Mit dem Wartungsplaner haben Sie Ihr Arbeitsschutzmanagementsystem (AMS) sicher im Griff.
Behelfsmäßige Exceltabellen, Listenchaos und Insellösungen gehören der Vergangenheit an.
Alle relevanten Informationen sind so für die zuständige Fachkraft für Arbeitssicherheit über wenige Klicks verfügbar.
Die Windows Software-Lösung unterstützt Sie bei der Implementierung, Aufrechterhaltung und Verbesserung Ihres Arbeitsschutzmanagementsystems (AMS) und entspricht den Empfehlungen der Berufsgenossenschaft für das Prüffristenmanagement.
Der Einsatz einer Software für den Arbeitsschutz und der Arbeitssicherheit ist meist unmittelbar mit dem Unternehmenserfolg verbunden.
Eine passende Software für die Verwaltung der Prüftermine wird die Aufbau- und Ablauforganisation möglichst optimal unterstützen.
Umso wichtiger ist es, bei der Softwareauswahl gründlich zu vergleichen und eine sachliche neutrale Software-Evaluation vorzunehmen.
Software für das Prüffristenmanagement unterstützt das Planen, Ausführen und Kontrollieren von Aufgaben.
Bei der Durchführung der Prüfungen, Wartungen und Inspektionen müssen die Termineinhaltung und der inhaltliche Fortschritt ständig überprüft werden. Sie werden mit dem Wartungsplaner abgeglichen. Neben der strukturierten Abwicklung hilft die Software unter anderem bei der Terminverfolgung, Regelung der Zuständigkeit und Optimierung.
Die Vorgaben im Wartungsmanagement stellen für Unternehmen meist eine große Herausforderung dar
Die Einhaltung von Vorgaben im Wartungsmanagement und die erfolgreiche Durchführung von Audits stellen für Unternehmen meist eine große Herausforderung dar.
Mit normalen Office-Programmen oder gar klassisch mit Papier und Bleistift, ist die Erfüllung aller Anforderungen an die Dokumentation der Wartungen eine wahrliche Mammutaufgabe und bringt den Wartungsmanager schnell an seine Grenzen.
Abhilfe schafft hier oftmals eine entsprechende Software-Lösung wie die Wartungsplaner Software. Sie kann in vielen Aufgabenbereichen des Management unterstützen und diese Aufgaben effektiver, sicherer und wirtschaftlicher gestalten.
Die Wartungsplaner Software der HOPPE Unternehmensberatung zeichnet beispielsweise die Wartungen zuverlässig auf, erinnert an die nächste Wartung. Das Reporting und das Wartungs-Dashboard vereinfacht das Arbeiten.
Ein solches systematisches und modernes Programm eröffnet Unternehmen somit die Möglichkeit, die Qualität der Prozesse auf kontinuierlich hohem Niveau zu halten.
Als Instandhalter pflegt man manchmal einen Maschinenpark mit unterschiedlichen Maschinen und Anlagen.
Die Planung der Instandhaltungstätigkeit wird durch fehlende Dokumente zu den Anlagen und Maschinen oftmals erschwert.
Hier setzt unser Instandhaltungsplanungs- und Steuerungssystem (IPS) an.
Der Wartungsplaner als Instandhaltungssoftware deckt folgende Hauptaufgaben ab:
- vorbeugende Instandhaltungsarbeiten verwalten
- Störungsmanagement: Störungen dokumentieren
- alle Informationen über die Anlage bereitstellen.
- Erinnerung an den nächsten Instandhaltungstermin
- Historie: alle Aufgaben auf einem Blick
Mit unsere Software können Sie die Anlagenverfügbarkeit erhöhen und den Aufwand für die Instandhaltung reduzieren.
Auf Knopfdruck erhalten Sie sowohl die Anlagenhistorie, wie auch zahlreichen Auswertungen über die gesamte Instandhaltungstätigkeiten je Maschine.
Unsere Instandhaltungslösung wird bereits in Deutschland, Österreich und Schweiz erfolgreich eingesetzt.
Arbeitsmittel sind Werkzeuge, Geräte, Maschinen oder Anlagen, die für die Arbeit verwendet werden, sowie überwachungsbedürftige Anlagen.
Die präzisen Verpflichtungen zum Arbeitsschutz werden im Einzelnen in einer Reihe von Gesetzen, Verordnungen und Vorschriften weiter vertieft.
Diejenigen Bereiche des Arbeitsschutzes, die die Unfallgefahren im Umgang mit Arbeitsmitteln betreffen, werden zum Einen durch die Betriebssicherheitsverordnung geregelt, zum anderen von der DGUV.
Das Hauptziel beider ist hier die Sicherheit und der Schutz der Gesundheit von Beschäftigten (§1 Abs. 1 BetrSichV).
Die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) ist damit einer der maßgeblichen Rechtsgrundlagen für die Sicherheitspflichten des Arbeitgebers im Umgang mit Arbeitsmitteln.
Daher wird in der BetrSichV auch festgelegt was genau als Arbeitsmittel zu verstehen ist.