Neue Arbeitsstättenverordnung in Kraft Die neue Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) ist Kraft.

Arbeitsstätten gemäß Arbeitsstättenverordnung sicher prüfen und betreiben

Die Arbeitsstättenverordnung dient der Sicherheit
Die Arbeitsstättenverordnung dient der Sicherheit und dem Schutz der Gesundheit der Beschäftigten beim Einrichten und Betreiben von Arbeitsstätten.

Arbeitsstättenverordnung und die Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR) einfach erfüllen und umsetzen.
Die Arbeitsstättenverordnung regelt die Sicherheit und den Gesundheitsschutz der Beschäftigten in Arbeitsstätten.

Struktur der Arbeitsstättenverordnung geändert
Neue Arbeitsstättenverordnung in Kraft Die neue Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) wurde am 2. Dezember im Bundesgesetzblatt veröffentlicht, seit 3. Dezember ist sie in Kraft.
Die Struktur der Verordnung wird insgesamt so verändert, dass die bisherige Bildschirmarbeitsverordnung (BildscharbV) in die Arbeitsstättenverordnung in Artikel 1 eingeordnet wird. Artikel 2 wird in Zukunft eine eigenständige Arbeitsschutzverordnung zur künstlichen optischen Strahlung (OStrV) enthalten.

Behalten Sie den Überblick über die prüfpflichtigen Betriebsmittel in Betrieb


Die Software Wartungsplaner übernimmt die Verwaltung der Arbeits- und Betriebsmittel im Unternehmen und protokolliert somit lückenlos sämtliche Aktivitäten.

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Wie Sie die Arbeitsstättenverordnung im Unternehmen wirkungsvoll in die Praxis umsetzen!
Die Verordnung zur Änderung von Arbeitsschutzverordnungen.

Arbeitsstätten sicher prüfen und betreiben.
Was hat sich geändert, welche Auswirkungen hat die neue Arbeitsstättenverordnung ? Am 3. Dezember 2016 ist die Arbeitsstättenverordnung in neuer Fassung in Kraft getreten. Umfangreicher als die bisherige ArbStättV enthält die neue Fassung Regelungen zu Beleuchtung und Sichtverbindungen nach außen, Sanitärräumen, Pausenräumen und Unterkünften. Das Thema Bildschirmarbeitsplätze wurde komplett neu aufgenommen.

Verwaltung der Unterweisungen. übersichtliche Reporting der Unterweisu

Unterweisung gemäß ArbSchG dokumentieren
Unterweisung gem. §12 ArbSchG, § 12 BetrSichV und § 4 DGUV Vorschrift 1
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Mit dem Wartungsplaner haben Sie Ihr Arbeitsschutzmanagementsystem (AMS) sicher im Griff.
Behelfsmäßige Exceltabellen, Listenchaos und Insellösungen gehören der Vergangenheit an. Alle relevanten Informationen sind so für die zuständige Fachkraft für Arbeitssicherheit über wenige Klicks verfügbar. Die Windows Software-Lösung unterstützt Sie bei der Implementierung, Aufrechterhaltung und Verbesserung Ihres Arbeitsschutzmanagementsystems (AMS) und entspricht den Empfehlungen der Berufsgenossenschaft für das Prüffristenmanagement.

Betriebsmittel verwalten ganz einfach
Die Zeiten von manuellen Excel-Tabellen für die Überwachung der Arbeitsschutztermine sind vorbei. Räumen Sie endlich mit verständlicher und günstiger Software auf. Mit unserem Wartungsplaner organisieren Sie Ihre Betriebsmittel und werden an allen Prüftermine erinnert.

