Worum kümmert sich die Sicherheitsfachkraft?
Alles Wichtige zum Arbeitsschutz im Betrieb - darum kümmern sich die Sicherheitsfachkräfte (SiFas).
Das stimmt nur bedingt, denn verantwortlich sind immer noch die Geschäftsführung.
Auch eine Sicherheitsfachkraft kann Sie nur bei der Umsetzung der Vorgaben aus Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) und Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) unterstützen, enthebt aber nicht den Geschäftsführer seiner gesetzlichen Verantwortung. Organisieren Sie ihren Arbeitsschutz mit der prämierten Software Wartungsplaner.
Mit dem Software werden Sie Ihren Pflichten im Arbeitsschutz sicher nachkommen.
In jedem produzierenden Unternehmen steckt mehr Technik, als man glaubt.
Neben dem Produktionsanlagen befinden sich in Unternehmen elektrische Geräte, Werkzeuge,
Bürogeräte aber auch Feuerlöscher sowie Brandschutzeinrichtungen, die regelmäßig auf Ihre Funktionsfähigkeit geprüft werden müssen.
Finden diese Prüfungen nicht statt, erlischt der Versicherungsschutz, falls es zu Unfällen kommt.
Sorgen Sie für Sicherheit durch die Einhaltung der Prüfintervalle und verwalten Sie die Termine mit der Software Wartungsplaner.
Auf diese Weise schaffen Sie Klarheit und minimieren Sie das Unfallrisiko.
Prüfung von Arbeitsmittel
Betriebe haben dafür Sorge zu tragen, dass alle Arbeitsmittel regelmäßig nach den dafür vorgesehenen Unfallverhütungsvorschriften durch einen Sachkundigen geprüft werden.
Nach abgeschlossener Prüfung der Arbeitsmittel erstellt der Wartungsplaner eine Prüfdokumentation (Prüfberichte).
Hub- & Zuggeräte: Prüfung von Hub- und Zuggeräten gem. DGUV Vorschrift 54
Krane: Prüfung von Kranen gem. DGUV Vorschrift 52
Regale: Regalprüfung nach der DGUV Regel 108-007 (BGR 234)
Regale sind Arbeitsmittel und unterliegen somit der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV).
Türen & Tore: Prüfung von Türen und Tore gem. ASR A1.6/7
Leitern & Tritte: Prüfung von Leitern, Tritte und Fahrgerüste gem. DGUV Information 208-016
Flurförderzeuge: Prüfung von Staplern, Flurförderzeugen gem. DGUV Vorschrift 68 ( UVV )
Hubarbeitsbühnen: Prüfung von Hubarbeitsbühnen gem. DGUV Grundsatz 308-002
Wartungsaufgaben zuweisen, organisieren und kontrollieren
Techniker und Instandhaltungsverantwortliche koordinieren die regelmäßigen Wartungen, Reparaturen, Reinigungen und Kontrollen. Dazu gehören auch außerplanmäßige Aufgaben.
Die Kernaufgaben von Mitarbeiter der Instandhaltung ist die Erhaltung der Funktionstüchtigkeit und Effizienz von Anlagensystemen und Maschinen.
Um die Planung zu ermöglichen, entwickelte die HOPPE Unternehmensberatung den Wartungsplaner.
Mit dem modular aufgebauten Werkzeug Wartungsplaner lassen sich erledigte Aufgaben einfach abhaken
Mit dem Tool können Wartungsleiter die Wartungsaufgaben organisieren und kontrollieren.
Alle offenen Punkte bleiben dem Wartungsteam klar vor Augen.
Wartungstechniker erkennen anhand der übersichtlichen Grafiken offene Aufgaben.
Anhand von Wartungsrhythmen erinnert die Software technisch Zuständige an ausstehende Wartungen.
Anwender erhalten ein Wartungsplanung über die bedienfreundliche Oberfläche mit der sie Wartungsaufgaben zuweisen, organisieren und kontrollieren.