DGUV Vorschrift elektrische Anlagen

Prüfplaketten nach DGUV Vorschrift 3

elektrische Anlagen und Betriebsmittel müssen regelmäßig geprüft werden

Laut § 5 DGUV Vorschrift 3 ist der Unternehmer dafür verantwortlich, dass elektrische Anlagen und Betriebsmittel auf ihren ordnungsgemäßen Zustand geprüft werden und zwar

  • vor der ersten Inbetriebnahme.
  • nach einer Änderung oder Instandsetzung vor der Wiederinbetriebnahme,
  • in bestimmten Zeitabständen und
  • durch eine Elektrofachkraft oder unter Leitung und Aufsicht einer Elektrofachkraft.

TRBS 1201 "Prüfungen von Arbeitsmitteln und überwachungsbedürftigen Anlagen"
Die Technische Regel für Betriebssicherheit 1201 setzt Forderungen an die Dokumentation um. Nach Abschnitt 4.2.2 „Aufzeichnungen von Prüfungen nach Nummer 3.3.2“ muss der Arbeitgeber festlegen, dass und wie das Ergebnis durch eine befähigte Person aufgezeichnet wird. Die Aufzeichnungen müssen der Art und dem Umfang der Prüfung angemessen sein.
Zuzüglich zu einer Prüfplakette gehört zur rechtssicheren Dokumentation ein Prüfprotokoll, das dezidierte Messwerte und die zur Anwendung gelangten Messverfahren enthält. Die dokumentierten Prüfergebnisse müssen dem Prüfling einwandfrei zugeordnet werden können. Dies erfolgt anhand einer eindeutig vergebenen Prüflingsnummer oder Inventarnummer.


Die Software Wartungsplaner übernimmt die Verwaltung der Arbeits- und Betriebsmittel im Unternehmen und protokolliert somit lückenlos sämtliche Aktivitäten.

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DGUV Vorschrift 3
Die DGUV Vorschrift 3, elektrische Anlagen und Betriebsmittel (vormals BGV A3) besagt, dass alle elektrischen Anlagen und Betriebsmittel ausschließlich von einer Elektrofachkraft oder von Personen unter Leitung und Aufsicht einer Elektrofachkraft errichtet, gewartet oder verändert werden dürfen.

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Die bedienungsfreundliche Lösung zur Datenverwaltung
Die Wartungsplaner Software vereinfacht die Datenverwaltung und Berichterstellung für Maschinen und Geräte gegenüber herkömmlichen Verfahren. Unabhängig davon, ob Sie Maschinen warten oder Elektrogeräte in einem Büro prüfen, Reparaturen in einer Werkstatt kontrollieren oder Wiederholungsprüfungen durchführen, ist eine ordnungsgemäße Datenverwaltung von entscheidender Bedeutung, um leicht verständliche Prüfprotokolle erstellen zu können.
Mit einer optimierten Bedienoberfläche und einem intuitiven Arbeitsablauf können Prüfergebnisse einfach in druckfähige Prüfprotokolle und Berichte mit Ihrem Firmenlogo formatiert werden.

Die Wartungsplaner Software ist ein wichtiges Instrument für die Wartungsabteilung
Eine Wartungs- und Instandhaltungskultur entsteht nicht von selbst - sie muss gestaltet und gelebt werden. Ein entscheidender Faktor dabei ist der gezielte Einsatz einer Wartungssoftware für den verantwortlichen Leiter für Wartungen.
Doch in vielen Unternehmen bleibt das Potenzial ungenutzt.
Dabei kann eine Wartungssoftware dazu beitragen, die Wartungsabteilung effizienter zu gestalten. Wenn Leiter der Insthaltung und Produktion erkennen, dass eine Wartungssoftware eine echte Entlastung und nur etwas zusätzlichen Aufwand bedeuten, steigt die Bereitschaft, eine Software wie den HOPP Wartungsplaner in den Arbeitsalltag zu integrieren.

Eine Lückenlose Dokumentation spielt für den Bereich Arbeitssicherheit eine große Rolle.
Laut Arbeitsschutzgesetz ist die Dokumentation des Arbeitsschutzes und der Arbeitssicherheit im Betrieb Pflicht.
Folgende Dokumente muss der Arbeitgeber auf jeden Fall vorweisen können:

  • Ergebnisse der Gefährdungsbeurteilung
  • die aus der Gefährdungsbeurteilung resultierenden Maßnahmen für den Arbeitsschutz
  • regelmäßige Überprüfung dieser Arbeitssicherheitsmaßnahmen

Jetzt Informationen einholen und sicher bestellen unter Arbeitsschutzmanagement Software auf www.Wartungsplaner.de

Arbeitshygiene & Arbeitsmedizin, BGM & Ergonomie, Digitaler Arbeitsschutz & PSA
Mit unserer Arbeitsschutzsoftware, die mit dem Innovationspreis prämierten wurde, bieten wir ein Produkt der Extraklasse. Zu Themen der Arbeitssicherheit, Arbeitsschutz, des Gesundheitsschutz und der Gesundheitsförderung bieten wir eine Lösung. Arbeitshygiene & Arbeitsmedizin, BGM & Ergonomie, Digitaler Arbeitsschutz & PSA sind die Themenbereiche in unserer Arbeitssicherheit-Software.

