Ist der Leiterbeauftragte für die Leiterprüfung verantwortlich?

Verzeichnis für Leitern und Tritten , Leiterkontrolle und Leiterinspektion für den Leiterbeauftragten

Betriebssicherheitsverordnung
In der Betriebssicherheitsverordnung §§ 3 und 14 ist festgelegt, dass eine regelmäßige Prüfung von Leitern und Tritten durchzuführen ist

Erstellen Sie als Leiterbeauftragter einen Leitfaden für die Leiterprüfung im Betrieb.

Voraussetzungen für eine befähigte Person zur Prüfung von Leitern und Tritten
Wer zur befähigten Person zur Prüfung von Leitern und Tritten bestellt werden soll, muss drei Voraussetzungen erfüllen:

  • Eine einschlägige Berufsausbildung haben,
  • Berufserfahrung besitzen und
  • zeitnahe berufliche Tätigkeit ausüben.

Zustandsprüfung von Leitern und Tritten
Leitern und Tritte dürfen nur dann verwendet werden, wenn sich diese in einem sicheren Zustand befinden und sie regelmäßig wiederkehrend geprüft werden. Bevor Leitern und Tritte zum Einsatz kommen, ist im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung die sichere Verwendung zu beurteilen und zu dokumentieren.

Wie oft müssen Leitern und Tritte geprüft werden?
Leitern und Tritte müssen mindestens alle 12 Monate von einem Leiterbeauftragten geprüft werden.
Die Prüfintervalle richten sich nach den Betriebsverhältnissen, insbesondere nach der Nutzungshäufigkeit, der Beanspruchung sowie der Häufigkeit und Schwere festgestellter Mängel bei vorangegangenen Prüfungen.
Die erneute Überprüfung der Leitern und Tritte sowie des Leiterzubehörs muss jedoch spätestens nach 12 Monaten erfolgen.
Die Ergebnisse der Leiterprüfung müssen vom Leiterbeauftragten dokumentiert werden.

Was wird bei der UVV-Prüfung von Leitern und Tritte geprüft?
Bei der Leiterprüfung wird geprüft, ob Verschleiß, Verformungen oder Defekte vorliegen, ob Bauteile fehlen und Verbindungselemente ordnungsgemäß funktionieren.
Sind die Betriebsmittel in einem einwandfreien Zustand, werden Sie mit eine Prüfsiegel gekennzeichnet. Auf dem Prüfsiegel ist der Zeitpunkt der nächsten Leiterprüfung vermerkt. Liegen Mängel vor, werden die jeweiligen Leitern und Tritte aussortiert und dürfen nicht mehr verwendet werden.
Der Leiterbeauftragter erfasst als befähigte Person systematisch die Leitern und Tritte und kennzeichnet diese eindeutig mit Inventaretiketten. Die Überprüfung erfolgt anhand einer Checkliste. Die Dokumentation erfolgt in einer Leiterprüfersoftware, die an die nächste Leiterprüfung erinnert.


Die Software Wartungsplaner übernimmt die Verwaltung der Arbeits- und Betriebsmittel im Unternehmen und protokolliert somit lückenlos sämtliche Aktivitäten.

Rufen Sie uns bitte direkt an.
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Gerne können Sie uns auch per e-Mail kontaktieren
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Die Arbeit mit Leitern und Tritten ist im Arbeitsalltag besonders unfallträchtig.
Nicht umsonst ist die regelmäßige Prüfung der Arbeitsmittel gemäß Betriebssicherheitsverordnung und DGUV Information 208-016 verpflichtend. Neben der Dokumentation der Prüfung muss auch eine lesbare Leitergebrauchsanweisung gemäß DIN EN 131-3 angebracht sein.

Zustandsprüfung von Leitern und Tritten
Leitern und Tritte dürfen nur dann verwendet werden, wenn sich diese in einem sicheren Zustand befinden und sie regelmäßig wiederkehrend geprüft werden. Bevor Leitern und Tritte zum Einsatz kommen, ist im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung die sichere Verwendung zu beurteilen und zu dokumentieren.

Betriebsanweisung für Leitern und Tritte
Einfach klar und übersichtlich - Das bietet Ihnen der benutzerfreundliche Wartungsplaner für den Leiterbeauftragten.
Das Leiterprüfer Programm erstellt das Verzeichnis für Leitern und Tritten , Leiterkontrolle und Leiterinspektion nach DGUV Information 208-016

Wie oft müssen Leitern und Tritte geprüft werden?
Die Leiterprüfung muss mindestens einmal jährlich stattfinden. Die genauen Zeitabstände ergeben sich jedoch aus den Betriebsverhältnissen.
Sind Leitern und Tritte täglich im Einsatz, sollte auch die Leiterprüfung in Form einer Sicht- und Funktionsprüfung täglich durchgeführt werden. Die genauen Prüfintervalle legt der Arbeitgeber anhand der Ergebnisse der Gefährdungsbeurteilung fest.

Die regelmäßige Prüfung von Leitern und Tritten durch eine befähigte Person ergibt sich aus § 3 Betriebssicherheitsverordnung und der BGV D36.
Danach hat der Arbeitgeber für diese Prüfung zu sorgen. Eine Hilfestellung leistet dabei die Information der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung 208-016 „Handlungsanleitung für den Umgang mit Leitern und Tritten“. Die Prüfung ist durch befähigte Personen vorzunehmen, die der Arbeitgeber bestimmen kann. Diese Fachkräfte müssen jedoch die Vorgaben der Technischen Regel für Betriebssicherheit 1203 „Befähigte Personen“ erfüllen.

