DGUV Vorschrift elektrische Anlagen

Prüfplaketten nach DGUV Vorschrift 3

elektrische Anlagen und Betriebsmittel müssen regelmäßig geprüft werden

Laut § 5 DGUV Vorschrift 3 ist der Unternehmer dafür verantwortlich, dass elektrische Anlagen und Betriebsmittel auf ihren ordnungsgemäßen Zustand geprüft werden und zwar

  • vor der ersten Inbetriebnahme.
  • nach einer Änderung oder Instandsetzung vor der Wiederinbetriebnahme,
  • in bestimmten Zeitabständen und
  • durch eine Elektrofachkraft oder unter Leitung und Aufsicht einer Elektrofachkraft.

TRBS 1201 "Prüfungen von Arbeitsmitteln und überwachungsbedürftigen Anlagen"
Die Technische Regel für Betriebssicherheit 1201 setzt Forderungen an die Dokumentation um. Nach Abschnitt 4.2.2 „Aufzeichnungen von Prüfungen nach Nummer 3.3.2“ muss der Arbeitgeber festlegen, dass und wie das Ergebnis durch eine befähigte Person aufgezeichnet wird. Die Aufzeichnungen müssen der Art und dem Umfang der Prüfung angemessen sein.
Zuzüglich zu einer Prüfplakette gehört zur rechtssicheren Dokumentation ein Prüfprotokoll, das dezidierte Messwerte und die zur Anwendung gelangten Messverfahren enthält. Die dokumentierten Prüfergebnisse müssen dem Prüfling einwandfrei zugeordnet werden können. Dies erfolgt anhand einer eindeutig vergebenen Prüflingsnummer oder Inventarnummer.


Die Software Wartungsplaner übernimmt die Verwaltung der Arbeits- und Betriebsmittel im Unternehmen und protokolliert somit lückenlos sämtliche Aktivitäten.

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DGUV Vorschrift 3
Die DGUV Vorschrift 3, elektrische Anlagen und Betriebsmittel (vormals BGV A3) besagt, dass alle elektrischen Anlagen und Betriebsmittel ausschließlich von einer Elektrofachkraft oder von Personen unter Leitung und Aufsicht einer Elektrofachkraft errichtet, gewartet oder verändert werden dürfen.

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Gestalten Sie die Zukunft ihrer Instandhaltung aktiv mit!
Digitale Technologien und innovative Strategien revolutionieren die Instandhaltung. Die Instandhaltungsleiter sehen sich gegenwärtig mit tiefgreifenden Herausforderungen konfrontiert: Die Digitalisierung, Automatisierung und nachhaltige Wartungskonzepte konfrontieren traditionelle Vorgehensweisen mit neuen Herausforderungen und eröffnen zugleich neue Potenziale. In diesem Spannungsfeld haben wir als Hoppe Unternehmensberatung gemeinsam mit Fach- und Führungskräften der Instandhaltung eine praxisnahe Instandhaltungssoftware entwickelt.

Die Instandhaltungssoftware bietet einen innovativen Ansatz für eine effiziente Instandhaltung.
Die fortschreitende Digitalisierung verändert nicht nur die technischen Grundlagen, sondern erfordert auch einen Wechsel in der Wartung und Instandhaltung von Anlagen. Moderne Software für die Instandhaltung, der Einsatz von mobilen Geräten und datengestützte Entscheidungsprozesse stehen dabei im Mittelpunkt der Hoppe Instandhaltungssoftware.

Unterweisungspflicht nach § 12 ArbSchG
Unterweisungen wie Verhalten im Notfall, Brandschutz oder allgemeine Sicherheitshinweise sind ein Muss. Die Dokumentation der Unterweisungen kostet jedoch Zeit: Inhalte recherchieren, rechtssicher formulieren, Teilnahme dokumentieren.

Sparen Sie sich den Stress – wir liefern Ihnen die Planungssoftware für Ihre Unterweisungen.
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Mit dem Wartungsmanager die Wartungsarbeiten besser planen.
Seit über 25 Jahren erfolgreich im Einsatz. Für alle Wartungsprofis bieten wir eine einfache Wartungsplanung mit dem PC / Smartphone / Tablet.
Der Wartungsmanager koordiniert ihre Planung von Wartungs– und Reparaturarbeiten. Weiterhin können Störungen erfasst werden.