Datenübernahme in den Wartungsplaner
Wie lassen sich die Daten von einem Altsystem in den Wartungsplaner übernehmen?
Wir bieten Ihnen mehrere Möglichkeiten, die für Sie relevanten Daten zu importieren. Neben einer manuellen Eingabe bevorzugen Anwender den Import ihrer Daten über eine Schnittstelle.

(1) Die universelle Import-Schnittstelle:
Bei der universellen Import-Schnittstelle handelt es sich um einen Import, der individuell an den Kunden angepasst werden kann.
Der Import erfolgt über eine Exceldatei.
Dabei werden die Daten zunächst einmal exportiert.
Die Exportdatei hat dieselbe Struktur wie die Importdatei.

Dabei sind Objektdaten, Wartungshistorien, Kontaktdaten und historische Vorgänge möglich. Zusätzlich können auch individuelle Felder importiert werden. Die zu importierenden Daten werden im Vorfeld in der Exceldatei erstellt und lassen sich anschließend in den Wartungsplaner importieren.

(2) Die individuelle Import-Schnittstelle:
Bei der Implementierung in bestehende Systeme oder bei einem Wechsel der Instandhaltungssoftware zum Wartungsplaner ist oftmals eine individuelle Import-Schnittstelle effizienter.
Dies ist keine Standardlösung. Im Vorfeld ist eine konkrete Planung notwendig, um die Anforderungen an die Schnittstelle zu ermitteln.

Diese Fragestellungen stehen im Fokus für eine reibungslose Datenübernahme:
• Welche Daten sollen importiert werden?
• In welchem Format werden die Daten bereitgestellt?
• Wie ist die Feldzuordnung vom alten System zum neuen System?
• Wie oft soll der Abgleich erfolgen?
• Soll der Import automatisch ablaufen?
• Erfolgt der Datenabgleich in beide Richtungen?
• Was ist die eindeutige Nummernzuordnung als Bindeglied zwischen den beiden Systemen?

Bestehende Daten von Drittanbietern lassen sich je nach Anforderung problemlos übernehmen.
Mit den verschiedenen Importmöglichkeiten ist ein reibungsloser und effizienter Übergang oder Wechsel garantiert.

Arbeitssicherheit mit einer Software organisieren
Gefährdungen, Sicherheitsmängel und Störungen schnell dokumentieren.
Die Arbeitssicherheitssoftware von HOPPE erstellt auch die Gefährdungsbeurteilung.

Teilweise ist die Verwaltung von Daten im Instandhaltungsbereich zu komplex.
Dazu zählen das Management von Stammdaten, von Arbeitsaufträgen oder operative Berichte wie Wartungen und Störmeldungen.
Ohne eine effizient Softwarelösung für diese Herausforderungen, verlieren Unternehmen schnell den Überblick.
Mit dem Wartungsplaner von der HOPPE Unternehmensberatung aus Heusenstamm versetzen Sie das Instandhaltungsteam in die Lage, die Organisation und Datenpflege zu rationalisieren.

Der Leistungsumfang der Wartungsplaner-Software umfasst die Erfassung von Equipments sowie deren Aufgaben und Prüfberichte sowie Aufgabenlisten.
Lassen Sie sich anhand von praxisbezogenen Demodaten in der kostenlosen Testversion zeigen, welche Lösung die Hoppe Unternehmensberatung für die Instandhaltungsorganisation entwickelt hat.



Prüftermine dokumentieren und erinnern lassen

Einfach klar und übersichtlich - Wartungstermine mit dem Wartungsplaner verwalten


DGUV Vorschrift elektrische Anlagen
Prüfplaketten nach DGUV Vorschrift 3 - elektrischen Anlagen ausschließlich von einer Elektrofachkraft oder von Personen unter Leitung und Aufsicht einer Elektrofachkraft prüfen.

Bestellen Wartungsplaner 195,- € Starterlizenz / Netzwerklizenz Beschreibung Wartungsplaner Software Bedienungsanleitung Module Wartungsplaner Gefahrstoffverwaltung - Elektroprüfungen FLUKE Gossen Metrawatt Barcode-Scanner eMailCenter APP-Interface
Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel
Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel Prüfung elektrischer Anlagen durch Elektrofachkraft

Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel
elektrischen Anlagen ausschließlich von einer Elektrofachkraft oder von Personen unter Leitung und Aufsicht einer Elektrofachkraft prüfen.
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Prüfung ortsveränderlicher elektrischen Anlagen und Betriebsmittel nach der DGUV Vorschrift 3 Prüfung der elektrischen Betriebsmittel ✔