Das kann die Organisationssoftware Wartungsplaner
- nächsten Wartungstermin automatisch ermitteln
- Aufträge für die Wartung und Instandhaltung automatisch generieren
- automatische Lagerbestandspflege für Ersatzteile und Ressourcen
- automatischer eMail-Versand aller Aufträge
Erfolgreiches Wartungsmanagement
Die Herausforderungen unserer Kunden sind vielfältig und individuell.
Die optimale Lösung zu entdecken ist schwer – aber wir von der HOPPE Unternehmensberatung finden exakt die perfekte Lösung, die zu Ihrer Anforderung und Ihrem Budget passt.
Mit dem Wartungsplaner werden Sie ihre Prozesse schneller und effektiver gestalten. Um Fehler und Medienbrüche zu vermeiden, sollten die Prozesse im Wartungsmanagement auf mobile Datenerfassung (MDE) mit der mobilen Wartungsplaner APP und eine automatisierte Verbuchung im Wartungsplaner PC-System umgestellt werden.
Alle Prüfungen rechtssicher einhalten
Die Software Wartungsplaner bietet nicht nur umfangreiche Informationen und Hilfe bei der Planung von Prüfungen und Wartungen, sondern unterstützt auch bei der Nachverfolgung der Prüftermine und bei der ordnungsgemäßen Protokollierung der Ergebnisse. Werden die Prüfberichte benötigt, beispielsweise im Rahmen einer Überprüfung durch die Berufsgenossenschaft, sind diese auf Knopfdruck abrufbar.
Rechts- und datenschutzkonform!
Dokumentieren Sie Unterweisungen jetzt ganz einfach rechts- und datenschutzkonform!
Wir bieten eine Lösung mit der Sie Ihren Arbeitgeberpflichten für die Dokumentation von Unterweisungen optimal nachkommen.
- Schnell ausfüllen: Die Erfassungsmaske der Unterweisung ist selbsterklärend und somit sind alle Angaben schnell, aber rechtskonform notiert.
- Wahrung des Datenschutzes: Zur Wahrung des Datenschutzes können verschiedene Benutzerrechte vergeben werden.
- Sicheres Archiv: Dank der praktischen Reports können die Unterweisungslisten gleich archiviert und rechtssicher aufbewahrt werden.
Mehr Rechtssicherheit im Arbeitsschutz
Unsere Dokumentationslösung Wartungsplaner bietet der Fachkraft für Arbeitssicherheit und Arbeitsschutz (FASI) eine umfassende Lösung zum Managen von Prüfterminen, Wartungen und Inspektionen.
Mit der Software können Sie in nur wenigen Schritten ganz einfach eine Gefährdungsbeurteilung erstellen.
Jetzt Informationen einholen und sicher bestellen unter Arbeitsschutzsoftware auf www.Wartungsplaner.de
Arbeitsschutz mit Prüfterminverfolgung – Alles aus einer Hand
Erhöhen Sie die Akzeptanz des Arbeitsschutzes im Unternehmen durch eine einfache Dokumentation und Erinnerung an die Prüftermine im Arbeitsschutz.
Sorgen Sie für eine digitale Bereitstellung aller relevanten Dokumente an die Mitarbeiter.
Machen Sie Schluss mit endlosen Exceltabellen.
Starten Sie jetzt mit dem Wartungsplaner und organisieren Sie Ihre Arbeitsschutzaufgaben effizient und kostengünstig.
Unternehmen sind in der Pflicht, wartungsrelevante Produkte regelmäßig prüfen zu lassen.
Der Wartungsplaner verschafft Ihnen einen optimalen Überblick über alle anfallenden Wartungsarbeiten.
Die Software bietet ihnen eine Wartungssicherheit.
Egal ob Leiter, Regal, Druckbehälter oder persönliche Schutzausrüstung, Betriebe sind in der Pflicht, prüfungsrelevante Arbeitsmittel regelmäßig prüfen zu lassen.
Wir bieten eine individuell zugeschnittene Lösung, die auf Ihre Anforderung angepasst ist.
Wartungsplaner steht für einen sicheren und effektiven Arbeitsschutz.
- Überwachung von Aufgaben, Terminen und Fristen
- Dokumentenmanagement organisieren
- Gefährdungsbeurteilungen erstellen
- Verbandbucheinträge in der Verbandbuchsoftware digitalisieren
- Gefahrstoffmanagement mit dem Gefahrstoffkataster aufbauen
Arbeitsmittel sind Werkzeuge, Geräte, Maschinen oder Anlagen, die für die Arbeit verwendet werden, sowie überwachungsbedürftige Anlagen.
Die präzisen Verpflichtungen zum Arbeitsschutz werden im Einzelnen in einer Reihe von Gesetzen, Verordnungen und Vorschriften weiter vertieft.
Diejenigen Bereiche des Arbeitsschutzes, die die Unfallgefahren im Umgang mit Arbeitsmitteln betreffen, werden zum Einen durch die Betriebssicherheitsverordnung geregelt, zum anderen von der DGUV.
Das Hauptziel beider ist hier die Sicherheit und der Schutz der Gesundheit von Beschäftigten (§1 Abs. 1 BetrSichV).
Die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) ist damit einer der maßgeblichen Rechtsgrundlagen für die Sicherheitspflichten des Arbeitgebers im Umgang mit Arbeitsmitteln.
Daher wird in der BetrSichV auch festgelegt was genau als Arbeitsmittel zu verstehen ist.