Wartungsplaner dokumentiert alles, was Sie für die vorgeschriebene DGUV Vorschrift elektrische Anlagen brauchen.

Prüfplaketten nach DGUV Vorschrift 3


Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Geräte, Arbeits- und Betriebsmittel
Alle Unternehmen, die ortsveränderliche elektrische Geräte verwenden, sind von der Prüfpflicht und den Regelungen der DIN VDE 0701-0702 betroffen.
Diese Regelungen sind Grundlage für die Wiederholungsprüfungen, zu denen der Gesetzgeber verpflichtet.
Mit dem Wartungsplaner kommen Sie gesetzlichen Dokumentationspflicht der elektrischen Betriebsmittel nach.

Jedes Prüfprotokoll DGUV Vorschrift 3 ist im Wartungsplaner griffbereit. Über 25 Jahre Erfahrung.

Elektrische Anlagen und Betriebsmittel müssen regelmäßig geprüft werden. Erledigen Sie ihre Arbeiten einfacher und sicherer als je zuvor. Laut § 5 DGUV Vorschrift 3 ist der Unternehmer dafür verantwortlich, dass elektrische Anlagen und Betriebsmittel auf ihren ordnungsgemäßen Zustand geprüft werden und zwar

  • vor der ersten Inbetriebnahme.
  • nach einer Änderung oder Instandsetzung vor der Wiederinbetriebnahme,
  • in bestimmten Zeitabständen und
  • durch eine Elektrofachkraft oder unter Leitung und Aufsicht einer Elektrofachkraft.

TRBS 1201 "Prüfungen von Arbeitsmitteln und überwachungsbedürftigen Anlagen"
Die Technische Regel für Betriebssicherheit 1201 setzt Forderungen an die Dokumentation um. Nach Abschnitt 4.2.2 „Aufzeichnungen von Prüfungen nach Nummer 3.3.2“ muss der Arbeitgeber festlegen, dass und wie das Ergebnis durch eine befähigte Person aufgezeichnet wird. Die Aufzeichnungen müssen der Art und dem Umfang der Prüfung angemessen sein.
Zuzüglich zu einer Prüfplakette gehört zur rechtssicheren Dokumentation ein Prüfprotokoll, das dezidierte Messwerte und die zur Anwendung gelangten Messverfahren enthält. Die dokumentierten Prüfergebnisse müssen dem Prüfling einwandfrei zugeordnet werden können. Dies erfolgt anhand einer eindeutig vergebenen Prüflingsnummer oder Inventarnummer.


Die Software Wartungsplaner übernimmt die Verwaltung der Arbeits- und Betriebsmittel im Unternehmen und protokolliert somit lückenlos sämtliche Aktivitäten.

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DGUV Vorschrift 3
Die DGUV Vorschrift 3, elektrische Anlagen und Betriebsmittel (vormals BGV A3) besagt, dass alle elektrischen Anlagen und Betriebsmittel ausschließlich von einer Elektrofachkraft oder von Personen unter Leitung und Aufsicht einer Elektrofachkraft errichtet, gewartet oder verändert werden dürfen.

Durchführung von Wiederholungsprüfungen an elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln
Voraussetzung zur Durchführung der Prüfung ist es, daß die verantwortliche Elektrofachkraft die anzuwendenden elektrotechnischen Regeln, insbesondere DIN VDE 0105, „Betrieb von elektrischen Anlagen“ und DIN VDE 0701-0702 „Prüfung nach Instandsetzung, Änderung elektrischer Geräte - Wiederholungsprüfung elektrischer Geräte“ zur Verfügung hat, diese kennt und anwenden kann.
Die zur Prüfung verwendeten Messgeräte müssen der DIN VDE 0413 bzw. EN 61557 DIN 0404 entsprechen.

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STK + MTK Prüfungen nach MPBetreibV: Die Sicherheitstechnische Kontrolle (STK) ist eine gesetzlich vorgeschriebene Prüfung.
Die „Sicherheitstechnische-Kontrolle“, auch kurz STK genannt, ist eine vom Deutschen Gesetz vorgeschriebene, periodisch wiederkehrende Prüfung für Medizinprodukte.

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Arbeitssicherheit und Arbeitsschutz digital dokumentieren spart Zeit, bietet Rechtssicherheit und schafft Übersicht über den Status der Arbeits- und Betriebsmittel. Laut Arbeitsschutzgesetz ist die Dokumentation des Arbeitsschutzes und der Arbeitssicherheit im Betrieb Pflicht.

Eine lückenlose Dokumentation spielt vor allem im Bereich Arbeitssicherheit eine große Rolle. Mit dem Wartungsplaner verfügt die Fachkraft für Arbeitssicherheit und Arbeitsschutz (FASI) eine umfassende Lösung, die zur Arbeitssicherheit in Ihrem Unternehmen beiträgt.

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Mit dem Arbeitsmittel- und Anlagenkataster im Wartungsplaner zeigen Sie auf einfachste Weise die einzuhaltenden Prüfpflichten zu Ihren Arbeitsmitteln auf.

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Der Wartungsplaner hat als Ziel Sie als Wartungstechniker bei der täglichen Arbeit zu begleiten. Die Software ermöglicht in Produktionsbetrieben eine bessere Instandhaltungsplanung und Koordinierung der Instandhaltungsarbeiten.

Ein Wartungsplaner ist eine Software, die Unternehmen bei der Organisation und Verwaltung von Wartungsaktivitäten unterstützt. Mit einem Wartungsplaner können Unternehmen Wartungsarbeiten für Anlagen, Maschinen, Fahrzeuge oder andere Geräte planen, verfolgen und dokumentieren.

Die Software kann automatische Erinnerungen für anstehende Wartungsarbeiten senden, Wartungspläne erstellen, Wartungshistorien verfolgen und Berichte über Wartungsaktivitäten generieren. Dadurch können Unternehmen ihre Wartungsprozesse optimieren, Ausfallzeiten reduzieren und die Lebensdauer ihrer Anlagen und Geräte verlängern.



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Prüfplaketten nach DGUV Vorschrift 3 - elektrischen Anlagen ausschließlich von einer Elektrofachkraft oder von Personen unter Leitung und Aufsicht einer Elektrofachkraft prüfen.

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