DGUV Vorschrift elektrische Anlagen
Prüfplaketten nach DGUV Vorschrift 3
Wie Sie als Fachkraft das Thema "Elektroprüfung" im Unternehmen wirkungsvoll in die Praxis umsetzen!
Alle Elektroprüfungen werden dokumentiert und in der Akte für das Elektrogerät gespeichert.
Weiterhin sind spezifische Anleitungen direkt am Elektrogerät hinterlegt
elektrische Anlagen und Betriebsmittel müssen regelmäßig geprüft werden
Laut § 5 DGUV Vorschrift 3 ist der Unternehmer dafür verantwortlich, dass elektrische Anlagen und Betriebsmittel auf ihren ordnungsgemäßen Zustand geprüft werden und zwar
- vor der ersten Inbetriebnahme.
- nach einer Änderung oder Instandsetzung vor der Wiederinbetriebnahme,
- in bestimmten Zeitabständen und
- durch eine Elektrofachkraft oder unter Leitung und Aufsicht einer Elektrofachkraft.
Ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel Arbeitsmittel
Alle ortsfesten und ortsveränderlichen elektrische Geräte müssen in regelmäßigen Abständen überprüft und das Messergebnis ist zu protokollieren.
Dies sind Monitore, Computer, Notebooks, Drucker, Netzteile, Bohrmaschinen, Verlängerungsleitungen, Mehrfachsteckdosen, Staubsauger, Wasserkocher und Lampen.
TRBS 1201 "Prüfungen von Arbeitsmitteln und überwachungsbedürftigen Anlagen"
Die Technische Regel für Betriebssicherheit 1201 setzt Forderungen an die Dokumentation um. Nach Abschnitt 4.2.2 „Aufzeichnungen von Prüfungen nach Nummer 3.3.2“ muss der Arbeitgeber festlegen, dass und wie das Ergebnis durch eine befähigte Person aufgezeichnet wird. Die Aufzeichnungen müssen der Art und dem Umfang der Prüfung angemessen sein.
Zuzüglich zu einer Prüfplakette gehört zur rechtssicheren Dokumentation ein Prüfprotokoll, das dezidierte Messwerte und die zur Anwendung gelangten Messverfahren enthält. Die dokumentierten Prüfergebnisse müssen dem Prüfling einwandfrei zugeordnet werden können. Dies erfolgt anhand einer eindeutig vergebenen Prüflingsnummer oder Inventarnummer.
GOSSEN METRAWATT Schnittstelle für die Elektroprüfungen
Details zum Import von den GOSSEN METRAWATT Prüfgeräten
FLUKE Schnittstelle für Elektroprüfungen
Details zum Import von den FLUKE Prüfgeräten
Weiterführende Informationen zu den Wartungsplaner Modulen
Die Software Wartungsplaner übernimmt die Verwaltung der Arbeits- und Betriebsmittel im Unternehmen und protokolliert somit lückenlos sämtliche Aktivitäten.
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Telefon: +49 (0) 6104 / 65327
Gerne können Sie uns auch per e-Mail kontaktieren
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DGUV Vorschrift 3 -
Die DGUV Vorschrift 3, elektrische Anlagen und Betriebsmittel (vormals BGV A3) besagt, dass alle elektrischen Anlagen und Betriebsmittel ausschließlich von einer Elektrofachkraft oder von Personen unter Leitung und Aufsicht einer Elektrofachkraft errichtet, gewartet oder verändert werden dürfen.
Beispiele für ortsveränderliche Betriebsmittel sind:
- Büro-Geräte:Computer, Notebooks, Beamer, Monitore, Drucker, Lampen
- Elektrische Werkzeuge & Maschinen: Bohrmaschinen, Fräsen, Netzteile, Stichsägen, Kabeltrommeln
- Haushaltsgeräte: Kaffeemaschine, Wasserkocher, Staubsauger
Mit dem Software Wartungsplaner erfüllen Sie die Anforderungen der DGUV Vorschrift 3 an die Dokumentation.
Wir vermitteln Ihnen die Grundlagen im Umgang mit der Software.
Wir zeigen Ihnen den effektiven Einsatz unterschiedlicher Dokumentationsmöglichkeiten.
Sie lernen, wie Sie die gesetzlichen Anforderungen der BetrSichV an die Dokumentation erfüllen.

Ziele der Sicherheitsfachkraft
De gesetzlichen Anforderungen im Arbeitsschutz einfacher meistern Digitalisierung: Mobile Geräte mit innovativer Software für den Arbeitsschutz

Reparaturprogramm - Reparaturen verwalten
Reparaturtermine planen und organisieren Planungssoftware für die Maschinenbau und Anlagenbau

Unterweisung für Arbeitsschutz-Verantwortliche
Wer muss wen wann wie unterweisen? Arbeitgeber oder Arbeitsschutz-Verantwortliche müssen die Mitarbeiter eines Betriebes regelmäßig unterweisen

Wartungsplan ist eine Software um Wartungen zu planen
Wartungsplan ist speziell auf die Bedürfnisse von Wartungsteams
zugeschnitten Wartungsplan für leichtes Planen & Dokumentieren von Wartungen
Frühzeitig dem Wartungsteam den Termin zuweisen: Auf einen Blick sehen Sie, welche Anlagen und Maschinen zur Wartung anstehen. Mit wenigen Klicks weisen Sie Ihrem Wartungsteam und dem Techniker die Termine zu. Der Techniker hat alle Informationen sofort vorliegen. Die Prüfergebnisse werden in der Software dokumentiert und können durch eine digitale Unterschrift bestätigt werden.
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DGUV Vorschrift elektrische Anlagen
Prüfplaketten nach DGUV Vorschrift 3 - elektrischen Anlagen ausschließlich von einer Elektrofachkraft oder von Personen unter Leitung und Aufsicht einer Elektrofachkraft prüfen.
Elektroprüfung - Elektrische Anlagen und Betriebsmittel
Elektroprüfung der Elektrogeräte im Betrieb Prüfung elektrischer Anlagen und Betriebsmittel
Elektroprüfung der Elektrogeräte im Betrieb
elektrischen Anlagen ausschließlich von einer Elektrofachkraft oder von Personen unter Leitung und Aufsicht einer Elektrofachkraft prüfen.
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