DGUV Vorschrift elektrische Anlagen

Prüfplaketten nach DGUV Vorschrift 3 Laut § 5 DGUV Vorschrift 3 ist der Unternehmer dafür verantwortlich, dass elektrische Anlagen und Betriebsmittel auf ihren ordnungsgemäßen Zustand geprüft werden.

elektrische Anlagen und Betriebsmittel müssen regelmäßig geprüft werden

Laut § 5 DGUV Vorschrift 3 ist der Unternehmer dafür verantwortlich, dass elektrische Anlagen und Betriebsmittel auf ihren ordnungsgemäßen Zustand geprüft werden und zwar

  • vor der ersten Inbetriebnahme.
  • nach einer Änderung oder Instandsetzung vor der Wiederinbetriebnahme,
  • in bestimmten Zeitabständen und
  • durch eine Elektrofachkraft oder unter Leitung und Aufsicht einer Elektrofachkraft.

Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Geräte, Arbeits- und Betriebsmittel
Alle Unternehmen, die ortsveränderliche elektrische Geräte verwenden, sind von der Prüfpflicht und den Regelungen der DIN VDE 0701-0702 betroffen.
Diese Regelungen sind Grundlage für die Wiederholungsprüfungen, zu denen der Gesetzgeber verpflichtet.
Mit dem Wartungsplaner kommen Sie gesetzlichen Dokumentationspflicht der elektrischen Betriebsmittel nach.

TRBS 1201 "Prüfungen von Arbeitsmitteln und überwachungsbedürftigen Anlagen"
Die Technische Regel für Betriebssicherheit 1201 setzt Forderungen an die Dokumentation um. Nach Abschnitt 4.2.2 „Aufzeichnungen von Prüfungen nach Nummer 3.3.2“ muss der Arbeitgeber festlegen, dass und wie das Ergebnis durch eine befähigte Person aufgezeichnet wird. Die Aufzeichnungen müssen der Art und dem Umfang der Prüfung angemessen sein.
Zuzüglich zu einer Prüfplakette gehört zur rechtssicheren Dokumentation ein Prüfprotokoll, das dezidierte Messwerte und die zur Anwendung gelangten Messverfahren enthält. Die dokumentierten Prüfergebnisse müssen dem Prüfling einwandfrei zugeordnet werden können. Dies erfolgt anhand einer eindeutig vergebenen Prüflingsnummer oder Inventarnummer.


Die Software Wartungsplaner übernimmt die Verwaltung der Arbeits- und Betriebsmittel im Unternehmen und protokolliert somit lückenlos sämtliche Aktivitäten.

Rufen Sie uns bitte direkt an.
Telefon: +49 (0) 6104 / 65327
Gerne können Sie uns auch per e-Mail kontaktieren
info@Wartungsplaner.ch

Download Bestellen

DGUV Vorschrift 3
Die DGUV Vorschrift 3, elektrische Anlagen und Betriebsmittel (vormals BGV A3) besagt, dass alle elektrischen Anlagen und Betriebsmittel ausschließlich von einer Elektrofachkraft oder von Personen unter Leitung und Aufsicht einer Elektrofachkraft errichtet, gewartet oder verändert werden dürfen.

So organisieren Sie effizient und dokumentieren Sie rechtssicher Ihre Elektrosicherheit
Für jede Elektrofachkraft gibt es im Wartungsplaner ein Informationspaket für die Organisation und Dokumentation der Elektrosicherheit in Ihrem Unternehmen.
Die Schwerpunkte unserer Praxislösung liegen auf der Effizienz bei der Organisation und der rechtssicheren Dokumentation der betrieblichen Elektrosicherheit.

