DGUV Vorschrift elektrische Anlagen

Prüftermine korrekt verwalten

elektrische Anlagen und Betriebsmittel müssen regelmäßig geprüft werden

Laut § 5 DGUV Vorschrift 3 ist der Unternehmer dafür verantwortlich, dass elektrische Anlagen und Betriebsmittel auf ihren ordnungsgemäßen Zustand geprüft werden und zwar

  • vor der ersten Inbetriebnahme.
  • nach einer Änderung oder Instandsetzung vor der Wiederinbetriebnahme,
  • in bestimmten Zeitabständen und
  • durch eine Elektrofachkraft oder unter Leitung und Aufsicht einer Elektrofachkraft.

TRBS 1201 "Prüfungen von Arbeitsmitteln und überwachungsbedürftigen Anlagen"
Die Technische Regel für Betriebssicherheit 1201 setzt Forderungen an die Dokumentation um. Nach Abschnitt 4.2.2 „Aufzeichnungen von Prüfungen nach Nummer 3.3.2“ muss der Arbeitgeber festlegen, dass und wie das Ergebnis durch eine befähigte Person aufgezeichnet wird. Die Aufzeichnungen müssen der Art und dem Umfang der Prüfung angemessen sein.
Zuzüglich zu einer Prüfplakette gehört zur rechtssicheren Dokumentation ein Prüfprotokoll, das dezidierte Messwerte und die zur Anwendung gelangten Messverfahren enthält. Die dokumentierten Prüfergebnisse müssen dem Prüfling einwandfrei zugeordnet werden können. Dies erfolgt anhand einer eindeutig vergebenen Prüflingsnummer oder Inventarnummer.


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DGUV Vorschrift 3
Die DGUV Vorschrift 3, elektrische Anlagen und Betriebsmittel (vormals BGV A3) besagt, dass alle elektrischen Anlagen und Betriebsmittel ausschließlich von einer Elektrofachkraft oder von Personen unter Leitung und Aufsicht einer Elektrofachkraft errichtet, gewartet oder verändert werden dürfen.

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Die Elektrofachkraft muss wieder auf zwei getrennte Normen zurückgreifen
DIN EN 50678 VDE 0701: Die neue Norm ist jetzt gültig
De Titel der Norm lautet: "Allgemeines Verfahren zur Überprüfung der Wirksamkeit der Schutzmaßnahmen von Elektrogeräten nach der Reparatur"

Die VDE 0701/0702 wurde in 2 unabhängige Normen separiert!
Die neue VDE 0701 ist damit ein allgemeines Verfahren zur Überprüfung der Wirksamkeit der Schutzmaßnahmen von Elektrogeräten nach der Reparatur.
Diese Norm gilt allerdings nicht mehr für die Wiederholungsprüfung von elektrischen Geräte. Für die Wiederholungsprüfung gibt es jetzt die separierte VDE 0702.
In diesem Zusammenhang gibt es auch neue Prüfplaketten, die die Normen getrennt voneinander abbilden. Die alte Doppel-Norm 0701/0702 gilt noch bis Sep. 23. Alte Prüfplaketten können noch bis zu diesem Zeitpunkt verwendet werden.

Die europäischen Harmonisierungsgebot ist die Ursache für die Teilung der VDE 701/702.
Eine Elektrofachkraft muss also künftig wieder auf zwei Normen zurückgreifen.

- DIN VDE 0701 gilt für die Prüfung von Geräten nach einer Reparatur. (DIN EN 50678)
- DIN VDE 0702 gilt für die Wiederholungsprüfungen.

Entstanden ist die neue Norm DIN EN 50678 VDE 0701 durch eine Teilung der alten Norm DIN VDE 0701-0702 in zwei Teile.

Der Wartungsplaner ist die ideale Ergänzung zur Inventarsoftware / Inventar-Manager der HOPPE Unternehmensberatung.
Die Bedienung ist an die Inventarsoftware angelehnt.
Mit dem Wartungsplaner können Sie dem einzelnen Inventar zugeordnete Aufgaben verwalten.
Dazu gehören unter anderem zyklische Prüfaufgaben wie Maschinenprüfungen, Regalprüfungen, Staplerprüfungen, Feuerlöscherprüfungen, Elektroprüfungen und Betriebsmittelprüfungen.



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Prüftermine korrekt verwalten - elektrischen Anlagen ausschließlich von einer Elektrofachkraft oder von Personen unter Leitung und Aufsicht einer Elektrofachkraft prüfen.

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DGUV Vorschrift elektrische Anlagen Prüfung elektrischer Anlagen durch Elektrofachkraft

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elektrischen Anlagen ausschließlich von einer Elektrofachkraft oder von Personen unter Leitung und Aufsicht einer Elektrofachkraft prüfen.
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