Brandschutzordnung alle 2 Jahre durch eine fachkundige Person prüfen lassen!

Die Brandschutzordnung ist in der DIN 14096 festgehalten

Aktuelle Vorschriften zur Brandschutzordnung sicher umsetzen
Brandschutzordnungen müssen stets auf dem aktuellen Stand gehalten werden. Die Brandschutzordnung enthält unter anderem Regeln für das Verhalten von Personen in einem Gebäude oder Betrieb im Brandfall.
Jeder Betrieb ist gesetzlich dazu verpflichtet, die aktuellen Vorschriften im Brandschutz umzusetzen. Werden Räume anders genutzt als bisher , so sind Sie verpflichtet, Ihre Brandschutzordnung anzupassen bzw. alle 2 Jahre durch eine fachkundige Person prüfen zu lassen.

Prüftermine im Brandschutz müssen geplant und sorgfältig terminiert werden.
Mit der Software Wartungsplaner haben Sie alle wichtigen Termine und Dokumente wie Prüfvorlagen, Checklisten und Nachweise stets zur Hand. Das Tool bietet eine einfache Erfüllung Ihrer Brandschutzmaßnahmen und eine rechtssichere Dokumentation der durchzuführenden Brandschutzbegehungen.


Die Software Wartungsplaner übernimmt die Verwaltung der Arbeits- und Betriebsmittel im Unternehmen und protokolliert somit lückenlos sämtliche Aktivitäten.

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Wann muss die Brandschutzordnung aktualisiert werden?
Die betriebliche Brandschutzordnung stellt eine der wichtigsten Anforderungen an den Brandschutz im Unternehmen dar. Für eine gute Planung und flüssige Organisation ist es deswegen unerlässlich, die Lebensakten der Brandschutzeinrichtungen zu kennen.

Rechtssichere Umsetzung der Vorgaben:
Hinterlegen Sie im wartungsplaner praktische Erläuterungen zu den wichtigsten Rechtsvorschriften.

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Alle Wartungstermine der Geräte werden im digitalen Gerätemanagement Programm verwaltet und stehen jederzeit für alle Mitarbeiter zur Verfügung - egal ob im Büro oder unterwegs. Deshalb verfolgen wir bei der Weiterentwicklung das Ziel, dass unsere Software ohne große Schulung und damit intuitiv anwendbar ist.
Das digitale Gerätemanagement ermöglicht eine digitale Verwaltung der Arbeitsmittel.
So gelingt der Start in die digitale Geräteverwaltung schnell und ohne großes Kostenrisiko.

In jedem Unternehmen ist eine Vielzahl von Arbeitsschutz-Anforderungen zu berücksichtigen.
Wie lassen sich die Arbeitsschritte digitalisieren?
Wie werden Prüftermine über eine Software-Lösungen abgewickelt?
Wie lassen sich Gefährdungsbeurteilungen erstellen?
Wie lassen sich Mitarbeiterunterweisungen organisieren?

Arbeitsmittel sind Werkzeuge, Geräte, Maschinen oder Anlagen, die für die Arbeit verwendet werden, sowie überwachungsbedürftige Anlagen.
Die präzisen Verpflichtungen zum Arbeitsschutz werden im Einzelnen in einer Reihe von Gesetzen, Verordnungen und Vorschriften weiter vertieft.
Diejenigen Bereiche des Arbeitsschutzes, die die Unfallgefahren im Umgang mit Arbeitsmitteln betreffen, werden zum Einen durch die Betriebssicherheitsverordnung geregelt, zum anderen von der DGUV.
Das Hauptziel beider ist hier die Sicherheit und der Schutz der Gesundheit von Beschäftigten (§1 Abs. 1 BetrSichV).
Die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) ist damit einer der maßgeblichen Rechtsgrundlagen für die Sicherheitspflichten des Arbeitgebers im Umgang mit Arbeitsmitteln. Daher wird in der BetrSichV auch festgelegt was genau als Arbeitsmittel zu verstehen ist.



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