DGUV Vorschrift elektrische Anlagen

Prüfplaketten nach DGUV Vorschrift 3

Elektroprüfung wirkungsvoll umsetzen
Wie Sie als Fachkraft das Thema "Elektroprüfung" im Unternehmen wirkungsvoll in die Praxis umsetzen!

Alle Elektroprüfungen werden dokumentiert und in der Akte für das Elektrogerät gespeichert. Weiterhin sind spezifische Anleitungen direkt am Elektrogerät hinterlegt

Elektrische Anlagen regelmäßig prüfen

Laut § 5 DGUV Vorschrift 3 ist der Unternehmer dafür verantwortlich, dass elektrische Anlagen und Betriebsmittel auf ihren ordnungsgemäßen Zustand geprüft werden und zwar

  • vor der ersten Inbetriebnahme.
  • nach einer Änderung oder Instandsetzung vor der Wiederinbetriebnahme,
  • in bestimmten Zeitabständen und
  • durch eine Elektrofachkraft oder unter Leitung und Aufsicht einer Elektrofachkraft.

Ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel Arbeitsmittel
Alle ortsfesten und ortsveränderlichen elektrische Geräte müssen in regelmäßigen Abständen überprüft und das Messergebnis ist zu protokollieren.
Dies sind Monitore, Computer, Notebooks, Drucker, Netzteile, Bohrmaschinen, Verlängerungsleitungen, Mehrfachsteckdosen, Staubsauger, Wasserkocher und Lampen.

TRBS 1201 "Prüfungen von Arbeitsmitteln und überwachungsbedürftigen Anlagen"
Die Technische Regel für Betriebssicherheit 1201 setzt Forderungen an die Dokumentation um. Nach Abschnitt 4.2.2 „Aufzeichnungen von Prüfungen nach Nummer 3.3.2“ muss der Arbeitgeber festlegen, dass und wie das Ergebnis durch eine befähigte Person aufgezeichnet wird. Die Aufzeichnungen müssen der Art und dem Umfang der Prüfung angemessen sein.
Zuzüglich zu einer Prüfplakette gehört zur rechtssicheren Dokumentation ein Prüfprotokoll, das dezidierte Messwerte und die zur Anwendung gelangten Messverfahren enthält. Die dokumentierten Prüfergebnisse müssen dem Prüfling einwandfrei zugeordnet werden können. Dies erfolgt anhand einer eindeutig vergebenen Prüflingsnummer oder Inventarnummer.

GOSSEN METRAWATT Schnittstelle für die Elektroprüfungen
Details zum Import von den GOSSEN METRAWATT Prüfgeräten

FLUKE Schnittstelle für Elektroprüfungen
Details zum Import von den FLUKE Prüfgeräten


Die Software Wartungsplaner übernimmt die Verwaltung der Arbeits- und Betriebsmittel im Unternehmen und protokolliert somit lückenlos sämtliche Aktivitäten.

Rufen Sie uns bitte direkt an.
Telefon: +49 (0) 6104 / 65327
Gerne können Sie uns auch per e-Mail kontaktieren
info@Wartungsplaner.ch

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DGUV Vorschrift 3 -
Die DGUV Vorschrift 3, elektrische Anlagen und Betriebsmittel (vormals BGV A3) besagt, dass alle elektrischen Anlagen und Betriebsmittel ausschließlich von einer Elektrofachkraft oder von Personen unter Leitung und Aufsicht einer Elektrofachkraft errichtet, gewartet oder verändert werden dürfen.
Beispiele für ortsveränderliche Betriebsmittel sind:

  • Büro-Geräte:Computer, Notebooks, Beamer, Monitore, Drucker, Lampen
  • Elektrische Werkzeuge & Maschinen: Bohrmaschinen, Fräsen, Netzteile, Stichsägen, Kabeltrommeln
  • Haushaltsgeräte: Kaffeemaschine, Wasserkocher, Staubsauger

Mit dem Software Wartungsplaner erfüllen Sie die Anforderungen der DGUV Vorschrift 3 an die Dokumentation.

Wir vermitteln Ihnen die Grundlagen im Umgang mit der Software.
Wir zeigen Ihnen den effektiven Einsatz unterschiedlicher Dokumentationsmöglichkeiten. Sie lernen, wie Sie die gesetzlichen Anforderungen der BetrSichV an die Dokumentation erfüllen.

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Gesetzlichen Anforderungen erfüllen
Sollte die Berufsgenossenschaft einmal zur Prüfung erscheinen, ist der Wartungsplaner eine praxisnahe Arbeitshilfe, um die gesetzlichen Anforderungen an einen sicheren Arbeitsschutz einfach zu erfüllen und dies lückenlos nachzuweisen.

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Die Testversion ist die Gelegenheit für Sie, Antworten auf Ihre Fragen zu finden und einen Einblick zu gewinnen, was das richtige System für Sie ist. Ihre Demo Version ist für Sie absolut kostenlos und unverbindlich, melden Sie sich einfach über das Kontaktformular an. Wir senden Ihnen dann eine DEMO CD innerhalb der nächsten 3 Werktagen zu.

Während der Testphase / Demo haben Sie die Möglichkeit:

  • Sie sehen, wie Ihre spezifischen Anforderungen in der Software erfüllt werden.
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  • entdecken Sie die umfangreiche Funktionalität und den Nutzen der Lösung.
  • erleben Sie die einfache Bedienung und intuitive Navigation.

Mit einem Wartungssystem erfolgreich im Audit
Um bei den aktuellen gesetzlichen Vorschriften bestehen zu können, ist es für die meisten Unternehmen unerlässlich die Unternehmensprozesse auf ein Prüffristen-Management aufzubauen. Ein Wartungsmanager, Wartungssoftware, Wartungsplaner ist die dabei die zentrale Plattform für alle Daten und Prozesse in einem Unternehmen. Hier laufen die Informationen aller Prüftermine zusammen.
Um im Audit erfolgreich zu sein, ist es von immer größerer Bedeutung jedes Prüfprotkoll verfügbar zu haben. Gut integrierte und aktuelle Wartungssysteme steigern den Unternehmenserfolg und senken sowohl den Aufwand als auch die Kosten. Mit dem HOPPE Wartungsplaner bieten wir Ihnen viele Möglichkeiten, Prozesse zu digitalisieren, die für Ihr Unternehmen wirklich sinnvoll sind.

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