Ist der Leiterbeauftragte für die Leiterprüfung verantwortlich?

Verzeichnis für Leitern und Tritten , Leiterkontrolle und Leiterinspektion für den Leiterbeauftragten

Betriebssicherheitsverordnung
In der Betriebssicherheitsverordnung §§ 3 und 14 ist festgelegt, dass eine regelmäßige Prüfung von Leitern und Tritten durchzuführen ist

Erstellen Sie als Leiterbeauftragter einen Leitfaden für die Leiterprüfung im Betrieb.

Voraussetzungen für eine befähigte Person zur Prüfung von Leitern und Tritten
Wer zur befähigten Person zur Prüfung von Leitern und Tritten bestellt werden soll, muss drei Voraussetzungen erfüllen:

  • Eine einschlägige Berufsausbildung haben,
  • Berufserfahrung besitzen und
  • zeitnahe berufliche Tätigkeit ausüben.

Zustandsprüfung von Leitern und Tritten
Leitern und Tritte dürfen nur dann verwendet werden, wenn sich diese in einem sicheren Zustand befinden und sie regelmäßig wiederkehrend geprüft werden. Bevor Leitern und Tritte zum Einsatz kommen, ist im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung die sichere Verwendung zu beurteilen und zu dokumentieren.

Wie oft müssen Leitern und Tritte geprüft werden?
Leitern und Tritte müssen mindestens alle 12 Monate von einem Leiterbeauftragten geprüft werden.
Die Prüfintervalle richten sich nach den Betriebsverhältnissen, insbesondere nach der Nutzungshäufigkeit, der Beanspruchung sowie der Häufigkeit und Schwere festgestellter Mängel bei vorangegangenen Prüfungen.
Die erneute Überprüfung der Leitern und Tritte sowie des Leiterzubehörs muss jedoch spätestens nach 12 Monaten erfolgen.
Die Ergebnisse der Leiterprüfung müssen vom Leiterbeauftragten dokumentiert werden.

Was wird bei der UVV-Prüfung von Leitern und Tritte geprüft?
Bei der Leiterprüfung wird geprüft, ob Verschleiß, Verformungen oder Defekte vorliegen, ob Bauteile fehlen und Verbindungselemente ordnungsgemäß funktionieren.
Sind die Betriebsmittel in einem einwandfreien Zustand, werden Sie mit eine Prüfsiegel gekennzeichnet. Auf dem Prüfsiegel ist der Zeitpunkt der nächsten Leiterprüfung vermerkt. Liegen Mängel vor, werden die jeweiligen Leitern und Tritte aussortiert und dürfen nicht mehr verwendet werden.
Der Leiterbeauftragter erfasst als befähigte Person systematisch die Leitern und Tritte und kennzeichnet diese eindeutig mit Inventaretiketten. Die Überprüfung erfolgt anhand einer Checkliste. Die Dokumentation erfolgt in einer Leiterprüfersoftware, die an die nächste Leiterprüfung erinnert.


Die Software Wartungsplaner übernimmt die Verwaltung der Arbeits- und Betriebsmittel im Unternehmen und protokolliert somit lückenlos sämtliche Aktivitäten.

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Gerne können Sie uns auch per e-Mail kontaktieren
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Die Arbeit mit Leitern und Tritten ist im Arbeitsalltag besonders unfallträchtig.
Nicht umsonst ist die regelmäßige Prüfung der Arbeitsmittel gemäß Betriebssicherheitsverordnung und DGUV Information 208-016 verpflichtend. Neben der Dokumentation der Prüfung muss auch eine lesbare Leitergebrauchsanweisung gemäß DIN EN 131-3 angebracht sein.

Zustandsprüfung von Leitern und Tritten
Leitern und Tritte dürfen nur dann verwendet werden, wenn sich diese in einem sicheren Zustand befinden und sie regelmäßig wiederkehrend geprüft werden. Bevor Leitern und Tritte zum Einsatz kommen, ist im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung die sichere Verwendung zu beurteilen und zu dokumentieren.