Abkürzungen - Beschreibung

  • HochhVO - Hochhausverordnung
  • KhBauVO - Krankenhausbauverordnung
  • LfB - Landesbevollmächtigter für Bahnaufsicht
  • MPBetreibV - Medizinprodukte-Betreibr VO
  • MPG - Medizinprodukte Gesetz
  • MRL - EG-Maschinenrichtlinie
  • RdErl NW - Runderlass des Minesteriums für Städtbau und Wohnen, Kultur und Sport
  • RöV - Röntgenverordnung
  • RRwS - Richtlinie für Rohrleitungsanlagen zum Befördern wassergefährdender Stoffe
  • SächsTechPrüfVO - Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums des Innern über die Prüfung technischer Anlagen und Einrichtungen nach Bauordnungsrecht
  • SkPersVO - Sachkundige-Personen-Verordnung
  • SP - Sachkundige Person
  • SPrüfV - Sicherheitsanlagen-Prüfverordnung
  • StörfallV - Störfallverordnung
  • StrSchV - Strahlenschutzverordnung
  • SV - Sachverständiger
  • TA Luft - Technische Anleitung zur Reinhaltung der Luft
  • ThürTechPrüfVO - Thüringer Verordnung über die Prüfung technischer Anlage und Einrichtungen in Gebäuden
  • TPrüfV - Technische Prüfverordnung
  • TPrüfVO - Technische Prüfungsverordnung - Sachsen-Anhalt
  • TPrüfVO - Technische Prüfverordnung - Nordrhein-Westfalen
  • TRB - Technische Regeln Druckbehälter
  • TRbF - Technische Richtlinie über den Umgang mit brennbaren Flüssigkeiten
  • UVV - Unfallverhütungsvorschriften
  • VAwS - Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen und über Fachbetriebe
  • VbF - Verordung über brennbare Flüssigkeiten
  • VBG - Verband der Gewerblichen Berufsgenossenschaften
  • VDE - Verband der Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik e.V.
  • VdS - Verband der Sachversicherer
  • VkV - Verkaufstättenverordnung
  • VkVO - Verkaufstättenverordnung
  • VOGL - Verordnung über Gashochdruckleitungen
  • VStättV - Versammlungsstättenverordnung
  • VStättVO - Versammlungsstättenverordnung
  • VvVFeuA - Verwaltungsvorschrift über Feuerungsanlagen
  • WHG - Wasserhaushaltsgesetz
  • ZfP - zerstörungsfreie Werkstoffprüfung
  • ZH - Berufsgenossenschaftliche Richtlinie, Sicherheitsregeln, Grundsätze, Merkblätter
  • ZS - Zertifizierstelle
  • ZÜS - Zugelassene Überwachungsstelle nach § 14 GSG

Für eine sichere Instandhaltung sind Sie auf zuverlässige Abläufe angewiesen.
Als ideale Schnittstelle zwischen Ihrer Instandhaltungs- und Wartungsabteilung bieten wir Ihnen einfach sichere Windowssoftware, die Sie bei der Organisation und Durchführung Ihrer Instandhaltungsarbeiten unterstützen. Dadurch konzentrieren sich Ihre Mitarbeiter auf das Wesentliche.
Wir können auf jahrelange Erfahrung im Bereich Instandhaltung, Instandhaltungsmanagement und Wartungsorganisation zurückgreifen.

Die kalendarische Übersicht im digitalen Wartungskalender sorgt für den perfekten Überblick aller Wartungen
Der digitale Wartungskalender gepaart mit cleveren Filterfunktionen je Kategorie und Gruppe sorgen für den perfekten Überblick im Wartungsplaner.
Durch den Wechsel zwischen Monats- und Jahresansichten erkennt man genau, wann welche Wartung demnächst ansteht. Mittels Ampeldarstellung werden überfällige Wartungen direkt sichtbar.

Aufgaben im Arbeitsschutz delegieren
Akzeptables Ergebnis im Arbeitsschutz schaffen. Einen guten Job machen Sie als Sicherheitsfachkraft, wenn Sie Aufgaben im Arbeitsschutz erfolgreich an Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter übertragen. Dazu braucht es die richtige Balance zwischen Vertrauen und Kontrolle. Doch wann ist wie viel Kontrolle nötig? Und wie wächst das Vertrauen, wenn es zum Beispiel um wichtige und komplexe Aufgaben geht?>BR> Der Wartungsplaner ist eine Unterstützung, damit alle Aufgaben wie erwartet erledigt werden.
Zunächst müssen Sie als Sicherheitsfachkraft retten, was zu retten ist. Sie müssen die prüfpflichtigen Betriebsmittel und die Aufgaben wie Wartungen und Prüfungen protokollieren und versuchen, in der zur Verfügung stehenden Zeit ein akzeptables Ergebnis zu schaffen.

Dokumentieren Sie administrative und technische Wartungsmaßnahmen.
Koordinieren und dokumentieren Sie administrative und technische Wartungs- und Instandhaltungsmaßnahmen.
Mit dem Wartungsplaner sind Sie jederzeit über den aktuellen Wartungsstand informiert. In der Software sehen auf einen Blick, welche Aufgaben und Arbeiten noch offen sind.



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Dann kontaktieren Sie uns.
Gerne stehen wir Ihnen beratend bei, um Ihnen die passende Lösung für Sie und Ihren Unterhalt zu bieten.
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Prüftermine dokumentieren und erinnern lassen

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Haben Sie die Prüfberichte für den Betriebsprüfer griffbereit?
Sind Sie gut vorbereitet für das Audit?
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Neue Arbeitsstättenverordnung in Kraft Die neue Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) ist Kraft.
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Die deutsche Verordnung über Arbeitsstätten enthält Mindestvorschriften für die Sicherheit und den Gesundheitsschutz der Beschäftigten beim Einrichten und Betreiben von Arbeitsstätten
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So setzen Sie die Verordnung für Arbeitsstätten in der Praxis um. So konkretisieren Sie die Anforderungen der Arbeitsstättenverordnung.