, Inspektion oder vorbeugende Instandhaltung.
Mit einer geeigneten Software und entsprechenden Instandhaltungsstrategien erhöhen Sie die Lebensdauer der Anlagen und minimieren Ausfallrisiken.
Ihre Vorteile:
- Reduktion von Ausfallzeiten: Die Ausfallzeiten von Anlagen werden minimiert.
- Transparente Dokumentation: Zeigen Sie die Schwachstellen der Anlagen, dokumentieren den Ist-Zustand.
- Analyse: Stellen Sie wichtige Kennzahlen dar.
- Werterhaltung der Anlagen: Erhöhen Sie die Lebensdauer von Anlagen und Maschinen und verbessern so kontinuierlich die Leistung.
- Vorausschauende Instandhaltung: Erhöhen Sie die Verfügbarkeit Ihrer Anlagen durch frühzeitige Erkennung von Schäden.
Gesetzesgrundlage: Alle Anlagen und Geräte in einem Betrieb sind regelmäßig zu prüfen!
Zahlreiche Verordnungen wie z.B. zum Arbeitsschutz, Arbeitssicherheit, Elektrosicherheit schreiben vor, dass alle Anlagen und Geräte in einem Betrieb regelmäßig zu prüfen sind.
Bei den Prüfgegenständen handelt es sich beispielsweise um elektrische Betriebsmittel, Maschinen und Anlagen, Werkzeuge, Leitern und Tritte, Regale, Rauchmelder und Feuerlöscher, Aufzüge, Druckbehälter, Fahrzeuge und persönliche Schutzausrüstungen (PSA).
Abkürzungen - Beschreibung
- HochhVO - Hochhausverordnung
- KhBauVO - Krankenhausbauverordnung
- LfB - Landesbevollmächtigter für Bahnaufsicht
- MPBetreibV - Medizinprodukte-Betreibr VO
- MPG - Medizinprodukte Gesetz
- MRL - EG-Maschinenrichtlinie
- RdErl NW - Runderlass des Minesteriums für Städtbau und Wohnen, Kultur und Sport
- RöV - Röntgenverordnung
- RRwS - Richtlinie für Rohrleitungsanlagen zum Befördern wassergefährdender Stoffe
- SächsTechPrüfVO - Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums des Innern über die Prüfung technischer Anlagen und Einrichtungen nach Bauordnungsrecht
- SkPersVO - Sachkundige-Personen-Verordnung
- SP - Sachkundige Person
- SPrüfV - Sicherheitsanlagen-Prüfverordnung
- StörfallV - Störfallverordnung
- StrSchV - Strahlenschutzverordnung
- SV - Sachverständiger
- TA Luft - Technische Anleitung zur Reinhaltung der Luft
- ThürTechPrüfVO - Thüringer Verordnung über die Prüfung technischer Anlage und Einrichtungen in Gebäuden
- TPrüfV - Technische Prüfverordnung
- TPrüfVO - Technische Prüfungsverordnung - Sachsen-Anhalt
- TPrüfVO - Technische Prüfverordnung - Nordrhein-Westfalen
- TRB - Technische Regeln Druckbehälter
- TRbF - Technische Richtlinie über den Umgang mit brennbaren Flüssigkeiten
- UVV - Unfallverhütungsvorschriften
- VAwS - Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen und über Fachbetriebe
- VbF - Verordung über brennbare Flüssigkeiten
- VBG - Verband der Gewerblichen Berufsgenossenschaften
- VDE - Verband der Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik e.V.
- VdS - Verband der Sachversicherer
- VkV - Verkaufstättenverordnung
- VkVO - Verkaufstättenverordnung
- VOGL - Verordnung über Gashochdruckleitungen
- VStättV - Versammlungsstättenverordnung
- VStättVO - Versammlungsstättenverordnung
- VvVFeuA - Verwaltungsvorschrift über Feuerungsanlagen
- WHG - Wasserhaushaltsgesetz
- ZfP - zerstörungsfreie Werkstoffprüfung
- ZH - Berufsgenossenschaftliche Richtlinie, Sicherheitsregeln, Grundsätze, Merkblätter
- ZS - Zertifizierstelle
- ZÜS - Zugelassene Überwachungsstelle nach § 14 GSG