Betriebsanweisung für Leitern und Tritte
Einfach klar und übersichtlich - Das bietet Ihnen der benutzerfreundliche Wartungsplaner für den Leiterbeauftragten.
Das Leiterprüfer Programm erstellt das Verzeichnis für Leitern und Tritten , Leiterkontrolle und Leiterinspektion nach DGUV Information 208-016

Wie oft müssen Leitern und Tritte geprüft werden?
Die Leiterprüfung muss mindestens einmal jährlich stattfinden. Die genauen Zeitabstände ergeben sich jedoch aus den Betriebsverhältnissen.
Sind Leitern und Tritte täglich im Einsatz, sollte auch die Leiterprüfung in Form einer Sicht- und Funktionsprüfung täglich durchgeführt werden. Die genauen Prüfintervalle legt der Arbeitgeber anhand der Ergebnisse der Gefährdungsbeurteilung fest.

Die regelmäßige Prüfung von Leitern und Tritten durch eine befähigte Person ergibt sich aus § 3 Betriebssicherheitsverordnung und der BGV D36.
Danach hat der Arbeitgeber für diese Prüfung zu sorgen. Eine Hilfestellung leistet dabei die Information der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung 208-016 „Handlungsanleitung für den Umgang mit Leitern und Tritten“. Die Prüfung ist durch befähigte Personen vorzunehmen, die der Arbeitgeber bestimmen kann. Diese Fachkräfte müssen jedoch die Vorgaben der Technischen Regel für Betriebssicherheit 1203 „Befähigte Personen“ erfüllen.

Profitieren von der Erfahrung unserer Experten und finden individuelle Lösungen für ihre betrieblichen Herausforderungen als Beauftragter für Leiterprüfungen.

Der Wartungsplaner dokumentiert die regelmäßige Überprüfung nach sicherheitsrelevanten und technischen Kriterien gemäß einschlägiger Regelwerke (DGUV Vorschrift 208-016, BetrSichV).

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Kennzeichnung Ihrer Maschinen und Werkzeuge
Zur Kennzeichnung der Maschinen, Werkzeuge und anderer Betriebsmittel nutzen wir neben den Barcode Etiketten auch die Near Field Communication (NFC) Technologie.
Anhand der Inventarnummer sehen Sie alle hinterlegten Informationen zu jedem verknüpften Betriebsmittel auf einen Blick.
Verwalten Sie alle Details direkt in der App und auf Ihrem Computer. Ändern Sie z.B. den Einsatzort oder ordnen Sie das Inventar eine Person zu.

Bessere Dokumentenverarbeitung im Wartungsplaner
In der neuen Generation vom Wartungsplaner haben Sie eine bessere Dokumentenverarbeitung.
Da sich Geschäftsprozesse ständig weiterentwickeln, gibt es keine Einheitslösung, die für alle passt. Stattdessen muss die Technologie für intelligente Wartungsplanung und Dokumentenverarbeitung mit den Anforderungen des Unternehmens Schritt halten können.
Dabei geht es nicht nur um Kosteneinsparungen, sondern auch um die Verbesserung der Arbeitssicherheit, dem Arbeitsschutz und die Steigerung der betrieblichen Effizienz durch intelligente Dokumentenverarbeitung.

Wir von der HOPPE Unternehmensberatung entwickeln die Funktionen vom Wartungsplaner ständig weiter, damit Sie schneller automatisieren, neue Erkenntnisse gewinnen und Ihre Daten in verwertbare Informationen umwandeln können.
Sehen Sie selber, wie die Wartungsplaner Kerntechnologie zum Instandhaltungsmanagement, Wartungsmanagement und zur Dokumentenverarbeitung die Herausforderungen der Dokumentenverarbeitung meistert. .

Prüfung Leitern und Tritte – das sollten Sie wissen
Unternehmer tragen Verantwortung für die Sicherheit ihrer Angestellten.

Der Wartungsplaner dokumentiert Leiterprüfungen.
Prüfungen von Leitern & Tritten zuverlässig dukumentieren.
Unsere Software bietet alles, was Sie für die Dokumentation und Steuerung vorgeschriebener Leiterprüfungen brauchen.
Gesetzlich ist in der geltenden Betriebssicherheitsverordnung §3 und §14 festgelegt, dass eine regelmäßige Prüfung von Leitern und Tritten nach DGUV Vorschrift 208-016 durchgeführt werden muss.
Die Zeitintervalle für die Prüfung richten sich nach den Betriebsverhältnissen, nach der Nutzungshäufigkeit, der Beanspruchung bei der Benutzung sowie der Häufigkeit und Schwere festgestellter Mängel bei vorangegangenen Prüfungen.

Der Wartungsplaner dokumentiert die regelmäßige Überprüfung nach sicherheitsrelevanten und technischen Kriterien gemäß einschlägiger Regelwerke (DGUV Vorschrift 208-016, BetrSichV).

