Vorsorgeuntersuchung gemäß DGUV Vorschrift 2

Die Früherkennung arbeitsbedingter Erkrankungen ist fester Bestandteil des Arbeitsschutzes

Vorgabe (DGUV Vorschrift 2) zur Konkretisierung des Arbeitssicherheitsgesetzes
Mit der DGUV Vorschrift 2 gibt es erstmals für Berufsgenossenschaften und Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand eine einheitliche und gleich lautende Vorgabe (DGUV Vorschrift 2) zur Konkretisierung des Arbeitssicherheitsgesetzes und damit zur Umsetzung des Arbeitsschutzes in den Betrieben und Organisationen.

Software für die Arbeitsmedizin
Der Wartungsplaner ermöglicht mit die Dokumentation der Arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchungen, sämtliche relevante Ereignisse zu dokumentieren und abzurufen.

Dokumentation der Termine im Betrieb für die arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchungen
Die Software dient zur einfachen Organisation der arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchungen. Sie zeigt Ihnen den nächsten Termin je Mitarbeiter automatisch an.

Die Software bietet eine maßgeschneiderte digitale Erfassung der arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen.
Profitieren Sie von unserem digitalen Erfassung
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Software um die betrieblichen und gesetzlichen Pflichten leichter zu meistern. Überzeugen Sie sich selbst und testen Sie 21 Tage kostenlos und unverbindlich.


Die Software Wartungsplaner übernimmt die Verwaltung der Arbeits- und Betriebsmittel im Unternehmen und protokolliert somit lückenlos sämtliche Aktivitäten.

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Arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen zur Vorbeugung arbeitsbedingte Erkrankungen
Die arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchung dienen der Früherkennung beziehungsweise der Vorbeugung arbeitsbedingte Erkrankungen oder Berufskrankheiten und sind fester Bestandteil des Arbeitsschutzes.

Gesetze und Vorschriften
Die arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchungen dienten der Früherkennung bzw. Vorbeugung arbeitsbedingter Erkrankungen oder Berufskrankheiten. Jeder Arbeitgeber ist zur gesundheitlichen Fürsorge gegenüber seinen Mitarbeitern verpflichtet (Arbeitsschutzgesetz). Dazu gehört auch die arbeitsmedizinische Vorsorge, die aus der detaillierten Beurteilung der Arbeitsbedingungen fachliche Empfehlungen herleitet – zum Beispiel die Notwendigkeit von Vorsorgeuntersuchungen.
Arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen bei einer Belastung durch Gefahrstoffe werden durch die Gefahrstoffverordnung gefordert.

Übersichtliche Dokumentation der Termine für die arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchungen
Die Software dient zur einfachen Verwaltung der Vorsorgeuntersuchungen im Betrieb. Sie zeigt Ihnen den nächsten Untersuchungstermin je Mitarbeiter automatisch an.

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Arbeitsschutz Prüftermine strukturiert erledigen.
Die Arbeitsschutz Software Wartungsplaner hilft Ihnen, den Gesundheits- und Arbeitsschutz im Unternehmen zu stärken.
Die Arbeitsschutzmanagement Software hat mit wenigen Klicks das Prüfprotokoll verfügbar.
Software für Arbeitsschutz, Umweltmanagement - HSE Health, Safety & Environment

STK + MTK Prüfungen nach MPBetreibV: Die Sicherheitstechnische Kontrolle (STK) ist eine gesetzlich vorgeschriebene Prüfung.
Die „Sicherheitstechnische-Kontrolle“, auch kurz STK genannt, ist eine vom Deutschen Gesetz vorgeschriebene, periodisch wiederkehrende Prüfung für Medizinprodukte.

Periodische Auftragsabwicklung für Anlagen. Wartungsaufträge sicher planen und einfach verwalten.
Die „Wartungsmanagement Software“ enthält eine periodische Auftragsabwicklung. Wartung, Kostenanalyse, Ersatzteilemanagement, ISO 9001. Die Wartungsmanagement Software organisiert die Betriebstechnik in kleinen und mittleren Unternehmen (KMU).

Die Wartungsmanagement Software enthält eine periodische Auftragsabwicklung. Wartung, Kostenanalyse, Ersatzteilemanagement, ISO 9001.