Arbeitsmittelprüfung . Prüfen: Anschlagmittel, kraftbetätigte Türen &

Software erleichert die Arbeitsmittelprüfung
Software meistert die gesetzlichen Pflichten bei den der Arbeitsmittelprüfung leichter.. Die Arbeitsmittelprüfung ist neben der Gefährdungsbeurteilung eine elementare Säule im Arbeitsschutz.
mehr lesen

Software für MRO Maintenance, Repair, Overhaul . Planung und Dokumenta

Software für MRO Maintenance, Repair, Overhaul
Klipp und klar: Dokumentation MRO Maintenance Repair Overhaul. Mit dem Wartungsplaner verfügen Sie über professionelle Auswertungen
mehr lesen

Software zur Verwaltung der Gefahrstoffen in Form eines Gefahrstsoffka

Gefahrstoffkennzeichnung - Verwaltung Gefahrstoffe
Gefahrstsoffkataster sicher verwalten. Die Gefahrstoffkennzeichnung ist ein wichtiges und unentbehrliches Element.
mehr lesen

Wie und wo finde ich die  passende  Instandhaltungssoftware  Wartungsp

Instandhaltungssoftware versus Wartungsplaner
Was sind die Unterschiede? Wie erfolgt die Dokumentation von Instandhaltungsaufgaben. Finden Sie die passende Wartungs- / Instandhaltungssoftware für Ihr Unternehmen, mit der Sie Ihre Geschäftsabläufe beschleunigen und einen vollständigen Überblick erhalten.
mehr lesen



Sie suchen weitere Informationen zum Wartungsplaner oder haben eine dringende Frage?
Zögern Sie nicht, wir helfen Ihnen gerne weiter.
An jedem Werktag sind wir zwischen 8:00 und 17:00 Uhr bereit, um Sie bei Bedarf zu unterstützen.
Teilen Sie uns per E-Mail Kontaktformular oder Telefon +49(0)6104/65327 mit, was wir für Sie tun können.
Wir sorgen dann dafür, dass Ihre Fragen den richtigen Ansprechpartner erreichen.
So können wir Ihnen schnellstmöglich helfen und den besten Service bieten.



Haben Sie Fragen?

Benötigen Sie mehr Informationen zum Wartungsplaner?

Dann kontaktieren Sie uns.
Gerne stehen wir Ihnen beratend bei, um Ihnen die passende Lösung für Sie und Ihren Unterhalt zu bieten.
Telefon: +49 6104/65327

Prüftermine dokumentieren und erinnern lassen

Einfach klar und übersichtlich - Wartungstermine mit dem Wartungsplaner verwalten

Erfüllen Sie Ihre Prüfpflichten.

Haben Sie die Prüfberichte für den Betriebsprüfer griffbereit?
Sind Sie gut vorbereitet für das Audit?
Die Software Wartungsplaner befasst sich mit der Wartung, Instandsetzung und Inspektion.

Testen Sie die Software 3 Wochen kostenlos.


DGUV Vorschrift elektrische Anlagen
Prüfplaketten nach DGUV Vorschrift 3 Laut § 5 DGUV Vorschrift 3 ist der Unternehmer dafür verantwortlich, dass elektrische Anlagen und Betriebsmittel auf ihren ordnungsgemäßen Zustand geprüft werden. - elektrischen Anlagen ausschließlich von einer Elektrofachkraft oder von Personen unter Leitung und Aufsicht einer Elektrofachkraft prüfen.

Bestellen Wartungsplaner 195,- € Starterlizenz / Netzwerklizenz Beschreibung Wartungsplaner Software Bedienungsanleitung Module Wartungsplaner Gefahrstoffverwaltung - Elektroprüfungen FLUKE Gossen Metrawatt Barcode-Scanner eMailCenter APP-Interface
Elektro DGUV Vorschrift 3 Prüfprotokoll
Elektro DGUV Vorschrift 3 Prüfprotokoll Prüfung elektrischer Anlagen durch die Elektrofachkraft

Elektro DGUV Vorschrift 3 Prüfprotokoll
elektrischen Anlagen ausschließlich von einer Elektrofachkraft oder von Personen unter Leitung und Aufsicht einer Elektrofachkraft prüfen.
<< >>
nach der DGUV Vorschrift 3 - Prüfung von ortsveränderlichen elektrischen Anlagen und Betriebsmittel.