Regelmäßige Überprüfungen von Arbeitsmitteln
In der DGUV Vorschrift 1 „Grundsätze der Prävention“ und auch in der DGUV Regel 100-500 „Betreiben von Arbeitsmitteln“ werden regelmäßige Prüfungen und Kontrollen von Arbeitsmitteln gefordert. Natürlich muss die Prüfung der Arbeitsmittel auch Bestandteil der Gefährdungsbeurteilung sein.
In der Gefährdungsbeurteilung sollten zusätzlich die betriebsspezifischen Gegebenheiten berücksichtigt werden.

Festgelegt werden müssen:
Prüfintervalle, der Prüfumfang und der Personenkreis (Prüfer, sachkundige Person)

Beispiele für prüfpflichtige Arbeitsmittel:

  • Leitern und Tritte
  • Anschlagmittel
  • Stapler, Flurförderfahrzeuge
  • Elektrische Betriebsmittel nach DGUV Vorschrift 3
  • PSA
  • Anschlag und Lastaufnahmemittel
  • Regale und Lagereinrichtung

Wir richten unser Augenmerk auf die Kundenzufriedenheit.
Die HOPPE Unternehmensberatung ist führend im Bereich Arbeitsschutzsoftware verbunden mit der Dokumentation von Prüf- und Wartungstermine. Wir richten immer ein Augenmerk auf Kundenzufriedenheit. Dank einer hoch qualifizierten Organisation, bietet die HOPPE Unternehmensberatung seinen Kunden Unterstützung während allen Phasen der Lebensdauer des Produkts Wartungsplaner, von der Auswahl bis hin zu Hilfestellungen nach dem Kauf.

Planung, Verwaltung und Überprüfung Ihrer Instandhaltungsaufgaben
Die benutzerfreundliche Software Wartungsplaner für das Instandhaltungsmanagement unterstützt Sie bei der Planung, Verwaltung und Überprüfung Ihrer Instandhaltungsaufgaben. Alle wichtigen Themen wie Inspektion, Wartung, Instandsetzung oder gesetzlich vorgeschriebene Überprüfungen deckt die Software ab. Sämtliche Instandhaltungsaufträge werden in einem Instandhaltungskalender mit der Möglichkeit zur direkten Bearbeitung strukturiert dargestellt. Planen Sie zyklische, wiederkehrende Instandhaltungsaufgaben und Revisionen nach frei definierbaren Intervallen. Erfassung von Störmeldungen mit einer automatischer Benachrichtigung mit dem Modul EMail-Center.

Arbeitssicherheit und Arbeitsschutz digital organisieren!
Gemeinsam mit Fachleuten aus der Industrie wurde der Wartungsplaner und mobile App über Jahre hinweg konzipiert. Arbeitssicherheit und Arbeitsschutz einfach organisieren, unter dieser Maxime stellt die Hoppe Unternehmensberatung ihren Kunden die Wartungsplaner-Lösung bereit. Effizientes Arbeiten, Transparenz über alle fälligen und durchgeführten Aufgaben und Ergebnisse, Rechts- und Revisionssicherheit sind Mehrwerte von denen Anwender der Software nachhaltig profitieren. Organisieren Sie jetzt Ihre Arbeitssicherheit leicht und einfach und genial!

Wir verfolgen die Strategie, Transparenz in der Organisation der Arbeitsschutztermine zu schaffen.
Unser Ziel ist es, die Effektivität und Effizienz der Managementsysteme für Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit nachhaltig zu optimieren. Effektivität, Effizienz und Nachhaltigkeit im Arbeitsschutz stehen bei uns hier im Fokus.



Prüftermine dokumentieren und erinnern lassen

Einfach klar und übersichtlich - Wartungstermine mit dem Wartungsplaner verwalten


Ist der Leiterbeauftragte für die Leiterprüfung verantwortlich?
Verzeichnis für Leitern und Tritten , Leiterkontrolle und Leiterinspektion für den Leiterbeauftragten - Die regelmäßige Prüfung der Arbeitsmittel ist gemäß der Betriebssicherheitsverordnung und DGUV Information 208-016 verpflichtend.

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Software für Leiterbeauftragte. Leitern + Tritte
Rechtliche Bestimmungen für die Prüfung von Leitern und Tritten befähgte Person (SACHKUNDIGER) für Leitern und Tritte (LEITERBEAUFTRAGTER)

Rechtliche Bestimmungen für die Prüfung von Leitern und Tritten
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