Machen Sie Schluss mit fehleranfälligen Excel-Listen für die Prüfungen und Wartungen
Dokumentieren Sie zeitgemäß und sicher mit der Wartungsplaner Software den nächsten Prüftermin.
Dokumentieren Sie schnell und einfach für Ihre Maschinen, Geräten und Anlagen, wann die nächste Prüfung oder Inspektion ansteht.
Sie erhalten eine automatische Mail-Erinnerung aller anstehenden Prüfungen.
Erstellen Sie Vorlagen für die wichtigsten Prüfungen wie Leiterprüfung, Regalprüfung, Staplerprüfung, UVV Prüfung...
Trotz der vielfältigen Funktionalität ist der Wartungsplaner leicht und intuitiv zu bedienen.
Eine gründliche Kontrolle ist für jede Maschine obligatorisch.
Die Bestandsaufnahme der Maschinen vor Ort ist der erste und wichtigste Schritt zur Durchführung einer gelungenen Maschinenverwaltung.
Das gilt in erster Linie für die Technik, die Arbeitssicherheit und Ergonomie.
Aber auch für die Abwicklung der Wartungen, Überholungen, Demontage, Inbetriebnahme und Unterweisungen sind zentrale Themen, die mit der
Wartungsplaner Software von HOPPE abgedeckt werden.
Eine gründliche Kontrolle, Instandsetzung und Wartung ist für jede Maschine obligatorisch.
Verborgene Schäden und verdeckter Verschleiß werden so erkannt und können Instand gesetzt werden.
Sorgfältig die Fristen für die Gerätewartung einhalten
Aus Sicherheitsgründen müssen Elektrogeräte regelmäßig überprüft werden.
Hierfür gelten bestimmte Anforderungen und gesetzliche Vorschriften.
Zahlreiche Geräte sind täglich im Einsatz, die regelmäßig in vorgegebenen Abständen gewartet werden müssen.
Andernfalls kann das haftungsrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.
Grundlage für die Wartung sind die Unfallverhütungsvorschrift (UVV) und die Herstellerangaben des jeweiligen Geräts.
Immer wieder kommt es auch in Betrieben zu Stromunfällen und Bränden.
Ursachen sind dabei meist Verschleiß oder unsachgemäße Nutzung der elektrischen Geräte.
Sämtliche Elektrogeräte in den Betrieben müssen jedoch aus Sicherheitsgründen regelmäßig fachgerecht überprüft werden. (UVV, VDE-Prüfung, DGUV Vorschrift 3)
Darunter fallen alle elektrischen Geräte und Betriebsmittel in den Büros, ebenso die Kaffeemaschine, der Staubsauger und die Mikrowelle.
Die Berufsgenossenschaft hat mit der Unfallverhütungsvorschrift Regeln für die Sicherheit festgelegt.
Generell ist die Überprüfung der elektrischen Geräte vor der ersten Inbetriebnahme, vor Wiederinbetriebnahme, etwa nach Umrüstung, und in regelmäßigen Zeitabständen vorgeschrieben.
Elektrische Betriebsmittel werden unterschieden in:
Ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel sind Elektrogeräte, die während des Betriebs bewegt oder zu einem anderen Platz gebracht werden können, während sie an den Versorgungsstromkreis angeschlossen sind.
Dazu zählen zum Beispiel Kaffeemaschinen und Staubsauger. Hier ist eine jährliche Prüffrist vorgesehen, in Büros (Drucker, Telefon etc.) alle zwei Jahre.
Ortsfeste elektrische Betriebsmittel sind fest installierte elektrische Geräte, die nicht leicht bewegt werden können. Dazu gehören auch solche Geräte, die vorübergehend fest angebracht sind, wie etwa Waschmaschinen. Hier ist eine Prüffrist alle vier Jahre vorgesehen.