Profitieren von der Erfahrung unserer Experten und finden individuelle Lösungen für ihre betrieblichen Herausforderungen als Beauftragter für Leiterprüfungen.

Der Wartungsplaner dokumentiert die regelmäßige Überprüfung nach sicherheitsrelevanten und technischen Kriterien gemäß einschlägiger Regelwerke (DGUV Vorschrift 208-016, BetrSichV).

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Verwalten Sie Ihre Arbeits- und Betriebsmittel so komfortabel und rechtskonform wie nie zuvor und vergessen Sie keine Prüftermine und Prüfungen mehr. Die Durchführung und Dokumentation von Wartungen und Sachkundeprüfungen war noch nie so einfach!.

Kopf frei – für eine klarere Sicht auf das, was wirklich wichtig ist.
Termine, Aufgaben und Verpflichtungen sind in unseren Köpfen allgegenwärtig, kreisen ständig in unserem Geist.
Doch wenn die Menge an Informationen überwältigend wird, können wir an einen Punkt gelangen, an dem wir kognitiv überlastet sind.

Bei einem Punkt, an dem wir vor lauter Informationen erstarren und nicht mehr in der Lage sind, die Wartungen, Prüfungen und Reparaturen zu verarbeiten und entsprechend handeln, benötigen wir eine digitale Lösung.
Mit dem Wartungsplaner können Sie ihren Geist beruhigen und ihre Aufmerksamkeit auf die Wartungstermine schärfen. Kopf frei – für eine klarere Sicht auf das, was wirklich wichtig ist.

Prüftermine und Prüfprotokolle im Blick. So gestalten Sie Ihren Arbeitsalltag leichter und sicherer:
Mit dem digitalen Verwaltungssystem Wartungsplaner haben Sie alle wichtigen gesetzlich vorgeschriebenen Prüftermine und Prüfprotokolle im Blick.
Mit dem Wartungsplaner erfassen und verwalten Sie die Daten prüfpflichtiger Produkte, wie etwa Stapler, Maschinen, Elektrogeräte.
Mit der mobilen APP für Android oder Apple IOS als Lesegerät erfassen Sie die prüfpflichtigen Produkte, die mit Barcodeetiketten ausgestattet sind. Dank der mobilen Erfassung lässt sich jedes Produkt kinderleicht in die Datenbank aufnehmen und darin übersichtlich verwalten.

    Selbst wenn Sie bisher nur Excel genutzt haben. Der Umstieg ist ganz einfach.
    • problemlose Übernahme von bestehenden Daten dank Importmodul
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    • Unterstützung von mobilen Barcodescannern
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    Unternehmen sind in der Pflicht, wartungsrelevante Produkte regelmäßig prüfen zu lassen.
    Die Prüfung dienst zum Schutz aber auch zur vorbeugenden Instandhaltung und zur Vermeidung von kostenintensiven Ausfallzeiten. Der Wartungsmanager verschafft hier einen optimalen Überblick.

    Das Arbeitsschutzgesetz und die Betriebssicherheitsverordnung nehmen Unternehmen hier in die Pflicht.
    Hierbei geht um die Sicherheit der Mitarbeiter und um den Schutz von Anlagen, Maschinen und Umwelt.

    Unsere Software bietet eine Übersicht zu allen anstehenden Prüfungen und Terminen. Alle Prüfgegenstände werden in einer entsprechenden, unternehmensrelevanten Struktur dargestellt. Für jeden Prüfgegenstand werden dabei Stammdaten gepflegt und Dokumente wie Sicherheitsdatenblätter, Skizzen, Bedienungsanleitungen sowie Prüfzeugnisse hinterlegt.

    Abläufe im Asset Management planbarer gestalten
    Die Mission unserer Software ist es, die Abläufe im Asset Management effizienter, wirtschaftlicher und planbarer zu machen.
    Die drei wesentlichen Ziele unserer Software-Lösung sind folgende:

    • 1. Ist-Zustand leicht erfassbar machen:
      Dazu bieten wir unseren Nutzer intuitiv bedienbare, visuelle Tools.
    • 2. Maßnahmenplanung: Planen von Wartungsmaßnahmen
    • 3. Erinnerung: damit Sie keinen Prüftermin mehr verpassen

      • Prüftermine mit dem Prüf- und Wartungsplaner im Auge behalten!
        Alle Termine für Prüfungen vor der Inbetriebnahme, wiederkehrende oder außerordentliche Prüfungen können Sie mit dem Prüf- und Wartungsplaner im Auge behalten und koordinieren. Sie erhalten rechtzeitig eine Erinnerung. Somit können Sie nie wieder einen vorgeschriebenen Prüftermin übersehen!

        Visualisierung und Planung der Wartungstermine
        Der Wartungsplaner bietet alle Schritte von der Visualisierung und Planung über die Bereitstellung von Wartungsanleitungen, Checklisten bis hin Reporting. Mit wenigen Klicks können Statusinformationen zu allen Maschinen und Anlagen abgerufen und anstehende Aufgaben automatisiert per Mail an Ihre Service-Techniker verteilt werden. Somit haben Sie alles zur Durchführung der notwendigen Wartungsarbeiten verfügbar.

        Datenbank aller prüfungspflichtigen Betriebsmittel
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Prüftermine dokumentieren und erinnern lassen

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Software für Leiterbeauftragte. Leitern + Tritte
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