DGUV Vorschrift elektrische Anlagen

Prüfplaketten nach DGUV Vorschrift 3

Wie Sie als Fachkraft das Thema "Elektroprüfung" im Unternehmen wirkungsvoll in die Praxis umsetzen!

Alle Elektroprüfungen werden dokumentiert und in der Akte für das Elektrogerät gespeichert. Weiterhin sind spezifische Anleitungen direkt am Elektrogerät hinterlegt

elektrische Anlagen und Betriebsmittel müssen regelmäßig geprüft werden

Laut § 5 DGUV Vorschrift 3 ist der Unternehmer dafür verantwortlich, dass elektrische Anlagen und Betriebsmittel auf ihren ordnungsgemäßen Zustand geprüft werden und zwar

  • vor der ersten Inbetriebnahme.
  • nach einer Änderung oder Instandsetzung vor der Wiederinbetriebnahme,
  • in bestimmten Zeitabständen und
  • durch eine Elektrofachkraft oder unter Leitung und Aufsicht einer Elektrofachkraft.

Ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel Arbeitsmittel
Alle ortsfesten und ortsveränderlichen elektrische Geräte müssen in regelmäßigen Abständen überprüft und das Messergebnis ist zu protokollieren.
Dies sind Monitore, Computer, Notebooks, Drucker, Netzteile, Bohrmaschinen, Verlängerungsleitungen, Mehrfachsteckdosen, Staubsauger, Wasserkocher und Lampen.

TRBS 1201 "Prüfungen von Arbeitsmitteln und überwachungsbedürftigen Anlagen"
Die Technische Regel für Betriebssicherheit 1201 setzt Forderungen an die Dokumentation um. Nach Abschnitt 4.2.2 „Aufzeichnungen von Prüfungen nach Nummer 3.3.2“ muss der Arbeitgeber festlegen, dass und wie das Ergebnis durch eine befähigte Person aufgezeichnet wird. Die Aufzeichnungen müssen der Art und dem Umfang der Prüfung angemessen sein.
Zuzüglich zu einer Prüfplakette gehört zur rechtssicheren Dokumentation ein Prüfprotokoll, das dezidierte Messwerte und die zur Anwendung gelangten Messverfahren enthält. Die dokumentierten Prüfergebnisse müssen dem Prüfling einwandfrei zugeordnet werden können. Dies erfolgt anhand einer eindeutig vergebenen Prüflingsnummer oder Inventarnummer.

GOSSEN METRAWATT Schnittstelle für die Elektroprüfungen
Details zum Import von den GOSSEN METRAWATT Prüfgeräten

FLUKE Schnittstelle für Elektroprüfungen
Details zum Import von den FLUKE Prüfgeräten


Die Software Wartungsplaner übernimmt die Verwaltung der Arbeits- und Betriebsmittel im Unternehmen und protokolliert somit lückenlos sämtliche Aktivitäten.

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DGUV Vorschrift 3 -
Die DGUV Vorschrift 3, elektrische Anlagen und Betriebsmittel (vormals BGV A3) besagt, dass alle elektrischen Anlagen und Betriebsmittel ausschließlich von einer Elektrofachkraft oder von Personen unter Leitung und Aufsicht einer Elektrofachkraft errichtet, gewartet oder verändert werden dürfen.
Beispiele für ortsveränderliche Betriebsmittel sind:

  • Büro-Geräte:Computer, Notebooks, Beamer, Monitore, Drucker, Lampen
  • Elektrische Werkzeuge & Maschinen: Bohrmaschinen, Fräsen, Netzteile, Stichsägen, Kabeltrommeln
  • Haushaltsgeräte: Kaffeemaschine, Wasserkocher, Staubsauger

Mit dem Software Wartungsplaner erfüllen Sie die Anforderungen der DGUV Vorschrift 3 an die Dokumentation.

Wir vermitteln Ihnen die Grundlagen im Umgang mit der Software.
Wir zeigen Ihnen den effektiven Einsatz unterschiedlicher Dokumentationsmöglichkeiten. Sie lernen, wie Sie die gesetzlichen Anforderungen der BetrSichV an die Dokumentation erfüllen.

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Gemeinsam mit Fachleuten aus der Industrie wurde der Wartungsplaner und mobile App über Jahre hinweg konzipiert. Arbeitssicherheit und Arbeitsschutz einfach organisieren, unter dieser Maxime stellt die Hoppe Unternehmensberatung ihren Kunden die Wartungsplaner-Lösung bereit. Effizientes Arbeiten, Transparenz über alle fälligen und durchgeführten Aufgaben und Ergebnisse, Rechts- und Revisionssicherheit sind Mehrwerte von denen Anwender der Software nachhaltig profitieren. Organisieren Sie jetzt Ihre Arbeitssicherheit leicht und einfach und genial!

Qualität und Passgenauigkeit der Software ist entscheidend - Webbasierte Anwendungen werden den hohen Anforderungen nicht gerecht
Durch die zunehmende Digitalisierung werden immer mehr Prozesse rund um die Prüfterminverfolgung und dem Wartungsmanagement digital umgesetzt. Softwareanwendungen rücken in den Mittelpunkt der unternehmerischen Produktivität.

Nicht nur die Komplexität der Prozesse nimmt zu, sondern auch die Ansprüche der Verantwortlichen Sicherheitsfachkräfte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit.

So entscheiden sich IT-Verantwortliche für eine Organisationssoftware wie dem Wartungsplaner, da webbasierte Branchenlösungen die notwendigen Funktionalitäten nicht oder nur teilweise abbilden. Webbasierte Anwendungen sind unzureichend skalierbar und werden somit den hohen Anforderungen nicht gerecht.
Schauen Sie mehr auf die Qualität und Passgenauigkeit der Software.
Immer mehr Unternehmen erkennen, dass der Einsatz einer passgenauen Software wie der Wartungsplaner von Hoppe, als Softwarelösung den Unternehmenserfolg maßgeblich beeinflussen und fördern kann.
Dabei spielen insbesondere die niedrigen Anschaffungskosten, die mit der Einführung des Wartungsmanager einhergehen, eine entscheidende Rolle.

Ein Wartungsprogramm sollte speziell auf die komplexen und stetig wachsenden Anforderungen dieser Branche zugeschnitten sein.



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