Alle Ihre Maschinen, Anlagen,Geräte und Werkzeuge werden mit einem Inventaretikett (Aufkleber mit Barcode) gekennzeichnet. Die Barcodeetiketten können mit Ihrem Smartphone oder einem mobilen Scanner erfasst werden.

Unsere Software erleichtert die Dokumentation der gesetzlich geforderte Prüfungen von Arbeitsmitteln
Die fristgerechte Prüfung von Geräten, Werkzeugen, Maschinen und Anlagen im Unternehmen stellt eine hohe logistische Herausforderung dar.
Bei der großen Vielzahl von prüfpflichtigen Objekten lassen sich die gesetzlich geforderten Prüfungen und die Dokumentation der Prüfungen nur mit einer EDV-Unterstützung lösen. Die Umsetzung der staatlichen und berufsgenossenschaftlichen Arbeitsschutzvorschriften erfordert eine hohe Sorgfalt des Arbeitgebers oder Unternehmers.

Der Wartungsplaner bietet für diese Herausforderung ein Modul zur Inventarisierung von Arbeits- und Betriebsmitteln.

Mit der Erfassung der prüfpflichtigen Arbeits- und Betriebsmittel werden die erforderlichen Prüfungen und Fristen zentral erfasst.
Im zentralen Aufgaben- und Maßnahmenplan können Sie mehrere Prüfungen und Wartungen erfassen und somit vorbeugend planen. Der Wartungsplaner unterstützt Sie bei der Planung neuer Prüftermine, indem nach erfolgter Prüfung automatisch ein neuer Prüfbericht für den nächsten Termin angelegt wird. Alle Prüfaufgaben und Prüfobjekte können klassifiziert werden, sodass individuelle Listen unterschiedlicher Typen erstellt werden können.

Behelfsmäßige Insellösungen, Listen und endlose Excel-Tabellen gehören der Vergangenheit an.
Unsere Software enthält alles mit, was Sie benötigen. Die Arbeitsschutzmanagement Software unterstützt Sie dabei, den Arbeitsschutz in Ihrem Unternehmen zu gewährleisten und damit Ihren gesetzlichen Pflichten nachzukommen. Überprüfen Sie konsequent die vorliegenden Arbeitsbedingungen und verringern Sie Ihr Haftungsrisiko.

Mehr Rechtssicherheit im Arbeitsschutz
Unsere Dokumentationslösung Wartungsplaner bietet der Fachkraft für Arbeitssicherheit und Arbeitsschutz (FASI) eine umfassende Lösung zum Managen von Prüfterminen, Wartungen und Inspektionen. Mit der Software können Sie in nur wenigen Schritten ganz einfach eine Gefährdungsbeurteilung erstellen.
Jetzt Informationen einholen und sicher bestellen unter Arbeitsschutzsoftware auf www.Wartungsplaner.de

Regelmäßige Überprüfungen von Arbeitsmitteln
In der DGUV Vorschrift 1 „Grundsätze der Prävention“ und auch in der DGUV Regel 100-500 „Betreiben von Arbeitsmitteln“ werden regelmäßige Prüfungen und Kontrollen von Arbeitsmitteln gefordert. Natürlich muss die Prüfung der Arbeitsmittel auch Bestandteil der Gefährdungsbeurteilung sein.
In der Gefährdungsbeurteilung sollten zusätzlich die betriebsspezifischen Gegebenheiten berücksichtigt werden.

Festgelegt werden müssen:
Prüfintervalle, der Prüfumfang und der Personenkreis (Prüfer, sachkundige Person)

Beispiele für prüfpflichtige Arbeitsmittel:

  • Leitern und Tritte
  • Anschlagmittel
  • Stapler, Flurförderfahrzeuge
  • Elektrische Betriebsmittel nach DGUV Vorschrift 3
  • PSA
  • Anschlag und Lastaufnahmemittel
  • Regale und Lagereinrichtung



Prüftermine dokumentieren und erinnern lassen

Einfach klar und übersichtlich - Wartungstermine mit dem Wartungsplaner verwalten


Vorsorgeuntersuchung gemäß DGUV Vorschrift 2
Die Früherkennung arbeitsbedingter Erkrankungen ist fester Bestandteil des Arbeitsschutzes - Vorgabe (DGUV Vorschrift 2) zur Konkretisierung des Arbeitssicherheitsgesetzes

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