Digitalisierung der Wartungen und Prüfungen ist ein unvermeidliche Aufgabe im Arbeitsschutz
Auch wenn es nicht jeder gerne hören mag: Die Digitalisierung der Wartungen und Prüfungen, insbesondere in produzierenden Unternehmen, ist unabhängig von der Branche eine unvermeidliche Aufgabe im Arbeitsschutz und der Arbeitssicherheit aller Unternehmen.
Trotz des offenkundigen Handlungsdrucks ist der Digitalisierungsgrad im Wartungsmanagement erschreckend gering.
Technologisch ist die Nachverfolgung der Prüf- und Wartungstermine kein Hexenwerk
Die Zurückhaltung insbesondere im Mittelstand bei der überfälligen Digitalisierung des Wartungs- und Prüffristenmanagements ist auch deshalb verwunderlich, weil die erforderlichen Prozesse vielfach und erfolgreich erprobt, mit der richtigen Technologie kein Hexenwerk und mit der Hoppe Unternehmensberatung als kompetenten Partner klar und verlässlich umsetzbar sind.
gute Aussichten auf einen Return on Investment (RoI)
Zudem sind die Aussichten auf einen Return on Investment (RoI) in einem gut absehbaren Zeitraum bei einer sauber aufgesetzten Wartungsplaner Software für das Prüffristenmanagement bei den Fachkräften für Arbeitssicherheit regelmäßig gut.
Arbeits- und Betriebsmittel verantwortliche nutzen Corona-Pause um für Sicherheit zu sorgen
In normalen Jahren nutzen verantwortungsbewusste Fachkräfte für Arbeitssicherheit die Winterpause für erforderliche Wartungsarbeiten und Inspektionen.
Sie müssen der sogenannten Verkehrssicherungspflicht nachkommen und ihre eingesetzte Arbeits- und Betriebsmittel in einem sicheren Zustand halten.
So gelten für z.B. für einige Betriebsmittel strenge Normen, die die Anforderungen an den Zustand definieren und entsprechende Wartungsarbeiten und Inspektionen fordern.
Um die Sicherheit für die Benutzer zu gewährleisten, muss an solchen Betriebsmitteln wiederkehrend eine Prüfung bzw. Inspektion durchgeführt werden.
Was auf den ersten Blick intakt aussieht, muss nicht zwingend den sicherheitstechnischen Anforderungen genügen.
Betriebsmittel sind einer regelmäßigen Prüfung unterzogen
Betriebe sind nicht nur zur regelmäßigen vorgeschriebenen Prüfung durch einen entsprechend qualifizierten Sachverständigen verpflichtet,
sondern müssen die Betriebsmittel auch einer regelmäßigen Wartung und Kontrolle unterziehen.
Sachverständige empfehlen den Unternehmen, ihre Wartungen, Prüfungen und Kontrollen hinreichend zu dokumentieren.
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Die Elektrofachkraft muss wieder auf zwei getrennte Normen zurückgreifen
DIN EN 50678 VDE 0701: Die neue Norm ist jetzt gültig
De Titel der Norm lautet: "Allgemeines Verfahren zur Überprüfung der Wirksamkeit der Schutzmaßnahmen von Elektrogeräten nach der Reparatur"
Die VDE 0701/0702 wurde in 2 unabhängige Normen separiert!
Die neue VDE 0701 ist damit ein allgemeines Verfahren zur Überprüfung der Wirksamkeit der Schutzmaßnahmen von Elektrogeräten nach der Reparatur.
Diese Norm gilt allerdings nicht mehr für die Wiederholungsprüfung von elektrischen Geräte. Für die Wiederholungsprüfung gibt es jetzt die separierte VDE 0702.
In diesem Zusammenhang gibt es auch neue Prüfplaketten, die die Normen getrennt voneinander abbilden.
Die alte Doppel-Norm 0701/0702 gilt noch bis Sep. 23. Alte Prüfplaketten können noch bis zu diesem Zeitpunkt verwendet werden.
Die europäischen Harmonisierungsgebot ist die Ursache für die Teilung der VDE 701/702.
Eine Elektrofachkraft muss also künftig wieder auf zwei Normen zurückgreifen.
- DIN VDE 0701 gilt für die Prüfung von Geräten nach einer Reparatur. (DIN EN 50678)
- DIN VDE 0702 gilt für die Wiederholungsprüfungen.
Entstanden ist die neue Norm DIN EN 50678 VDE 0701 durch eine Teilung der alten Norm DIN VDE 0701-0702 in zwei Teile.
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