DGUV Vorschrift elektrische Anlagen

Prüfplaketten nach DGUV Vorschrift 3

elektrische Anlagen und Betriebsmittel müssen regelmäßig geprüft werden

Laut § 5 DGUV Vorschrift 3 ist der Unternehmer dafür verantwortlich, dass elektrische Anlagen und Betriebsmittel auf ihren ordnungsgemäßen Zustand geprüft werden und zwar

  • vor der ersten Inbetriebnahme.
  • nach einer Änderung oder Instandsetzung vor der Wiederinbetriebnahme,
  • in bestimmten Zeitabständen und
  • durch eine Elektrofachkraft oder unter Leitung und Aufsicht einer Elektrofachkraft.

TRBS 1201 "Prüfungen von Arbeitsmitteln und überwachungsbedürftigen Anlagen"
Die Technische Regel für Betriebssicherheit 1201 setzt Forderungen an die Dokumentation um. Nach Abschnitt 4.2.2 „Aufzeichnungen von Prüfungen nach Nummer 3.3.2“ muss der Arbeitgeber festlegen, dass und wie das Ergebnis durch eine befähigte Person aufgezeichnet wird. Die Aufzeichnungen müssen der Art und dem Umfang der Prüfung angemessen sein.
Zuzüglich zu einer Prüfplakette gehört zur rechtssicheren Dokumentation ein Prüfprotokoll, das dezidierte Messwerte und die zur Anwendung gelangten Messverfahren enthält. Die dokumentierten Prüfergebnisse müssen dem Prüfling einwandfrei zugeordnet werden können. Dies erfolgt anhand einer eindeutig vergebenen Prüflingsnummer oder Inventarnummer.


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So organisieren Sie effizient und dokumentieren Sie rechtssicher Ihre Elektrosicherheit
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DGUV Vorschrift 3
Die DGUV Vorschrift 3, elektrische Anlagen und Betriebsmittel (vormals BGV A3) besagt, dass alle elektrischen Anlagen und Betriebsmittel ausschließlich von einer Elektrofachkraft oder von Personen unter Leitung und Aufsicht einer Elektrofachkraft errichtet, gewartet oder verändert werden dürfen.



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Anhand der Inventarnummer sehen Sie alle hinterlegten Informationen zu jedem verknüpften Betriebsmittel auf einen Blick.
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Vergessene oder nicht rechtzeitig geplante Prüftermien oder Wartungen können schnell teuer werden.
Spätestens dann, wenn Maschinen nicht für dringend erforderliche Arbeiten zur Verfügung stehen.

Die Termine für anstehende Wartungen lassen sich entweder turnusmäßig oder nach flexiblen Merkmalen wie Betriebsstunden hinterlegen.

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DGUV Vorschrift elektrische Anlagen
Prüfplaketten nach DGUV Vorschrift 3 - Meßaufgaben und Meßverfahren für die Wiederholungsprüfungen an elektrischen Geräten nach DIN VDE 0701-0702

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Elektro Prüfung von Arbeitsmitteln
Elektro Prüfung von Arbeitsmitteln regelmäßige Prüfung elektrischer Anlagen

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Meßaufgaben und Meßverfahren für die Wiederholungsprüfungen an elektrischen Geräten nach DIN VDE 0701-0702
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Prüfung der ortsveränderlichen elektrischen Anlagen und Betriebsmittel nach der DGUV Vorschrift 3 (vorher BGVA3)