Maximale Leistungsfähigkeit, auch nach dem Erwerb des Wartungsplaner
Für unsere Kunden sind wir auch nach dem Erwerb der Software Wartungsplaner weiterhin ein zuverlässiger Partner, auf den er zählen kann.
Mit unseren umfangreichen individuellen Workshops und dem Wartungsvertrag, der auch die Updates beinhaltet, sichern wir die Investition unserer Kunden ab. In enger Zusammenarbeit mit den Anwendern erfolgt eine permanente Weiterentwicklung unserer Software zur Wartungsplanung, sowohl funktional als auch im Hinblick auf aktuelle Anforderungen im Prüffristenmanagement.
Dabei wird selbstverständlich der Einsatz zukunftweisender Technologien berücksichtigt. Durch regelmäßige Updates wird eine maximale Leistungsfähigkeit erreicht und die Werthaltigkeit der Software sichergestellt.
Bei technischen und fachlichen Fragestellungen aus dem Tagesgeschäft steht unser Support-Team zur Verfügung.
Unsere kompetenten Mitarbeiter beantworten schnellstmöglich alle Fragen und stehen beratend beim Umgang mit der Anwendung zur Seite.
Digitalisieren Sie Ihre Wartungs-, Prüfungs-, Instandhaltungs- und Montagearbeiten.
Mit Hilfe der mobilen APP für Tablets und Smartphones hat Ihr Wartungsteam zu jeder Zeit alle benötigten Informationen vor Ort.
Schicken Sie Arbeitsaufträge direkt auf ein Tablet und Smartphone.
Stellen Sie dabei die notwendigen Dokumente, Checklisten und Anleitungen digital in der APP zur Verfügung.
Smarte Maintenance
Regelmäßige Wartungen können anhand von Checklisten abgearbeitet werden.
Jede Störung an ihrer Anlage wird direkt dokumentiert.
Die Prozesse erfolgen nach dem Prinzip für "Smart Maintenance".
Nach der Erfassung erfolgt der Transfer in die Instandhaltung Software "Wartungsplaner".
Somit hat der Mitarbeiter alle Informationen strukturiert auf seinem Mobilgerät parat.
Maintainer erhalten eine Umsetzungshilfe für das Smart Maintenance.
In unserem Workshop entwickeln Sie als Maintainer Ihre Vision zur Umsetzung einer Smart Maintenance.
Wir bieten Ihnen zahlreiche Möglichkeiten und eine hervorragende Gelegenheit, mit den Experten ins Gespräch zu kommen und Erfahrungen auszutauschen.
Sorgfältig die Fristen für die Gerätewartung einhalten
Aus Sicherheitsgründen müssen Elektrogeräte regelmäßig überprüft werden.
Hierfür gelten bestimmte Anforderungen und gesetzliche Vorschriften.
Zahlreiche Geräte sind täglich im Einsatz, die regelmäßig in vorgegebenen Abständen gewartet werden müssen.
Andernfalls kann das haftungsrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.
Grundlage für die Wartung sind die Unfallverhütungsvorschrift (UVV) und die Herstellerangaben des jeweiligen Geräts.
Immer wieder kommt es auch in Betrieben zu Stromunfällen und Bränden.
Ursachen sind dabei meist Verschleiß oder unsachgemäße Nutzung der elektrischen Geräte.
Sämtliche Elektrogeräte in den Betrieben müssen jedoch aus Sicherheitsgründen regelmäßig fachgerecht überprüft werden. (UVV, VDE-Prüfung, DGUV Vorschrift 3)
Darunter fallen alle elektrischen Geräte und Betriebsmittel in den Büros, ebenso die Kaffeemaschine, der Staubsauger und die Mikrowelle.
Die Berufsgenossenschaft hat mit der Unfallverhütungsvorschrift Regeln für die Sicherheit festgelegt.
Generell ist die Überprüfung der elektrischen Geräte vor der ersten Inbetriebnahme, vor Wiederinbetriebnahme, etwa nach Umrüstung, und in regelmäßigen Zeitabständen vorgeschrieben.
Elektrische Betriebsmittel werden unterschieden in:
Ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel sind Elektrogeräte, die während des Betriebs bewegt oder zu einem anderen Platz gebracht werden können, während sie an den Versorgungsstromkreis angeschlossen sind.
Dazu zählen zum Beispiel Kaffeemaschinen und Staubsauger. Hier ist eine jährliche Prüffrist vorgesehen, in Büros (Drucker, Telefon etc.) alle zwei Jahre.
Ortsfeste elektrische Betriebsmittel sind fest installierte elektrische Geräte, die nicht leicht bewegt werden können. Dazu gehören auch solche Geräte, die vorübergehend fest angebracht sind, wie etwa Waschmaschinen. Hier ist eine Prüffrist alle vier Jahre vorgesehen.