DGUV Vorschrift elektrische Anlagen

Prüfplaketten nach DGUV Vorschrift 3

elektrische Anlagen und Betriebsmittel müssen regelmäßig geprüft werden

Laut § 5 DGUV Vorschrift 3 ist der Unternehmer dafür verantwortlich, dass elektrische Anlagen und Betriebsmittel auf ihren ordnungsgemäßen Zustand geprüft werden und zwar

  • vor der ersten Inbetriebnahme.
  • nach einer Änderung oder Instandsetzung vor der Wiederinbetriebnahme,
  • in bestimmten Zeitabständen und
  • durch eine Elektrofachkraft oder unter Leitung und Aufsicht einer Elektrofachkraft.

TRBS 1201 "Prüfungen von Arbeitsmitteln und überwachungsbedürftigen Anlagen"
Die Technische Regel für Betriebssicherheit 1201 setzt Forderungen an die Dokumentation um. Nach Abschnitt 4.2.2 „Aufzeichnungen von Prüfungen nach Nummer 3.3.2“ muss der Arbeitgeber festlegen, dass und wie das Ergebnis durch eine befähigte Person aufgezeichnet wird. Die Aufzeichnungen müssen der Art und dem Umfang der Prüfung angemessen sein.
Zuzüglich zu einer Prüfplakette gehört zur rechtssicheren Dokumentation ein Prüfprotokoll, das dezidierte Messwerte und die zur Anwendung gelangten Messverfahren enthält. Die dokumentierten Prüfergebnisse müssen dem Prüfling einwandfrei zugeordnet werden können. Dies erfolgt anhand einer eindeutig vergebenen Prüflingsnummer oder Inventarnummer.

Mit unserer langjährigen Erfahrung und unserem geschulten Team beraten wir Sie gerne bei allen Fragen.


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DGUV Vorschrift 3
Die DGUV Vorschrift 3, elektrische Anlagen und Betriebsmittel (vormals BGV A3) besagt, dass alle elektrischen Anlagen und Betriebsmittel ausschließlich von einer Elektrofachkraft oder von Personen unter Leitung und Aufsicht einer Elektrofachkraft errichtet, gewartet oder verändert werden dürfen.

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Wartungsanleitungen und Wartungschecklisten
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Die zeit- und nervenaufreibende Suche nach Wartungsunterlagen gehört in vielen Produktionsunternehmen zum Arbeitsalltag. Um vom langen Suchen zum schnellen Finden zu kommen, setzen Instandhaltungsleiter auf die Instandhaltungssoftware der Hoppe Unternehmensberatung.
Je komplexer und umfassender die Maschinen und Anlagen, desto länger brauchen Instandhalter, Ingenieure sowie Techniker für die Suche nach zuverlässigen Informationen. Alle wichtigen Unterlagen wie Prüfprotokolle, Checklisten und Wartungsaufträge werden mit der Wartungsplaner Software mit wenigen Klick zusammengestellt.

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Das gesamte Inventar lässt sich dann ganz einfach dieser Struktur zuordnen und nachvollziehen.

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Mit der Wartungsplaner-APP dokumentieren Sie die Inspektions-, Prüf-, und Wartungsarbeiten direkt vor Ort auf Mobilgeräten. Dadurch reduzieren Sie den Zeitaufwand für die Dokumentation und Berichterstellung erheblich.

Der digitale Wartungsplaner bringt einen echten Mehrwert.
Einer Vielzahl an Maschinen sorgt für einen kaum zu bewerkstelligenden Workflow. Effektiv eingesetzte und gewartete Gerätschaften entlasten die Mitarbeiter und sorgen für mehr Sicherheit und Produktivität.
Die Betriebsmittelsicherheitsverordnung (BetrSichV oder die Vorgaben der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) sorgen für zahlreiche Verpflichtungen. Diese schreiben zum regelmäßige Arbeitsmittelüberprüfungen oder wiederkehrende Prüfpflichten wie den E-Check vor.
Werterhin gilt es die Wartungs- und die Servicetermine einzuhalten, damit die Funktionsfähigkeit und Langlebigkeit von Arbeitsmittel garantiert wird.



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