Wie Sie Arbeits- und Gesundheitsschutz im Unternehmem gewährleisten
Um den Arbeits- und Gesundheitsschutz ihrer Arbeitnehmer zu gewährleisten sind Arbeitgeber dazu verpflichtet, potenzielle Gefahren am Arbeitsplatz zu identifizieren und mit Einleitung entsprechender Maßnahmen zu minimieren.
Das Arbeitsschutzgesetz schreibt vor, dass sie ebenso einen Ist-/Soll-Abgleich vorzunehmen haben, um zu eruieren, ob die veranlassten Schritte zum gewünschten Erfolg führten.

Informationen zum Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)
Nach Arbeitsschutzgesetz § 3 gehört es zu den Grundpflichten des Arbeitgebers, die erforderlichen Maßnahmen entsprechend zu organisieren. Der Arbeitgeber hat darüber hinaus dafür Sorge zu tragen, dass diese im Arbeitsalltag auch tatsächlich angewendet werden.

Bye-bye, Papierberge – Smarte Wartungssoftware für Wartungsprozesse
Was passiert, wenn die Maschinen und Anlagen ausfallen, wenn UVV-Prüfungen bei Staplern nicht durchgeführt werden oder der Feuerlöscher im Ernstfall nicht funktioniert? Erst dann merken viele Verantwortliche, wie wichtig die oft vernachlässigte Wartung ist.

Beuge Sie solchen Szenarien vor!
Wiederkehrende Überprüfungen der Betriebsmittel, Geräte und Werkzeuge sorgt für hier Abhilfe. Nur so können Verantwortliche die Funktionstüchtigkeit von Anlagen und Arbeitsmitteln sicherstellen.

Koordinieren Sie die Wartungsaufträge digital und reduzieren Sie den hohen Organisationsaufwand.
In Zeiten der Digitalisierung bietet sich die Möglichkeit die Wartungs- und Prüfprotokolle in einem Dokumentenmanagement zu verschieben.
Ulrich Hoppe ist Experte für smarte Wartungsprozesse.

Weg von der Zettelwirtschaft
In Zeiten des Klimawandels ist eine Zettelwirtschaft für die Erinnerung an die nächste Wartung nicht mehr zeitgemäß. Die Wartungsplaner Software bietet eine einzigartige e-Mail-Erinnerungsfunktion und erlaubt somit einen Überblick über die Vielzahl an Wartungstermine.

Verschwenden Sie keine Zeit mehr damit, nach Informationen zu suchen oder herauszufinden, wann die nächste Wartung ansteht.

Die Hoppe Unternehmensberatung hat mit Ihrer Branchenlösung "Wartungsplaner-Software" die Herausforderung angenommen, um Unternehmen beim Wartungsmanagement zu unterstützen.

Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit
Ein wesentlicher Bereich des Arbeitsschutzes ist die Maschinensicherheit. Unternehmen müssen sicherstellen, dass ihre technischen Anlagen jederzeit ordnungsgemäß und sicher verwendet werden können. Eine der grundlegenden Technischen Regeln in diesem Bereich ist die TRBS 1201. Sie gibt unter anderem Prüffristen für Arbeitsmittel und überwachungsbedürftige Anlagen vor.

Besitzt ein Betrieb Maschinen, die besonders hohe Sicherheitsrisiken mit sich bringen, müssen die Anlagen regelmäßig von einer zugelassenen Überwachungsstelle (ZÜS) kontrolliert werden.



Prüftermine dokumentieren und erinnern lassen

Einfach klar und übersichtlich - Wartungstermine mit dem Wartungsplaner verwalten


DGUV Vorschrift elektrische Anlagen
Prüfplaketten nach DGUV Vorschrift 3 - elektrischen Anlagen ausschließlich von einer Elektrofachkraft oder von Personen unter Leitung und Aufsicht einer Elektrofachkraft prüfen.

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Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel
Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel Prüfung elektrischer Anlagen durch Elektrofachkraft

Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel
elektrischen Anlagen ausschließlich von einer Elektrofachkraft oder von Personen unter Leitung und Aufsicht einer Elektrofachkraft prüfen.
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Prüfung ortsveränderlicher elektrischen Anlagen und Betriebsmittel nach der DGUV Vorschrift 3 Prüfung der elektrischen Betriebsmittel ✔