DGUV Vorschrift elektrische Anlagen

Prüfplaketten nach DGUV Vorschrift 3

elektrische Anlagen und Betriebsmittel müssen regelmäßig geprüft werden

Laut § 5 DGUV Vorschrift 3 ist der Unternehmer dafür verantwortlich, dass elektrische Anlagen und Betriebsmittel auf ihren ordnungsgemäßen Zustand geprüft werden und zwar

  • vor der ersten Inbetriebnahme.
  • nach einer Änderung oder Instandsetzung vor der Wiederinbetriebnahme,
  • in bestimmten Zeitabständen und
  • durch eine Elektrofachkraft oder unter Leitung und Aufsicht einer Elektrofachkraft.

TRBS 1201 "Prüfungen von Arbeitsmitteln und überwachungsbedürftigen Anlagen"
Die Technische Regel für Betriebssicherheit 1201 setzt Forderungen an die Dokumentation um. Nach Abschnitt 4.2.2 „Aufzeichnungen von Prüfungen nach Nummer 3.3.2“ muss der Arbeitgeber festlegen, dass und wie das Ergebnis durch eine befähigte Person aufgezeichnet wird. Die Aufzeichnungen müssen der Art und dem Umfang der Prüfung angemessen sein.
Zuzüglich zu einer Prüfplakette gehört zur rechtssicheren Dokumentation ein Prüfprotokoll, das dezidierte Messwerte und die zur Anwendung gelangten Messverfahren enthält. Die dokumentierten Prüfergebnisse müssen dem Prüfling einwandfrei zugeordnet werden können. Dies erfolgt anhand einer eindeutig vergebenen Prüflingsnummer oder Inventarnummer.


Die Software Wartungsplaner übernimmt die Verwaltung der Arbeits- und Betriebsmittel im Unternehmen und protokolliert somit lückenlos sämtliche Aktivitäten.

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DGUV Vorschrift 3
Die DGUV Vorschrift 3, elektrische Anlagen und Betriebsmittel (vormals BGV A3) besagt, dass alle elektrischen Anlagen und Betriebsmittel ausschließlich von einer Elektrofachkraft oder von Personen unter Leitung und Aufsicht einer Elektrofachkraft errichtet, gewartet oder verändert werden dürfen.

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Sicherheit für Sie und Ihre Mitarbeiter
Für Sie als Maschinenbetreiber, Produktionsleiter oder Instandhaltungsleiter steht die Funktion Ihrer Maschinen und Anlagen im Fokus. Doch als Arbeitgeber müssen Sie sich auch den Themen Arbeits- und Betriebssicherheit stellen - bereits vom ersten Mitarbeiter an.

Der Arbeitgeber muss Arbeitsmittel wiederkehrend von einer zur Prüfung befähigten Person prüfen lassen, wenn diese Einflüssen ausgesetzt sind, die Schäden verursachen und damit zu Gefährdungen der Beschäftigten führen. Die Prüffristen sind nach § 3 Absatz 6 BetrSichV zu ermitteln.

Auch Ihre elektrischen Betriebsmittel und andere technische Arbeitsmittel müssen nach der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) und den Unfallverhütungsvorschriften (bspw. DGUV Vorschrift 3) Ihrer Berufsgenossenschaft regelmäßig geprüft werden.

Die Software Wartungsplaner hilft Ihnen dabei, die Sicherheit Ihrer Angestellten zu gewährleisten und liefert klare Aussagen zum Zustand Ihrer Maschinen und Geräte. Damit erfüllen Sie Ihre Pflichten gegenüber dem Gesetzgeber.
Dokumentieren Sie auch die Wartungen und Kontrolle laut den Herstellerangaben als auch die allgemein anerkannten Regeln der Technik, die bspw. in aktuellen Normen wiedergegeben sind.
Beim Wartungsplaner der HOPPE Unternehmensberatung steht ausschließlich die Sicherheit in Ihrem Unternehmen im Fokus.

Einfachste Methode um der Dokumentationspflicht im Arbeitsschutz nachzukommen
Der Wartungsplaner ist die einfachste Methode der Dokumentationspflicht in den verschiedensten Arbeitsschutzbereichen nachzukommen. Die Software kann überall zum Einsatz kommen. Die Hoppe Unternehmensberatung bietet eine kostengünstige Planungssoftware mit hohem Anspruch an Funktionalität.
Insbesondere für Sicherheitsverantwortliche erleichtert die Software das Management der prüfrelevanten Prüfobjekte.

Die Bedienung und Pflege sind kinderleicht und sie kann deswegen nach kurzer Einweisung von unterschiedlichen Mitarbeitern vollzogen werden.
Das Bedienen ist so leicht, dass selbst nicht EDV- geschulte Mitarbeiter schnell mit der Software zurechtkommen.

Schadhafte Arbeitsmittel und Anlagen führen immer wieder zu schwerwiegenden Unfällen.
Verschiedene Vorschriften verlangen daher, dass sie regelmäßig überprüft werden.

Digitaler Wartungsmanager als effizientes Wartungstool
Mit dem digitalen Wartungsmanager von der Hoppe Unternehmensberatung verfügen Sie über eine Service-Plattform für die Verwaltung, der Erfassung der Wartungserfordernisse und der Visualisierung von Maschinen und Anlagen.
Dabei bildet der Wartungsmanager die gesamte installierte Mess- und Anlagentechnik digital ab und liefert dem Anlagenbetreiber zeitnahe Informationen über deren aktuellen zu erwartenden Betriebszustand. Die fälligen Wartungstermine und der vorgeschriebenen Wartungsbedarf wird mit der Software koordiniert. Wartungsarbeiten können so vorausschauend geplant und durchgeführt werden.

Halten Sie die Wartungsdokumentation auf dem neuesten Stand
Das integrierte Dokumentenmanagement verwaltet alle in Eigen- oder als Fremdleistung durchgeführten Wartungsaktivitäten. Halten Sie die Wartungsdokumentation auf dem neuesten Stand, so dass sie auch im Falle eines Audits schnell und lückenlos zur Verfügung steht.

Die Wartungshistorie wird durchgängig dokumentiert und aktualisiert
Mit dem Wartungsmanager können Betreiber ihre Wartungsplanung vereinfachen.
Die Software meldet alle vereinbarten Wartungsleistungen mit externen Dienstleistern.
Nach Abschluss der durchgeführten Wartungsarbeiten wird die begleitende Wartungsdokumentation erstellt und als Dateianhang an den Wartungsbericht als PDF angehängt.

Auf alle relevanten Prüfprotokolle und Checklisten kann über das integrierte Dokumentenmanagement jederzeit zugegriffen werden. Somit haben Sie alles über die durchgeführten Wartungsaktivitäten für das Audit griffbereit.

Verlinkungen zu Verordnungen je Prüfobjekt!
Über die Dateianhänge werden je Prüfobjekt notwendige Verordnungen zur Berufsgenossenschaft verlinkt. Dort sind auch Schulungsvideos, Unterweisungsvorlagen und weitere hilfreiche Informationen zu finden.



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Gerne stehen wir Ihnen beratend bei, um Ihnen die passende Lösung für Sie und Ihren Unterhalt zu bieten.
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Prüftermine dokumentieren und erinnern lassen

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DGUV Vorschrift elektrische Anlagen
Prüfplaketten nach DGUV Vorschrift 3 - elektrischen Anlagen ausschließlich von einer Elektrofachkraft oder von Personen unter Leitung und Aufsicht einer Elektrofachkraft prüfen.

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