Sorgfältig die Fristen für die Gerätewartung einhalten
Aus Sicherheitsgründen müssen Elektrogeräte regelmäßig überprüft werden.
Hierfür gelten bestimmte Anforderungen und gesetzliche Vorschriften.
Zahlreiche Geräte sind täglich im Einsatz, die regelmäßig in vorgegebenen Abständen gewartet werden müssen.
Andernfalls kann das haftungsrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.
Grundlage für die Wartung sind die Unfallverhütungsvorschrift (UVV) und die Herstellerangaben des jeweiligen Geräts.
Immer wieder kommt es auch in Betrieben zu Stromunfällen und Bränden.
Ursachen sind dabei meist Verschleiß oder unsachgemäße Nutzung der elektrischen Geräte.
Sämtliche Elektrogeräte in den Betrieben müssen jedoch aus Sicherheitsgründen regelmäßig fachgerecht überprüft werden. (UVV, VDE-Prüfung, DGUV Vorschrift 3)
Darunter fallen alle elektrischen Geräte und Betriebsmittel in den Büros, ebenso die Kaffeemaschine, der Staubsauger und die Mikrowelle.
Die Berufsgenossenschaft hat mit der Unfallverhütungsvorschrift Regeln für die Sicherheit festgelegt.
Generell ist die Überprüfung der elektrischen Geräte vor der ersten Inbetriebnahme, vor Wiederinbetriebnahme, etwa nach Umrüstung, und in regelmäßigen Zeitabständen vorgeschrieben.
Elektrische Betriebsmittel werden unterschieden in:
Ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel sind Elektrogeräte, die während des Betriebs bewegt oder zu einem anderen Platz gebracht werden können, während sie an den Versorgungsstromkreis angeschlossen sind.
Dazu zählen zum Beispiel Kaffeemaschinen und Staubsauger. Hier ist eine jährliche Prüffrist vorgesehen, in Büros (Drucker, Telefon etc.) alle zwei Jahre.
Ortsfeste elektrische Betriebsmittel sind fest installierte elektrische Geräte, die nicht leicht bewegt werden können. Dazu gehören auch solche Geräte, die vorübergehend fest angebracht sind, wie etwa Waschmaschinen. Hier ist eine Prüffrist alle vier Jahre vorgesehen.
Der Wartungsplaner ist eine Software, die Unternehmen dabei unterstützt, ihre Wartungsprozesse zu verwalten und zu optimieren.
Mit dieser Software können Sie Wartungspläne und -aufgaben planen, Prüftermine verwalten, Wartungsprotokolle erstellen und vieles mehr.
Die Verwaltung von Wartungsplänen ist eine wichtige Aufgabe für jedes Unternehmen, um sicherzustellen, dass alle Anlagen und Geräte in gutem Zustand sind und die Betriebssicherheit gewährleistet ist.
Der Wartungsplaner hilft dabei, indem er Wartungspläne erstellt und Termine für Wartungsarbeiten festlegt.
Ein Wartungsprogramm sollte speziell auf die komplexen und stetig wachsenden Anforderungen dieser Branche zugeschnitten sein.
Prüfung der Arbeitsmittel nach BetrSichV
Organisieren Sie den Prüfservice nach BetrSichV und DGUV für alle betrieblichen Arbeitsmittel und Betriebsmittel in Ihrem Betrieb.
Management im Arbeitsschutz einfacher und sicherer zu machen.
Die HOPPE Unternehmensberatung hat es sich zur Aufgabe gemacht, das Arbeitsschutzmanagement einfacher und sicherer zu machen.
Dafür entwickeln wir die Arbeitsschutzsoftware als Werkzeug für die Bereiche Gesundheitsschutz, Arbeitssicherheit, Qualität und Umweltmanagement.
In unseren Workshops bieten wir Ihnen konkrete Informationen und praxisnahe Tipps, wie Ihnen der Einstieg in das Wartungsmanagement mit dem Wartungsplaner gelingen kann.